Verbot
Aufgrund der neuen Weisung des ASTRAs und des aufgeführten Artikels im Strassenverkehrsgesetz ist die Sachlage klar. Diese Geräte sind verboten. Sie dürfen wie im Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschrieben, weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Die Polizei stellt solche Geräte sicher und der Lenker wird zur Anzeige gebracht. Eine Liste über verbotene Geräte existiert nicht. Die Situation ist aber klar genug: Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs bezüglich mobile oder fest installierte Geschwindigkeitsmesstellen oder Lichtsignalanlagen mit Kameras enthält, die durch ein Verkaufsgeschäft, einen Informationsdienst usw. angeboten und verbreitet werden, wird es zu einem verbotenen Gerät. In der Regel sind Warn-POIs optional erhältlich. GPS-User haben also die Wahl, auf diese Option zu verzichten.
Löschen
Bereits installierte POIs müssen von dem Gerät gelöscht werden. Das betrifft sowohl Standpunkte in der Schweiz, als auch internationale Koordinaten. Kontrollen erfolgen durch die Zollbehörde und durch die Polizei. Sollte die Zollbehörde bei der Einfahrt in die Schweiz ein GPS mit Warn-POIs feststellen, hat der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin mit der Einziehung des Gerätes und einem Strafverfahren zu rechnen. Das Deaktivieren der Warnfunktion alleine genügt nicht. Es dürfen keine Warn-POIs über Messstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten oder Lichtsignalanlagen installiert sein. In Bezug auf Warn-POIs sind nur jene illegal, die vor Messstellen warnen, unabhängig davon, wie diese POIs auf dem Navigationsgerät benannt werden. Alle übrigen POIs sind selbstverständlich in Ordnung.
Diskussion
Über diese Massnahmen wird bei der Polizei durchaus auch diskutiert. Auch wenn zur Zeit keine punktuellen Kontrollen stattfinden müssen, werden Geräte mit Bitzer-Warnern, die bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden, beschlagnahmt und der Fahrzeuglenker verzeigt.