vorlagen für testament

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  • schwape
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  • vorlagen für testament

    hi,

    ich suche vorlagen für ein testament

    die google-suche bringt zwar zig seiten, jedoch sind die
    alle kostenpflichtig

    vllt. kann jemand helfen

    danke schwape

    anwalt ist sauteuer

    soll ja auch nur sein, falls einem was zustösst

    kann man nie früh genug damit anfangen
    und rechtens ist ein privat geschriebenes mit unterschrift von zeugen

    ps: alter steht unter dem nick :D
  • XeroX13 schrieb:

    ein anwalt wenn... ich weiß zwar ned wie alt du bist... aber ich find des schon bissal org xD naja also ich kann ma ned vorstellen das es da so was gibt...
    ein anwalt kann dir sicher helfen oder so
    lg shawn


    Entweder Du hilfst oder postest hier nicht!

    mfg
    Imperator
  • schwape schrieb:

    hi,
    ich suche vorlagen für ein testament
    die google-suche bringt zwar zig seiten, jedoch sind die
    alle kostenpflichtig

    ... und wenig sinnvoll. Denn JEDES Testament ist ein Unikat. Une wenn das Nachlassgericht bemerkt, dass da eine Vorlage (also 08/15) verwendet wurde, kann es durchaus sein, dass davon ausgegangen wird, dass der niedergeschriebene Text nicht dem wahren Willen des Verstorbenen entsprach/entspricht.
    anwalt ist sauteuer

    Ein klares“Jein“. Erst einmal nutzt ein Anwalt rein gar nichts, es muss ein NOTAR sein! Und zweitens richtet sich die Gebühr nach dem Wert des Erbes und kann bei geringem Wert durchaus unter 50,00 Euro liegen.
    soll ja auch nur sein, falls einem was zustösst
    kann man nie früh genug damit anfangen

    Stimmt!
    und rechtens ist ein privat geschriebenes mit unterschrift von zeugen

    Nö, Zeugen brauchst du nicht, das gibt es nur im Film :). Mit einer Ausnahme: Wenn du glaubst, dass die Erben etwas anfechten werden in die Richtung "geistige Verwirrung", dann ist ein Attest eines Hausarztes, Pfarrers oder so sinnvoll.

    Aber ich will die doch noch Hilfe zukommen lassen. Schreibe einfach das, was du meinst. Möglichst detailliert. Insbesondere Wertgegenstände solltest du extra aufführen und eventuell sogar als Foto mit rückseitiger handschriftlicher Anmerkung (Nummerierung, Beschreibung, ...) aufführen.

    Denke auch daran, dass es Pflichtteile für Angehörige gibt. Die kannst du ohne triftigen Grund nicht vorenthalten. Und eintriftiger Grund ist keineswegs, dass beispielsweise dein Sohn im Knast sitzt, weil er dich beklaut hat. Er muss dir schon schweren körperlichen/gesundheitlichen Schaden zugefügt oder dir gar nach dem Leben getrachtet haben, damit er nichts bekommt.

    So, ohne Testament gilt die gesetzliche Regelung, die du im Netz kostenlos findest. - Ach ja, das Testament kannst du auch beim Gericht hinterlegen, dann geht es nicht verloren. Die Kosten sind sehr gering!
    Internette Grüße
    von der Nautilus
    cpt. Nemo