!!!!!!!!!!ärger mit der polizei!!!!!!!!!!!!!!


  • Major
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  • !!!!!!!!!!ärger mit der polizei!!!!!!!!!!!!!!

    servas leidz

    brauche mal ganz dringend eure hilfe

    grad war die polizei bei mir und hat mich aufgeklärt --- irgendwann im april hab ich mich blöderweise mit so einen idioten in der stadt getofen und der ist mit mir zum einkaufsladen spaziert

    die türen standen offen und er ist rein und hat so 60 packs zigaretten und en bissel schnaps geklaut

    ich stand währendessen drausen und hab mir gedacht was der für ne scheiße baut

    nun anzeige - typ war da hat mioch belert -- bin zum glück noch minderjärig


    leichter einbruch
    mittäterschaft
    hausfriedensbruch

    jetzt die frage - wie zie ich mich möglicht kimplich raus PLZ HELP (schneeeel)
    Jegliche Rechtschreibfehler sind pure Absicht und dienen zur Belustigung anderer !!![SIZE="2"]
    Nur weil da [COLOR="Lime"]Online[/color] steht Heißt das noch laaange nicht, dass ich vorm PC sitz!!![/SIZE]
  • ist wurscht ob du minderjährig bist oder nicht.
    Minderjährig heißt nur das du keine 18 bist aber sobald du über 14 bist kannst du trotzdem mit einer strafe rechnen.


    greez maNu
  • jaja - aber trotzdem - das schon mittäterschaft.. - naja ich weiß ja nich

    aber was verzähl ich der pozilei xD - und vorallem meinen eltern xD
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  • Hey,
    also ertsmal würd ich mit deinen eltern über alles reden und bei der Whrheit beliben, ist vllt schwer aber dann wenn sies wissen können sie dir Helfen.
    Dann würde ich zum Anwalt gehen und mit ihm auch über alles reden, da er dir warscheinlich am besten helfen kann.

    Goos
  • Major schrieb:


    aber was verzähl ich der pozilei xD - und vorallem meinen eltern xD


    Am besten die Wahrheit, oder meinst du nicht ?

    Selbst wenn du nicht direkt an dem Raub beteiligt warst, hast du eine Mitschuld.
    Du hättest ja rein theoretisch die Polizei informieren können, hast du aber nicht.

    Jetzt hast du natürlich die A-Karte, ich weiß ja nicht was dein " Freund " der Polizei erzählt hat aber eins ist klar, du hast jetzt ein echtes Problem am Hals.

    Da du nicht volljährig bist, wirst du vlt. mit Sozial Stunden davonkommen, wenn du Glück hast bleibt es nur bei einer Anzeige.

    Viel Glück ;)
    [SIZE="2"]Ich überneme zur Zeit keine IP-Verteilung mehr, Anschreiben ist sinnlos.[/SIZE]
  • Anwalt würd ich mir net nehmen, mehr als Sozi gibts eh net und abgesehen von n Haufen Kohle die der will bringt der dir nichts.

    Sag einfach den Bullen das was wirklich war, das du net Bescheid wusstest.

    Warst du zum Tatzeitpunkt noch 13?

    Und seit wann sind die Bullen am Sonntag unterwegs?

    Achja, ne gscheide Überschrift könnte man trotzdem hinschreiben. ;)

    mfg
    neo
  • xDxDxD ich bin toot.. xD

    diue eltern sin agrat nicht da... aber des mit dem anwalt werd ich noch machen (verdammt)

    is en gscheid aktuelles thema - keine 30 minuten her dass der kerl da war^^
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  • Mit der Rechtschreibung hast du es aber nicht so, oder ?
    Man muss ja schon teilweise raten was du uns mitteilen willst, und das muss nicht wirklich sein wenn du willst das wir dir helfen.

    Das mit dem Anwalt würde ich auch lassen, Anderson hat vollkommen Recht. Abgesehen davon das es deine Eltern viel Geld kosten würde, bringt er dir nichts.
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  • sry wegen der rechtschreibung - bin ein wenig durch den wind xD

    hab da auch was in nem andren forum gesehen


    wie zieht A sich möglicht kimplich raus

    Des Alters wegen ist zwigend das Jugendstrafrecht anzuwenden. Generell ist auch hier das StGB anzuwenden, sofern das JGG nichts Abweichendes regelt.
    Es gibt einige Strafmilderungsgründe. Welche darunter fallen, kann man sicher ergoogfeln. Ihre Gewichtung hängt sehr vom Einzelfall ab. Daher sind auch Strafen nicht vorhersagbar.
    Jedoch sollte man seine Taten gestehen.

    Findet da jemand was???? - ich bin zu confus xD

    apropo war ich zum zeitpunkt 17 - wenn nicht 16
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  • Beantworte auch mal noch die restlichen Fragen, dann können wir dir auch weiterhelfen.

    Jugendstrafrecht gilt auf jeden Fall bis 18, manchmal auch bis 21. Ob du allerdings 16 oder 17 warst spielt legidlich für den Richter eine Rolle.

    So wie es bis jetzt aussieht hat dich vermutlich der andere angeschmiert, worauf sich natürlich die Frage stellt, inwieweit du beweisen kannst das du es warst/nicht warst.

    Wichtige Fragen sind unter anderem auch noch:
    - Wusstest du davor Bescheid?
    - Wusstest du währenddessen Bescheid?
    - Wusstest du danach Bescheid?
    - Hast du einen Anteil an der Beute bekommen?

    mfg
    neo
  • - Wusstest du davor Bescheid?
    nö - hab versucht das nutzlose ditrichset weiterzubekommen (wird geleugnet wird wol besser so sein)
    - Wusstest du währenddessen Bescheid?
    ja -wollte aber nicht wirklich mitmachen
    - Wusstest du danach Bescheid?
    wen ich währendessen bescheid wusste is des klar
    - Hast du einen Anteil an der Beute bekommen?
    nicht wirklich
    hab ne pakkung lebnitz (die der typ keklaut hat) vernichtet dar meine nerven bei solchen aktonen nicht gut sind xD
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  • Ich vermute mal der Polizist hat in näherer Ferne mit dir vor, das ganze aufzunhemen.
    Ich hoffe mal, das du heute keine Aussage gemacht hast, falls doch ist es schlecht.


    Als erstes solltest du mit deinen Eltern darüber reden.

    Mit dem Anwalt musst du wissen, ich halte es für Geldverschwendung, bringen dürfte er auch nichts.

    Wenn du dir keinen nimmst, würde ich dir empfehlen eine Aussage zu machen.

    Bleib dabei möglichst nahe (wenn nicht total) an der Wahrheit, sei dir darüber im klaren was du zu dem Polizisten bereits heute gesagt hast, und versuch soweit wie möglich alles genau zu schildern (oder zu beweisen, was aber kaum möglich sein dürfte).
    Wie gesagt der andere hat dich vermutlich angeschwärzt, du müsst überzeugender sein als er.

    Das mit dem Dietrichset würd ich rauslassen, da es keine Rolle spielt.
    Wenn dich allerdings der Polizist in diese Richtung konkret fragt würde ich es sagen, vermutlich weiß er es dann von dem anderem und will dich testen.
    Schließlich ist der Verkauf nicht verboten, nur in deinem Falle ungünstig.

    Wenn du die Aussage gemacht hast, dauerts ein paar Wochen bis Monate und je nach Entscheidung des Staatsanwaltes darfst du dann antreten.

    Mehr als Sozialstunden dürfte es auf keinem Fall geben, außer du warst davor schon in ähnlichen Situationen, was ich aber aufgrund deiner Posts bezweifel.

    Erwähne bei der Aussage auf jeden Fall auch das du erst währenddessen Bescheid wussstest, nicht einverstanden warst und keine Beute bekommen hast.

    mfg
    neo
  • THX Mr, Anderson.. einer der ersten wirklich sinvollen posts^^

    zum anwaltwerd ich trotzdem gehn - en kumpel von mir is einer - furtgehn - a paar bier spendieren und ihn aushörn

    ich werd denen von der pozilei das schriftlich geben- wird warscheinlich schlauer sein
    oder nicht?


    _______________________________
    dann hätt ich noch ne frage zum ditrichset

    hab das aus nem onlineshop -- müsste 18 sein um das drum zu bekommen


    kann ich auch sagen dass ich das aus polen hab???
    die werden wol kaum mein konto filzen oder den pc mit e-mails - da hab ich noch die rechnungen drauf
    dar dass auch ne falschangabe währe

    war halt nur zufälligerweise vor en paar jahren in berlin
    mit ausflug zum polenmarkt
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  • Schriftlich hat den Nachteil das sie dir Wort für Wort auseinanderglauben können.

    Wenn du es hingegen mündlich machst, schreibt es der Polizist für dich um. Du musst es dir zwar danach durchlesen und unterschreiben, ist aber dennoch etwas anderes.

    Die Entscheidung musst du selbst treffen, je nachdem ob du es mündlich auch schaffst oder nicht.

    mfg
    neo
  • schriftlich aufsetzen und dann mündlich vortragen???
    geht des???

    dann noch zum wissen

    der typ hat mich da hingeschleppt um !nachzusehn! ob die schlösser funktioniren - also ob man diese mit dem ditrich aufbringt

    erst als er dann die tür bemerkte (offen) kam er plan von ihn da gleich was mitzunehmen

    aja mir fällt grad auf dass sonntag ist xD - der kommt am sonntag vom presidium an um mit mir zu quatschen... komische welt
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  • schriftlich aufsetzen und dann mündlich vortragen???
    geht des???

    Wohl kaum. ;)

    Überleg dir ein paar Stichpunkte was du sagen willst und dann geht das scho. Sollst ja eh net lügen, das is ja noch einfach. :D

    mfg
    neo
  • ich würd mit deim "kumpel" reden und fragen ob er dich als mittäter mit reinreisst oder so fair is und sagt das du dabei standest und nich mitamcehn wolltest. Ne strafe wirds so oder so geben (mitgehangen -> mit gefangen) aber ich denk mal wenn er dich einigermassen deckt und du nicht bei jeder aussage was anders erzählst wirds auf ein paar sozialstunden rauskommen.
    Hatte genau das selbe mal als ich 13 war und wir tausende stickies gerackt haben. (da ich nur 13 war gabs ne predigt und das wars... kumpel hat mich aber auch 100% gedeckt obwohl ich davon wusste und schmiere gehalten hab)
    ^- best posting ever™
  • ich hab den text vorgelesen bekommen

    er hat sowas gesagt dass ich schmire gestanden bin (im haus) und auch von der beute ne packung kekse vernichtete

    mindestens 10 x ist in dem text der... also mein name vorgekommen xD

    so in etwa wars

    wir sind hingefaren ob die schlösser zu knacken sind
    reingegangen er hat die sachen geklaut ich bin schmire gestanden(obwohl ich vor dem haus war und nix damit zu tun haben wollte)
    zu einen anderren gefahren und da noch ein wenig zeit verbracht
    um c.a. 1 verschwunden (heim)
    er ist kein wahrer kumpel

    eher so ein typ den ich mal sah
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