"Den unter den Adressen rapidshare.de und rapidshare.com auftretenden Share-Hostern haben die Richter gemäß der GEMA zudem vorsorgliche Prüfpflichten auferlegt. Sie müssten ihren Dienst fortan "umfassend auf künftige Verletzungen ihm bekannter Weise illegal genutzter Werke des GEMA-Repertoires hin kontrollieren". "
Grundsatzurteil zu FH Diensten?
Was meint ihr..
Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
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