Anwalt aus Polen ?


  • schmecky5
  • 2270 Aufrufe 13 Antworten

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  • Anwalt aus Polen ?

    HI,

    ich hatte mich gegenüber einem polnischem Händler als Webshopbetreiber ausgegeben um Warenmuster zu bekommen. Er hatte die Ware vor bezahlung abgeschickt - eigentlich anders vereinbart.
    Habe die dann per Brief an einen falsches Adressat schicken lassen.
    Und jetzt droht mir der Pole mit nem Anwalt ( angeblich aus Anwaltsfamilie)

    E-Mails sind ja zum einem keine gültigen Beweismittel, desweiteren kann mir ja den Erhalt der Ware nicht nachweisen und die Identität war auch noch falsch.

    Sollte ja eigentlich nichts passieren, oder evtl. doch ?
  • schmecky5 schrieb:

    HI,

    ich hatte mich gegenüber einem polnischem Händler als Webshopbetreiber ausgegeben um Warenmuster zu bekommen. Er hatte die Ware vor bezahlung abgeschickt - eigentlich anders vereinbart.
    Habe die dann per Brief an einen falsches Adressat schicken lassen.
    Und jetzt droht mir der Pole mit nem Anwalt ( angeblich aus Anwaltsfamilie)

    E-Mails sind ja zum einem keine gültigen Beweismittel, desweiteren kann mir ja den Erhalt der Ware nicht nachweisen und die Identität war auch noch falsch.

    Sollte ja eigentlich nichts passieren, oder evtl. doch ?



    Was beträgt der Warenwert? Aus Polen, naja unwahrscheinlich, dass etwas passiert. ;)
  • schmecky5 schrieb:

    Warenwert 26Euro,
    alerdings stammt der Gläubiger angeblich aus einer Anwaltsfamilie



    Lol, vor sowas brauchste keine Angst haben. Wenn er wirklich klagen wollte, dann müsste er nach Deutschland zum Gericht. Wegen 26 Euro wird sich es wohl kaum lohnen :D
  • ich würde mich mal schämen an deiner stelle!

    als tip kann ich dir mitgeben, es geht nicht um die 26€ wenn das vor gericht geht sondern um betrug und da drehen die uhren etwas anders

    mfg
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    The price of freedom is eternal vigilance!
  • Holger schrieb:

    ich würde mich mal schämen an deiner stelle!

    als tip kann ich dir mitgeben, es geht nicht um die 26€ wenn das vor gericht geht sondern um betrug und da drehen die uhren etwas anders

    mfg



    Lol, die Betrugsabsicht muss nachgewiesen werden.
  • Kein Staatsanwalt wird wegen 26 Euro Warenwert (selbst wenn es um betruf geht) ein Verfahren gegen dich eröffnen und wenn die keine Adresse von dir haben kann dir nicht viel passieren. Ich würde an deiner Stelle aber trotzdem mal einen richtigen Anwalt um Rat fragen bzw bei der Rechtsauskunft anrufen, die helfen dir sicher gern weiter.

    n3o
    [SIZE="4"]
    Got [COLOR="DeepSkyBlue"]/[/color][COLOR="Blue"]/[/color]/M Power?
    [/SIZE]
  • Sharer123 schrieb:

    Lol, die Betrugsabsicht muss nachgewiesen werden.


    § 263
    Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.




    Zitat: schmecky5
    - ich hatte mich gegenüber einem polnischem Händler als Webshopbetreiber ausgegeben um Warenmuster zu bekommen.

    Was bist Du denn für einer, in dem Falle würde ich es sogar begrüßen, dass der Pole etwas unternimmt, und wenn er Dir ein paar Eintreiber auf den Hals schickt...

    Wenn Du per Mail Kontakt hattest wird er sicher deine IP Adreese haben und somit deine Identität, es sei denn Du hast ne IP Verschlüsselung zu laufen gehabt, die bei der eMail Übertragung nicht mit gesendet wird, sprich anonym.... Aber ich denke Du hattest eine Fake eMail mit Fake Daten, dennoch deine wahre IP wird da auch angezeigt sein..

    Egal, dein Part, mit Polen ist übrigens nicht zu spaßen, sei froh das es kein Russe oder Araber war, denn dann Gnade Dir Gott, die sind in Sachen Ehre etwas anders und haben Ihren Stolz.:flag: :flag: :flag:

    -E-Mails sind ja zum einem keine gültigen Beweismittel.

    Hier hat ein Richter anders entschieden:

    Gericht erkennt E-Mails als Beweismittel an

    E-Mails sind vor Gericht ein Beweismittel. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil (AZ: 7 Ca 5380/01) festgestellt. Das Gericht akzeptierte diese Mail als Beweismittel und wies die Klage der Sachbearbeiterin ab.

    Aber es geht auch so:

    Ist eine eMail ein Beweis?



    eMails sind, wenn man so will, digitale Dokumenten. Der Ausdruck einer eMail ist lediglich die Verkörperung dieses digitalen Dokuments. Nach den Prozessordnungen können allerdings nur solche Dokumenten als Beweismittel in den Prozess eingeführt werden, die dem Urkundenbegriff entsprechen. Um die Sache abzukürzen, eMails entsprechenden diesem Urkundenbegriff nicht und sind daher als Beweismittel derzeit unzulässig.
    Allerdings kann der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Inhalt einer eMail berücksichtigen. Die eMail wird dadurch kein Beweismittel, aber der Richter macht sich seine Gedanken. Wenn keine begründeten Zweifel bestehen, wird ein Richter davon ausgehen, dass der Inhalt der eMail unverfälscht ist und die eMail vom Absender stammt. Problematisch wird es freilich in den oben erwähnten Fällen, in denen mit anonymen eMail-Adresse gearbeitet wurde.


    E-Mails als Beweismittel


    Zusätzlich zur Aufbewahrungspflicht gibt es jedoch noch einen weiteren Grund, E-Mails zu archivieren: E-Mails können als Beweismittel verwendet werden.
    Beweismittel bei Gerichtsprozessen

    E-Mails können als Beweismittel - oder fachlich ausgedrückt als Behälter für Willenserklärungen bei der Abwicklung von geschäftlichen Transaktionen - in Strafuntersuchungen oder Strafprozessen (Öffentliches Recht) sowie in Zivilprozessen (Privates Recht) verwendet werden.
    Die Rechtslage, ob E-Mails ohne elektronische Signatur als Beweismittel in einem Prozess verwendet werden können, ist nicht unumstritten. Aufgrund der technischen Manipulationsmöglichkeit ist bis anhin unklar, ob ein E-Mail ohne weiteres als Beweismittel zulässig ist. Die hierzu kaum vorhandene Rechtssprechung ist uneinheitlich. Während in der Schweiz bis heute kein Gerichtsfall mit einer E-Mail als belastendes Beweismittel entschieden wurde, hat die US-Justiz bereits im Antitrust-Verfahren gegen Microsoft die E-Mails von Bill Gates beschlagnahmt und den E-Mail Verkehr zwischen Bill Clinton und Monica Lewinsky im Amtsenthebungsverfahren analysiert.
    Zusätzlich hat die E-Mail-Archivierung den Vorteil, dass das Vorlegen einer sauberen und vollständigen E-Mail-Korrespondenz vor Gericht Ihre Position untermauert. Einerseits wird die Gegenseite in die Situation versetzt, begründet argumentieren zu müssen, warum ein bestimmter vorgelegter E-Mail-Schriftverkehr nicht stattgefunden haben soll. Andererseits kann der Richter den Tatbestand aus der Korrespondenzhistorie realitätsgetreuer rekonstruieren.

    Beweismittel bei Meinungsverschiedenheiten

    Wenn Kunden oder Partner sich nicht an getroffene Vereinbarungen halten, können Sie Ihre Handlungsfähigkeit steigern, indem Sie eine rechtskonform und original archivierte E-Mail vorlegen können. Durch die Vorlage eines E-Mails, das die aufgestellten Behauptungen und Vermutungen entkräftet, kann eine Meinungsverschiedenheit zu Ihren Gunsten entschieden werden. E-Mails können zum Beispiel bei der Abwicklung von geschäftlichen Transaktionen (zum Beispiel Verträge oder Vereinbarungen) beweiskräftig sein. Dasselbe gilt für E-Mails, die als automatisierte, rein elektronische Abwicklung von Bestellungen, Lieferscheinen und Rechnungen zwischen Unternehmen verwendet werden oder E-Mails als Arbeitsverträge und die damit im Zusammenhang stehende Korrespondenz.



    Achja nur zur Info, Du hast hier offen eine Straftat gebeichtet.


    Hoffe Du wirst hiermit aus deiner Dummheit und Naivität lernen.




  • Holger schrieb:

    ich würde mich mal schämen an deiner stelle!

    mfg


    Franki schrieb:

    Was bist Du denn für einer, in dem Falle würde ich es sogar begrüßen, dass der Pole etwas unternimmt, und wenn er Dir ein paar Eintreiber auf den Hals schickt...


    Das sehe ich genauso. Das ist Betrug... mach nix und lasse dich verknacken.

    Aus 26 Euro werden dann locker 2.600 Euro für Anwalts- und Gerichskosten... von der Strafe mal ganz abgesehen.

    Warum machst du so etwas?

    mfg

    PS: Und wenn du denkst, der Streitwert ist ja nur 26 Euro und die Anwalts- und Gerichtskosten werden entsprechend festgesetzt, dann warte mal ab.
    Die Verhandlung wird in Deutschland sein. Zeugen und Anwalt werden anreisen, übernachten, zurückreisen... da kommt schon was zusammen.
    Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben. (Henry Miller)
  • Hi,

    mein Rat an dich:

    Bezahle dem Polen seine 26 Euro und entschuldige dich mit ein paar netten Worten. Kostet dich nicht viel und du hast, so hoffe ich für dich, deine Ruhe.

    Regard
    Pemo
    Ein Blitzableiter auf dem Kirchturm ist das denkbar stärkste
    Misstrauensvotum gegen den lieben Gott. (Karl Kraus)
  • Wegen Leuten wie dir ärgern sich vernünftige Internet-Käufer die Platze! Ich wünsch dir mal einen netten Verkaufer bei Ebay, der nach Zahlungseingang einfach nicht mehr auffindbar ist. Das ist ja wohl das letzte!
    Seit es Internet gibt, äußern sich Legastheniker besonders gern schriftlich.
  • *lach*

    Über diese Beiträge könnte ich mich kranklachen. 2600 Euro bei einem Streitwert von 26 Euro? Nicht mal ein Vergewaltiger muss so viel zahlen, wenn er Schwein hat! Das mit der Strafe ist etwas anderes.

    Was denkst du wie oft ich früher deutsche Seiten mit gefakten Passwörtern, Kreditkarten etc. in der Türkei gefakt habe? Hunderte Drohungen mit Mails, alles Standardshit.

    Eine IP-Adresse hat nicht immer was zu sagen.
  • Sharer123 schrieb:

    *lach*

    Über diese Beiträge könnte ich mich kranklachen. 2600 Euro bei einem Streitwert von 26 Euro? Nicht mal ein Vergewaltiger muss so viel zahlen, wenn er Schwein hat! Das mit der Strafe ist etwas anderes.

    Was denkst du wie oft ich früher deutsche Seiten mit gefakten Passwörtern, Kreditkarten etc. in der Türkei gefakt habe? Hunderte Drohungen mit Mails, alles Standardshit.

    Eine IP-Adresse hat nicht immer was zu sagen.


    Du Held...... ohne Worte....

    Es geht hier nicht um den Streitwert ob nun daraus 88, 260 Euro oder 1200 Euro am Ende werden, es geht hier ums Prinzip, das ich sowas nicht tolleriere und mir wünschte, dass solche Leute echt mal erwischt und dafür grade stehen sollten.

    Euch geht anscheinend einer dabei ab, wenn Ihr andere Leute betrügt, Verarscht oder sonstiges abzieht....

    Habt Ihr alle Profilneurosen die sone Kinderkacke abziehen ????

    Ich werde mich hier diesbezüglich nicht mehr Äußern, und schließe mein Kapitel damit ab.
  • Naja,

    ich habs dann doch bezahlt, die Ware hat ya auch ihre Gegenwert:)
    Der Verkäufer hat meine Ausrede sogar geschluckt und is wieder friedlich.

    @Frankie: Achso, im Internet deuten sich sehr viele Straftaten offensichtlich an, nur die Beweisführung gestatltet sich als aufwändig.