Webspace - Minderjährig?


  • webl
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  • Webspace - Minderjährig?

    Hi,
    wollte mal fragen, ob man überhaupt als Minderjährig Webspace nutzen darf.. Habe jetzt ein paar AGBs durchgelesen, doch niegens stand etwas von Minderjährigkeit oder ab 18 etc.. Beim Webspace meine ich jetzt natürlich keinen Freespace, sondern kostenpflichtigen und Webstapce in Verbindung mit Domains. Das würde mich auf jeden Fall mal interessieren, da ich dazu noch nirgens was gefunden habe. Danke.

    MfG
    webl
  • Theoretisch müssen die Eltern jeden Vertrag unterschreiben, denn mit einem Minderjährigen darf man keinen Vertrag abschließen, da diese nur "bedingt geschäftsfähig sind". Wenn die Unternehmen rausfinden das sie einen Vertrag mit einem Minderjährigen abgeschlossen haben, müssten sie diesen theoretisch kündigen.

    Aber wie du siehst gehen Theorie und Praxis meist weit auseinander. Getreu dem Motto: "Wo kein Kläger da kein Richter"
  • Woher woll das unternehmen rausbekommen das man minderjährig ist? Die verkaufen ihr zeug stellen aber bestimmt keine großartigen nachforschung zu person an wenn die Schufa nicht riesig im minus is
  • Gesetzlich ist es so festgelegt und nicht anders:
    ein beschrängt geschäftsfähiger, also zwischen 7 und 18 jahren kann sich sofern seine eltern zustimmen und er selbst es mit seinen eigenen mitteln bewirken kann diesen vertrag eingehen
    ansonsten ist der vertrag nicht im falle dafür, wenn deine eltern mal dagegen klagen.
  • also die rechtslage ist so bin zum 18 lebensjahr bist du eingeschränkt Vertragsfähig, also wenn du ne rechnung bezahlen solltest können deine eltern immer noch sagen, Nein wir wussten nichts davon und haben auch unsere erlaubniss nicht erteil, und dann musste net bezahlen !! Also normalerweise müssen die bis zum 18 Lebensjahr eine einverständnisserklährung deiner eltern einholen!
  • @Hellraiser

    Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn du als Käufer das ganze vorsätzliche mit falschen Angaben machst ist es Betrug und kann durchaus Ärger nach sich ziehen. Nur rausbekommen muss es das Unternehmen halt erst mal und das werden sie nicht, so lange sie ihr Geld bekommen.

    Und die Frage die hier zu beginn stand war, ob man als unter 18. jähriger das darf oder nicht und nicht was dann in der Praxis gemacht wird.

    Die Diskussion wie man die Unternehmen am besten "veralbern" kann gehört für meine Begriffe nicht hier her *meine Meinung*