Rechtliche Frage POI-Warner auf PDA


  • bernie70
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  • Rechtliche Frage POI-Warner auf PDA

    Hallo,

    vor kurzem war auf VOX ein Bericht zu sehen, in dem es um "mobile" Blitzwarner ging. Hier ein Ausschnitt des Berichtes, der unter folgender Seite zu lesen ist: VOX

    Nie mehr ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens - doch leider ist der Gebrauch solcher Geräte verboten. Laut § 23 Abs. 1b StVO fallen unter das Verbot alle Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dazu gehören auch Navigationsgeräte, PDAs, Handys usw., die solche Warnfunktionen integriert haben. Wer solche Apparate nutzt, muss mindestens 75,- EUR Bußgeld zahlen, bekommt vier Punkte in Flensburg und muss damit rechnen, dass die Polizei das Gerät einzieht und behält. So will es das Gesetz. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern.

    Dass diese Geräte in Deutschland und auch anderen Ländern nicht verwendet werden dürfen, wissen wir ja. Allerdings hat mich die Tatsache erschreckt, dass die Polizei die Geräte auch einziehen und behalten kann - abgesehen von den 4 Pünktchen.

    Meine Frage ist jetzt folgende: Darf die Polizei ohne "Durchsuchungsbefehl" einfach in dein Auto rein und deinen PDA untersuchen, was ev. installiert ist? Hat da jemand Erfahrung oder kennt sich mit dem Gesetz aus?
  • Sowit ich informiert bin, darfst du dich mit Hilfe des PoiWarners oder ähnlichem vor Fahrtantritt informieren, es ist glaube nur verboten, wenn das Gerät gewisse Ansagen während der Navigation macht...

    Von daher finde ich es relativ fraglich, wie man es dir nachweisen will...seitens du stehst bei einer Verkehrskontrolle und plötzlich schreit es neben dir "Überwachungspunkt 50km/h" *lol*
  • Korrekt JoSpeed.
    Daher sollte man sich im Falle des Falles vergewissern, dass das Display des Gerätes dunkel ist, oder das Gerät abschalten.
    Die Staatsmacht weiß nämlich auch ohne Durchsuchungsbefehl, was der kleine grüne Punkt in einer der Ecken des Displays bedeutet...
    Das nennt sich dann "begründeter Tatverdacht" dann dürfen sie.
    Auch ohne Befehl.:eek:
  • Moin

    in Deutschland is es nach wie vor völlig ungeklärt ... und ich würde in jedem Fall einen Rechtsgelehrten zu Rate ziehen. Es ist erlaubt eine Liste (einfachste Form einer Datenbank) zu machen ... diesem dem Beifahrer in die Hand drücken und sich erinnern lassen. Und was anderes machen die Navis mit POI auch nicht. Geräte die direkt Einfluß nehmen (Radar- und Laserwarner welches Radar bzw. den Laser erkennen) sind nach wie vor verboten. So lange kein "Machtwort" wie in der Schweiz gesprochen wird welches dann in einem Gesetz endet (typ. Deutschland) würde ich wie gesagt immer nen Anwalt einschalten. Vor allem bei Smartphones oder PDA´s mit Tellifunktion. Die müssen einen begründeten Verdacht vorweisen. Sonst dürfen auch die Grünlinge nix machen.

    Gruß Ducky
  • Also die POI Warner sind ja wenn man ehrlich ist doch sehr ungenau, auch wenn man se monatlich aktuell hält, die Bullen haben ja Zeit zum umbauen anstatt Kinder*chänder und Frauenklopper im Netz und Real zu jagen! :mad:
    In Memoriam: Mein 1000'ter Post ; Mein Seti@Home Rang ; Trekkie arbeite mit bei Star Trek Wikia
    Da ich die Datasette noch kenne, ist alles schnell was über 1000 Baud liegt.
  • Biosman schrieb:

    Also die POI Warner sind ja wenn man ehrlich ist doch sehr ungenau, auch wenn man se monatlich aktuell hält, die Bullen haben ja Zeit zum umbauen anstatt Kinder*chänder und Frauenklopper im Netz und Real zu jagen! :mad:
    Hast vollkommen Recht, aber damit läst sich ja leider kein Geld verdienen!!!



    Meik :lego:
    Geben ist besser als nehmen!!!
  • sternschnuppe43 schrieb:


    Daher sollte man sich im Falle des Falles vergewissern, dass das Display des Gerätes dunkel ist, oder das Gerät abschalten.


    Sehe das auch so wie sternschnuppe43
    Wie will die Polizei deinen PDA mit begründeten Tatverdacht untersuchen wenn er ausgeschaltet ist?
    Mal ehrlich den "Aus" Taster zu betätigen bis angehalten wird sollte ja eine überwindbare Aufgabe sein :D
  • Hallo,

    danke erst mal für eure Antworten.

    Ich habe jetzt einfach (wie für die Aufnahme von POI's) eine Taste am PDA mit der Funktion "[Alles Beenden]" von SPB Pocket Plus 3 belegt. Wenn ich einen Herrn in Grün sehe und auf die Taste drücke ist plötzlich nichts mehr aktiv - WELCH WUNDER!!!

    bernie70
  • Hi,

    den Panic Button im POI Warner finde ich voll blöd. :löl:
    Bis man sich bis zum POI-Warner durchgeklickt und auf den Panic-Button gedrückt hat, ist man sicher in den Straßgraben, oder schlimmer noch in den Polizeiwagen gefahren. :mad:

    Da gefällt mit die Idee von bernie70 besser. Gerät aus, alle Programme geschlossen und dass mit einem Knopfdruck. :D

    In dem Sinne allzeit gute Fahrt. :lego:

    Garf12
    [SIZE="1"]@all: Ich gebe keine Links weiter, außer es wurde ausdrücklich erlaubt. Hier sollte dann aber mehr wie "gib mir..." stehen. Grundsätzlich gilt diese PN-Anfragen werden gelöscht, Hilfeanfragen werden beantwortet.

    Es gibt keine dumme Frage, nur dumme Antworten![/SIZE]
  • Je nachdem, wie ermittlungsgeil der Grünfisch ist, könnte er sich die Frage stellen, weshalb ein PDA an der Scheibe hängt, der nur den HEUTE-Bildschirm zeigt....:eek:

    Wenn dann die proggies gecheckt werden und die Blitzer-POIs fein säuberlich im Datei-Explorer auftauchen......:o

    Aber sicher ist das zu pessimistisch fabuliert, oder?

    Gilt das eigentlich juristisch als (richterlich zu genehmigende) Hausdurchsuchung oder ist es zulässig (begründeter Anfangsverdacht?), das equipment zu checken?

    Hatt´s hier Juristen im board?

    gruß
    hamaman
  • Nie mehr ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens - doch leider ist der Gebrauch solcher Geräte verboten. Laut § 23 Abs. 1b StVO fallen unter das Verbot alle Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dazu gehören auch Navigationsgeräte, PDAs, Handys usw., die solche Warnfunktionen integriert haben. Wer solche Apparate nutzt, muss mindestens 75,- EUR Bußgeld zahlen, bekommt vier Punkte in Flensburg und muss damit rechnen, dass die Polizei das Gerät einzieht und behält. So will es das Gesetz. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. In der Schweiz gibt es gleich ein Strafverfahren dazu !!

    Würde es denn dann reichen, die Funktion im Einstellungsmenu der Navisoftware abzuschalten (Klar, dass der POI-Warner nicht installiert ist !), so dass man im Fall einer Kontrolle beweisen kann, diese Funktion nicht genutzt zu haben.
    Es ist m.E. nicht möglich, diese Funktion aus der Navi-Software zu entfernen.

    Daher finde ich die Gesetzeslage ziemlich unbefriedigend formuliert.
    Wenn man das ganz eng auslegt, dürfte man überhaupt kein PDA mit Navi mehr im KFZ betreiben...:mad:

    Es wird darauf hinauslaufen, dass der Gesetzgeber den Entwicklern der Navisoftware es untersagen wird, diese POIs zu integrieren.
  • Hi
    jospeed: Sowit ich informiert bin, darfst du dich mit Hilfe des Poi-Warners oder ähnlichem vor Fahrtantritt informieren, es ist glaube nur verboten, wenn das Gerät gewisse Ansagen während der Navigation macht.

    völlig korrekt. Nur nicht aktivierte POI´s sind OK dann können die Grünen (oder bald die dunkelblauenI) nichts machen.
    Aber selbst Autoradio-Navigationssystem haben die Blitzer integriert (weil es eben vor der Fahrt erlaubt ist die Blitzpunkte zu "visualisieren" ). Muß meistens über Tastenkombi aktiviert werden. Kollege hat´n Blaupunkt, da gehts.
    So, und wie wollen die das rausfinden ?
    MfG
    four4four
    Die meisten Unfälle werden durch die Penner verursacht die nach dem Motto erst Lenken, dann Blinken, und vielleicht Rückspiegel benutzen fahren. Bin im Jahr 60.000 km im Jahr im Ländle unterwegs und erlebe den tägl. Wahnsinn auf deutschen Autobahnen.
  • Ich verstehe wirklich nicht, warum sich alle vor Blitzern warnen lassen, wenn nur in den wenigsten Fällen einer vorhanden ist. Warum können die Hersteller diverser Warnsoftware die Sachlage nicht aufklärerischer benennen und einfach von "unfallträchtigen Schwerpunkten" sprechen. Eine Ansage könnte dann lauten: "Sie durchfahren eine unfallträchtige Zone auf 300m (200m, 100m)"

    Was interessieren mich Blitzer? Ich möchte ungefährdet ankommen und bin daher hoch erfreut, wenn ich Schilder am Strassenrand sehe, die mir die richtige Geschwindigkeit mitteilen oder mich auf Auffahrunfallpunkte hinweisen. Wenn so etwas durch weitere Hilfsmittel unterstützt wird, die mir mitteilen, wo auf der Karte der Polizeiwache viele Nadeln mit farbigen Köpfen stecken, kann das doch nur unterstützend wirken. Das die Polizei nur dort mit technischen Mitteln den Verkehr überprüfen/beobachten darf (oder darf sie das auch woanders?), ist mir völlig egal.

    Ich frage mich ernsthaft, wer etwas dagegen haben will, dass ich mich auf gefährliche Stellen hinweisen lasse, um mich dort besonders! umsichtig zu verhalten. Benennt die Punkte um, nehmt andere Bildchen auf der Karte und ändert die Ansagen. Dann muss man nur noch einen Privatsender mit dem ihm angetragenen reisserischen und nicht immer gut recherchierenden Journalismus gewinnen, um die Sichtweise klarzustellen. Dann ist eine junge Testfahrerin auch nicht mehr enttäuscht, wenn das Navi sich meldet, obwohl dort kein Blitzer steht.

    Ansonsten finde ich es ziemlich blöd, wenn hier die Polizei, die uns nur vor wirtschaftlichen und/oder gesundheitlichen Schäden bewahren möchte, mit Worten wie "Bullen" bezeichnet wird. Das haben sie wirklich nicht verdient.

    heiwi
  • Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie unkritisch die Menschen den Fernsehbeiträgen gegenüberstehen.

    Wie "gefärbt" der Beitrag bei VOX war, ist doch schon daran zu erkennen, dass eine junge Dame mit einem entsprechend ausgestattetem Navi auf die Testroute geschickt wurde und bei jedem mobilen Überwachungspunkt enttäuscht war, dass dort kein Blitzer stand. Der nicht wissende Zuschauer musste somit ja den Eindruck haben, dass diese besonderen Navigeräte nicht viel taugen. Die beiden Wortbeiträge (Polizist/Anwalt) zählen für mich überhaupt nicht. Ein Polizist muss diese Meinung haben und ein Anwalt, der keine Werbung machen darf, wird jede Gelegenheit nutzen, seinen Namen in die Öffentlichkeit zu bringen.

    Nach meinem Wissen gibt es bisher noch kein Urteil in Deutschland zu den besonders ausgestatteten Navigeräten, die ja nicht vor einer bestehenden Überwachung warnen, sondern lediglich eine mögliche Position anzeigen. Als der § 23 Abs. 1b StVO entstand, gab es noch keine POI-Warner. Daher spricht dieser Paragraph ja auch von "insbesondere Radarwarn- und Laserstörgeräten".

    Wenn ein privater Fernsehsender mal wieder Stimmung machen möchte, wären doch die Kollegen von den privaten Radiosendern eine wesentlich effektivere Zielscheibe, da diese Kollegen zumeist zur halben und ggf. vollen Stunde vor wirklich positionierten Überwachungsgeräten warnen. Aber einem Kollegen pinkelt man ja nicht ans Bein.

    Wann wird endlich mal ein Polizist ein Autoradio beschlagnahmen und ein Bußgeld verhängen, weil just während einer Überprüfung die Warnmeldung vor einem Blitzer aus den Lautsprechern kommt.
  • Hallo,

    ich glaube auch, die sicherste Methode ist, das Gerät einfach auszuschalten und für die Polizei nicht sichtbar hinzulegen.

    So entzieht man sich jedem Vorwurf, und wenn die Poi-Warner funktionieren, kann einem ja auch nicht der Vorwurf des "zu schnell fahrens" gemacht werden - man würde also nur in einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffallen - oder bei einem Unfall. Falls dann das getunte Navi auffällt ist der Kostenfaktor des Unfalls meist erheblicher als das getunte Navi.

    Also von mir aus sollen die Grünen ruhig kommen.

    Solange es noch kein offizielles Gesetz gibt wird auch nichts passieren. Also im Notfall den Anwalt einschalten.

    Mfg Hitec

    :hot:
  • Hallo :hy: :hy:

    Also wenn ich im Dunkeln so über die Bahn fahre, sieht man doch recht oft Navis von den vordermänern, so ich sag mal 60% aller Fahrzeuge.
    Gerade die an der Scheibe sind kann man sehr gut noch auf entfernungen sehen.


    Also sollen die Grünen jetzt jeden Anhalten und nachsehen, da sie jetzt alle eine Videokammera am Rückspiegel haben könnte man ja einen Video beweis haben:würg:

    Na ja, wie auch immer, ich habe nur die Pois ohne Ton ( die gehen mir echt auf die nerven... sie nähern sich ein Überwachungspunkt als Dauerton in der Stadt).

    Bei kontrollen mache ich es aus und ende, mitnehmen dürfen sie es nur wenn ein begründeter verdacht besteht und anmachen muss ich es auch nicht.


    oder so.....


    mfg

    Stevensf7
  • Als Alternative habe ich jetzt immer eine 2. SD-Karte im Auto griffbereit, die identisch ist mit meiner Original - bis auf eine Kleinigkeit.

    Auf der 2. Karte habe ich in der Navi-Software die Funktion "Radarwarner" deaktiviert und der POI-Warner ist auf der 2. Karte ebenfalls nicht installiert.

    Da die Karte relativ rasch ausgetauscht ist (im Falle einer Kontrolle) kann nach dem Tausch der Karte nichts nachgewiesen werden ;)

    bernie70
  • Das mit der zweiten Karte ist' ne tolle Idee. Doch leider befindet sich beim Medion PNA die Software im Flash des Navis. Wie soll man den so schnell austauschen?

    Bin auch für die Hinweise am Straßenrand (rundes Schild / roter Rand / schwarze Zahlen).

    MfG
    Wäller
  • Also da streiten sich die Gesetzgeber noch herum jeder weis das die Dinger verboten sind und jeder hat so was auf dem PDA.Ich persönlich sehe das locker.Ist nichts anderes als ein Hinweis und keine Warnung.Und wenn die Trachtentruppe mal an das PDA will einfach verweigen.Anders sieht das in der Schweitz aus wird schwer bestraft wenn Sie Dich erwischen.