65€ rechnung!!!


  • 81acksnak3
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  • 65€ rechnung!!!

    Hi
    Hab heute ne rechnung per post und mail bekommen, in der steht das ich bis zum 7.3. 65€ bezahlen muss, sonst kommt der gerichtsvollzieher.

    In der REchnung geht es darum, das ich angeblich auf einer genealogie.de seite war, mich angemeldet hab und einen 1jahres account gekauft hatte. In der Rechnung stehen alle daten von mir drinne. Und es scheint echt seriös zu sein. Soll ich zahlen?
    Oder gibt es irgendeinen paragraphen der besagt das minderjährige solche verträge net abschliesen dürfen?

    THX für eure Hilfe!!!

    so long 81acksnak3
  • Bei minderjährigen ist ein Vertrag nur schwebend gültig.
    Außerdem würde ich einen Brief zurück schreiben, wenn die das nicht augenblicklich stornieren, gehst du an die Öffentlichkeit, dass man auf der Seite minderjährigen mit dem Gerichtsvollzieher droht.
    Davor werden die dann schon (50% Chance) abgeschreckt sein, denn nichts ist so schlimm wie ein Imageschaden.

    Hast du dich nun auf der Seite angemeldet?
    Ist irgendwie nicht so ersichtlich.
    [SIZE=3]mojn[/SIZE]
    [SIZE="2"]Meine Upps: LaFee[/SIZE]
  • Ich weiß nicht ob der Link jetzt hier erlaubt ist, aber ich setz ihn einfach mal hier rein:

    w*w.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verbraucherrecht/vertraege_mit_minderjaehrigen.html

    Kannst du dir ja mal durchlesen.
    Wie gesagt, das ist abzocke und du hast ne 95%ige Wahrscheinlichkeit, dass du das nicht bezahlen musst.
    [SIZE=3]mojn[/SIZE]
    [SIZE="2"]Meine Upps: LaFee[/SIZE]
  • du hast gesagt du hast dich angemeldet. vllt sollteste noch ma auf die site guggen ob du da vllt übersehn hast dasses automatisch n jahresabo is. wenns so is kannste dich eigtl nur auf minderjährig rausreden. wenn man sich ausschließlich für newsletter anmelden kann biste eh ausm schneider.

    greetz Chais
  • Auf keinen Fall ignorieren!!!!!!!

    Schreibe lieber einen Brief, denn so hast du versucht eine friedliche Einigung zu erzielen. Dürfte wie gesagt zu 95% klappen.
    Drohe ihnen das deine Eltern bei weiter bestehender Forderung einen Anwalt einschalten werden, da diese Seite bereits als "Abzocke Seite" bekannt ist.

    Edit: @abassin
    wenn er es ignoriert wird es zu Inkasso kosten kommen, und die wird er dann bezahlen müssen, da er nicht auf die Mahnungen reagiert hat. Das kann dir jeder Anwalt sagen. Glaub mir, ich hab das auch schon alles mal durch^^
    [SIZE=3]mojn[/SIZE]
    [SIZE="2"]Meine Upps: LaFee[/SIZE]
  • Hallo

    nunn, ich bin auch darauf reingefallen ! leider bbin ich volljährig

    und trozdem werden die von mir keinen cent bekommen, auch mit anwalt nicht

    auf der werbebannerseite steht es free und hinterher wollen die dann 59 euro

    ein gericht in ( Köln ) hat dieser tage entschieden, dass keiner was zahlen braucht....

    noch besser wäre es, sie müssten endlich diese "Abzocke Seiten " entfernen müssten und wenn sie dieß nicht befolgen ein paar 100.000 euro strafe zahlen müssten, dann würden diese abzockereinen endlich auch aufhöhren !

    ich habe denen eine Email zugestellt (verbraucherzentrale ) sie haben es nicht angenommen und wollen weiterhin ihr geld bekommen.....

    leider ist so der fall, das etliche zahlen, wenn die meldung kommt 3. verwarnug, entweder sie zahlen innerhalb 7 tagen, oder es kommen die anwalt spesen hinzu.......obwohl 1.+2. verwarnung nie gekommen ist....

    Gruß Franz
  • ja ich hatte auch schonmal was mahnungen bekommen aba von iqfight.de sin alles die gleichn abzock seitn -.-*
    Ich hab nichts gezahlt und werde auch nichts zahlen weil das ja ne abzocke is und wie bei fast jeder abzock seite FREE oda so dabeisteht -.-
    Ps.: ich bin minderjährig
  • mojn schrieb:

    Auf keinen Fall ignorieren!!!!!!!

    Schreibe lieber einen Brief, denn so hast du versucht eine friedliche Einigung zu erzielen. Dürfte wie gesagt zu 95% klappen.
    Drohe ihnen das deine Eltern bei weiter bestehender Forderung einen Anwalt einschalten werden, da diese Seite bereits als "Abzocke Seite" bekannt ist.

    Edit: @abassin
    wenn er es ignoriert wird es zu Inkasso kosten kommen, und die wird er dann bezahlen müssen, da er nicht auf die Mahnungen reagiert hat. Das kann dir jeder Anwalt sagen. Glaub mir, ich hab das auch schon alles mal durch^^


    Blödsinn er muss nur reagieren wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt auch auf Inkassoschreiben muss man nicht reagieren.

    Kannst ja mal hier schauen:

    Xentria AG - Verbraucherbund AG
  • Sehr richtig @ Tiberius Elder. Eine dritte ignorierte Mahnung kann dir, @ Threatersteller, keinen Gerichtsvollzieher einbringen. Erst muss die Firma einen Mahnbescheid schicken. Ignorierst du den, schicken sie einen Vollstreckungsbescheid. Legst du aber Widerspruch ein kommts zu ner mündlichen Verhandlung, die du gewinnen wirst ;) / würdest. Denn sie ziehen nicht vor Gericht. Das ist ja fast so alswenn man als Dieb vor Gericht zieht, wenn man bei dir nicht einbrechen konnte weil die Türschlösser so sicher waren.
    Geriichtsvollzieher kommt erst nachdem die dir nen Vollstreckungsbescheid geschickt hätten und du den ignorierst oder die 2. mündliche Verhandlung verlierst.


    Diese Abzockerfirmen machen ihr Geld nur mit der Unwissenheit der Bürger. Was ein Glück, dass ich mal 2 Jahre BWL hatte. Da lernt man fürs Leben :D
  • Hi.
    So die Haben nun auf die Mail zurückgeschrieben. Und jetzt weiß ich erstmal nicht wie ich (mit meinen vadda) darauf reagieren soll.


    Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

    Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !

    wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

    Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der Genealogie Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

    Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Genealogie Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

    "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Der Versuch ist strafbar
    (...)"

    Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der Genealogie Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.

    Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang eingerichtet und aktiviert haben und ebenfalls bereits eine eigene Ahnenhomepage angelegt haben.

    Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.

    Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Genealogie.de - Team



    Bei der Mail handelt es sich auf jeden Fall um eine Standart - Mail. Kann mir jmd jetzt noch weiterhelfen, wie ich drauf reagieren soll?

    so long 81acksnak3
  • Mit 16 ist man schon beschränkt haftbar.

    Aber inwieweit kann hier nur ein Anwalt klären.

    Die reden von Aufsichtspflichtsvereltzung.
    Die ist aber nicht gegeben, weil deine Eltern dich nicht den ganzen Tag beaufsichtigen müssen.

    Das du 18 angeklickt hast war halt ein versehen.

    Entweder zahlen oder Wiederspruch einlegen mit Androhung gerichtlicher konsequenzen.

    Wenn die nicht verhindern können, das ein Jugendlicher 18 anklicken können, ist das dene ihr Problem.

    Es könnte aber auch sein das du bei einer bestimmten Höhe an Taschengeld
    einen bestimmten Betrag zahlen musst.

    Wenn man mit 16 schon im Leben stehen will, muss man auch Verantwortung tragen können.
  • Du darfst das auf keinen Fall ignorieren. Haben Deine Eltern eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, ab damit zum Anwalt. Wenn nein, dann schreib selbst einen Brief zurück (höflich, Einschreiben mit Rückschein), dass Du mit denen keinen Vertrag geschlossen hast, generell nichts davon weißt, dass Du auch kein Mahnung davor bekommen hast etc, und das deswegen natürlich nicht bezahlen wirst. Das reicht fürs erste denk ich mal. eMail-Verkehr würde ich unterlassen...
  • Ah, ich nehme das zurück was ich geschrieben habe, ich habe gerade gelesen, wenn du das mitr dem "Sind sie adelig" gemacht hast, dann hast Du den AGBs zugestimmt, wo drin steht, dass Du bezahlen musst. Das macht die Sache schwerer.

    Daszu gabs aber letztens ein Urteil, dass das nicht rechtens ist: heise online - Versteckte Preisangabe ist ungültig

    Lies das mal und schreib einen netten Brief. Schreib dass Du jetzt nach der Mahnung die AGBs mal gelesen hast und das Dir vorher nicht bewusst war, das Ganze mit Verweis auf das Aktenzeichen mit der News! Vielleicht hilft das.