Darf man sich Arzt nennen ?


  • schmecky5
  • 2041 Aufrufe 4 Antworten

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  • Darf man sich Arzt nennen ?

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  • soviel ich weiss is sich als arzt doctor oder professor ausgeben strafbar.
    auf jedenfall ist es sehr unmoralisch weshalb man es schon nich machen sollte wenn du dich so nennen willst dann mach auch was dafür ;)
  • Hallo allesamt,


    naja, Professoren sind ja Beamte. Sich als Beamter auszugeben ist auf jeden Fall Amtsanmaßung und damit strafbar.
    Als jemand ohne einen Doktortitel (med.) jetzt ärztliche Arbeiten auszuführen ist ebenfalls strafbar.

    Titel kannst Du Dir meines Wissens nach auch kaufen und Dich sogar Dr. nennen. Wenn Du Dich jetzt Dr. med. nennen würdest, wäre das problematisch. Ganz besonders, wenn Du ein Schild mit dem Titel an der Türe bei Dir anbringst. Nur ganz ehrlich gesagt lehne ich sowas ab. Wie RetroOo schon sagte, wenn man einen Titel will, sollte man dafür auch was getan haben. Ansonsten ist jeder bald Herr/Frau Dr. XYZ. Dann geht der Überblick vollends verloren und der Sinn der Titel würde verfehlt. Wie das mit dem Begriff Arzt ist, keine Ahnung. Aber ein Arzt ist ja nichts anderes als ein Dr. med.


    Gruß,
    Linda
  • linda schrieb:


    Als jemand ohne einen Doktortitel (med.) jetzt ärztliche Arbeiten auszuführen ist ebenfalls strafbar(...) Wie das mit dem Begriff Arzt ist, keine Ahnung. Aber ein Arzt ist ja nichts anderes als ein Dr. med.


    Ich weiss nicht, ob ich Dich da richtig verstehe, aber bloss damit keine Missverständnisse aufkommen - jeder der sein Medizin-Studium mit dem Staatsexamen abgeschlossen hat nennt sich Arzt und der darf natürlich ärztliche Tätigkeiten ausführen, egal ob er eine Doktorarbeit geschrieben hat oder nicht. Die "zwei Buchtstaben" sind teilweise ein netter Türöffner, sagen aber nichts über die Qualifikation aus.
  • schmecky5 schrieb:

    Hallo,

    ich hab mal T gehört man darf sich gründsätzlich so nennen und unterschreiben wie will, solange es sich nicht um amtliche Angelegenheiten handelt.

    Nun bin auf die Seite des deutschen Ärtzeverlages gestoßen, dort kann man die ein oder andere " nützliche Formular " kaufen, muss dazu aber ein Briefbogen mit Arztstempel faxen- kein Problem.

    Nur ist sowas strafbar ?


    Ich will mich nicht selbst krankschreiben, aber nur rein informativ.


    Punkt 1:
    Du darfst gerne mit dem Zusatz "Arzt" unterschreiben, dies ist kein akademischer Grad. Der Zusatz "Dr." ist ein akademischer Grad, wenn Du damit unterschreibst dann ist das Urkundenfälschung.

    Punkt 2:
    Du kannst Dir gerne im Ausland einen Dr.-Titel kaufen, dennoch werden die wenigsten in D anerkannt. Also darfste Dich im Ausland gerne Dr. schimpfen, aber in D nicht.

    Punkt 3:
    Warum wollen die wohl einen Briefbogen haben? Genau, alle Ärzte sind in einem Register bei der Bundesärztekammer geführt und dort wird dann nachgeschaut, ob du überhaupt eine Approbation hast. Wenn nicht, dann gibts auch nichts, doch vielleicht eine drüber wegen Urkundenfälschung.

    cya chicken :lego:
    [SIZE=1]Dumme Antworten sind rein zufällig und auf einen Fehler in der Speicherverwaltung zurückzuführen
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