41km/h zu schnell

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  • hessenpower
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  • 41km/h zu schnell

    Hallo,

    bin mit 41 zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden. Macht es Sinn dagegen anzugehen oder nicht? Bei 40 wären es nur 3 Punkte, nun bei 41 sind es 3 Punkte und 1 Monat laufen.

    Da ich Rechtschutz habe überlege ich diese mal einzusetzen

    Koaxialmessung
  • Die Frage ist doch, 41 km/h mit Toleranzabzug oder ohne Toleranzabzug ... steht auf dem Bussgeldbescheid drauf.

    Wenn die Messtoleranz schon abgezogen wurde, dann würd ichs eher lassen ... auf keinen Fall angeben, dass du den Führerschein unbedingt brauchst, das hast du auch gewusst als du zu schnell warst (wird vor Gericht leicht Vorsatz unterstellt) ...

    am besten Anwalt fragen, wie schon gesagt ...
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  • BlaBla05 schrieb:

    auf keinen Fall angeben, dass du den Führerschein unbedingt brauchst, das hast du auch gewusst als du zu schnell warst (wird vor Gericht leicht Vorsatz unterstellt) ...


    Sehe ich anders, es ist durchaus üblich dass man, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, das Fahrverbot in Bußgeld umwandeln kann. Kenne einige Fälle die ein 1 monatiges Fahrverbot bspw. durch Zahlung von 200€ kompensiert haben. Also da würde ich erstmal nicht die Flinte ins Korn stecken.

    Grundsätzlich wenn du ne Rechtschutz hast dann auf jeden Fall in Anspruch nehmen, anfechten kann man vieles... ;)

    cya chicken :lego:
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  • @chicken: ich höre zum ersten mal dass ein fahrverbot durch eine zahlung von 200€ aufgehoben wurde, und ist meiner meinung völliger quatsch. dass wäre ja dann eine doppeltes bußgeld für dasselbe vergehen. er wird ja ein bußgeld zahlen UND für 1 monat den lappen abgeben müßen.

    @hessenpower: was allerdings öfters gemacht wird, ist dass der zeitraum in dem man den lappen abgeben muß, mit der führerscheinstelle abgesprochen werden kann (kommt auf die führerscheinstelle an). so kann man z.b. urlaub in dem zeitraum nehmen.
    wäre aber interessant zu wissen wie hoch die km/h begrenzung war. denn bis 100 km/h werden 3km/h toleranz abgezogen, und bei allem was darüber liegt 3% der geblitzen geschwindigkeit.


    greetz
  • MUHAHAHAHA schrieb:


    @hessenpower: was allerdings öfters gemacht wird, ist dass der zeitraum in dem man den lappen abgeben muß, mit der führerscheinstelle abgesprochen werden kann (kommt auf die führerscheinstelle an). so kann man z.b. urlaub in dem zeitraum nehmen.


    Das ist in der Regel immer der Fall, man hat eine begrenzte Zeit Zeit, um das Fahrverbot abzusitzen, müssten 6 Monate sein.

    Und von wegen "Entzug zu Geldstrafe":
    Wird wohl nichts bringen, gerade wenn man den Führerschein nötig hat, sollte man zwei Mal nachdenken, bevor man durch die Gegend rast!
  • blackvenom schrieb:

    Das ist in der Regel immer der Fall, man hat eine begrenzte Zeit Zeit, um das Fahrverbot abzusitzen, müssten 6 Monate sein.

    Und von wegen "Entzug zu Geldstrafe":
    Wird wohl nichts bringen, gerade wenn man den Führerschein nötig hat, sollte man zwei Mal nachdenken, bevor man durch die Gegend rast!


    ja so ist das halt shit happens.. wir versuchen ihm doch zu helfn und nich ihn zu verurteilen ;)

    probiers wie bereits vorgeschlagen mit rechtschutz sowie unter beratung vom anwalt obs was bringt.. oder gar ein FSBler Anwalt `? :)
    [thread=194422]UPz[/thread]
  • Wieso soll ihm eine Beratung bei einem Anwalt nichts bringen? Nur weil ein Brief von der Bußgeldstelle kommt heißt das noch garnichts.

    Wenn ich mir aber sowieso zu allem Ja und Amen sage und mir immer alles gefallen lasse dann wirds wohl bei dem Fahrverbot und dem Bußgeld bleiben.

    Zum Thema Fahrverbot in Geldstraße umwandeln hilft vielleicht das hier weiter:
    fahrverbot umwandeln - Google-Suche

    cya chicken :lego:

    Edit:
    Fahrverbot darf Existenz nicht gefährden

    Wirtschaftliche Folgen, die ein Fahrverbot mit sich bringt, müssen vom Gericht gegen die Übertretung abgewogen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Geschieht das nicht, ist dies eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Artikel 103, Abs. 1, Grundgesetz. Die Geldbuße von 255 Euro, die ein Taxifahrer wegen Missachtung einer roten Ampel zahlen sollte, wollte das Oberlandesgericht in 127 Euro und einen Monat Fahrverbot umwandeln, da der Mann bereits wiederholt aufgefallen war. Der Taxifahrer, dem dadurch Kündigung und Verlust seiner Existenz drohten, hatte Erfolg beim Bundesverfassungsgericht. Die zumindest vorläufige Aussetzung des Fahrverbotes erscheine dringend geboten, um bis zu einer endgültigen Entscheidung mit Berücksichtigung aller Gründe den Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern.
    (BVerfG, Az. 2 BvR 2295/93) versicherungen.de: Fahrverbot darf Existenz nicht gefährden
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  • Kleine Info: bei den 41 ist die Toleranz schon abgezogen. War direkt an einer Baustelleneinfahrt und am ausrollen. Die Tipps du weißt was ist wenn... könnt ihr euch schenken, denn das weiß ich auch.
    Anwalt ist eingeschaltet und mal abwarten, wozu hat man denn eine Rechtschutz.
  • hessenpower schrieb:

    Kleine Info: bei den 41 ist die Toleranz schon abgezogen. War direkt an einer Baustelleneinfahrt und am ausrollen. Die Tipps du weißt was ist wenn... könnt ihr euch schenken, denn das weiß ich auch.
    Anwalt ist eingeschaltet und mal abwarten, wozu hat man denn eine Rechtschutz.


    du schreibst das die blitze direkt an einer baustelle war...

    soweit ich weiss müssen die blitzen mind. 200m nach dem jeweiligen schild was die geschw.begrenzt stehen vllt kannste das vor gericht auch noch einbringen das es dir so vorkam als wenn diese blitze keine 200m nach dem schild o.ä. stand!
    Und das mit dem fahrverbot in geldstrafe umwandeln geht, weil mein dad hatte das auch schon, er sollte 2 mon. fahrverbot bekommen dadurch hätte unser laden dann aber sehr gelitten und da wurden die 2 mon zu 1256,50€ ;)
    IP-Verteilung:z.Z. keine..:(
    Upload's: Kommen bald wieder welche ;)
    Blacklist: Niemand
    Bevorzugt: [bUff€r-Cr€w] ; HiFly
  • dass mit dem umwandeln ist mir neu, aber gut man lernt nie aus.


    ABER ZU DEN 200m:


    nein dass ist ein irrglauben @JoON, die dürfen ab dem schild blitzen, die blitze in einer bake, mülleimer oder ähnliches stecken.
    ist alles rechtens. die geschwindigkeitsbegrenzung fängt an dem schild an und hört erst auf wenn es aufgehoben wurde.
    die könnten sogar die blitze 50m bevor die geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird aufstellen, und man könnte gar nichts vor gericht machen.
    und dass weiß ich zu 300%


    greetz
  • also das mit der blitze vor dem schild mag sein... aber direkt nach dem schild stimmt definitiv nicht.

    wurde mal 50 meter nach einem schild 70 auf 50 geblitzt... das war nicht rechtens weil die 200 meter danach erst blitzen dürfen...
    Begründung des gerichts war das man ja schlecht ne vollbremsung hinlegen könne. (war auch ne Baustelle) Da mit fahrbahnverschmutzung und nachfolgeverkehr eine hohe gefahr davon ausgeht...
    also deine 300% sind somit schonmal ned korrekt.
  • Ganz klarer Fall: Du warst zu langsam;-)

    Wir haben nen 911er und einer ist mal bei erlaubten 80 (an der Stelle absoluter Schwachfug und nur zum Abzocken da) mit ca. 225 durchgefahren. Da das Blitzgerät zu nah an der Straße stand hatte es nur noch das Heck drauf X-)

    Damit konnten die aber das Bild keinem Halter definintiv zuordnen.
  • da kann dir dein anwalt auch nicht helfen. 41 km/h zu schnell = 1monat fahrverbot.

    die blitzer sind nun mal geeicht. einzige chance: messprotokoll, eichbericht zu alt bzw. fehlerhaft.
    aber geh ruhig vor gericht. wird dann halt teurer.

    bin aufs ergebnis gespannt...
  • Hast Du schon gehört was daraus geworden ist???

    Also ich würde mal das Fahrrad aus der hintersten Ecke hervorkramen und inspizieren!

    Wünsche Dir aber trotzdem viel Glück und das Du mit nem "blauen Auge" davonkommst.
  • TheRulez schrieb:

    also das mit der blitze vor dem schild mag sein... aber direkt nach dem schild stimmt definitiv nicht.

    wurde mal 50 meter nach einem schild 70 auf 50 geblitzt... das war nicht rechtens weil die 200 meter danach erst blitzen dürfen...
    Begründung des gerichts war das man ja schlecht ne vollbremsung hinlegen könne. (war auch ne Baustelle) Da mit fahrbahnverschmutzung und nachfolgeverkehr eine hohe gefahr davon ausgeht...
    also deine 300% sind somit schonmal ned korrekt.


    1. handelt es sich bei einer baustelle um einen geschwindigkeitstrichter, um die geschwindigkeit langsam herunter zu regeln.
    2. dass 50 schild siehst du nicht erst wenn du das 70 schild erreicht hast.
    3. mußtest du ja schon auf 70 herunter bremsen, und erzähl mir nicht dass du ne vollbremsung machen mußt wenn du von 70 auf 50 herunter bremsen willst/ mußt.

    zu den 200%-----> ich hab damit jeden tag berufllich zu tun, von daher weiß ich dass. richter sind frei in ihren urteilen und sind selbst manchmal etwas verpeilt.

    greetz
  • Immer einen Anwalt aufsuchen! Ich bin innerhalb der Ortschaft mit über 80 geblitzt worden (kleines Dorf mit weniger als 30 Einwohneren aber stationärer Blitz) Mein Anwalt hat es geschafft, dass alles eingestellt wurde! Also lieber mal versuchen und den Anwalt machen lassen. Der sagt dir eh ob es sich lohnt oder nicht!
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
  • Aktuelle Info aus NRW:

    Die Blitzer können wir uns hier nicht hinsichtlich Meßungenauigkeit vornehmen - die Messungen sind lt. amtlicher Feststellung immer richtig, da die Geräte regelmäßig nach einem festen Prüfplan geeicht werden.:mad:

    Bleibt noch die Härtefallregelung mit der "Existenzvernichtung" bei Entzug der Fahrerlaubnis: Einem Kollegen wurden 33 km/h zuviel von 1 Monat & 100 € in 0 Monate und 200 € umgewandelt, natürlich immer zuzüglich der 3 Punkte.:)

    Den Ausschlag gab ein entsprechendes Schreiben des Arbeitgebers und das Verhandlungsgeschick der Anwältin.:D

    Gruß
    hamaman