Verleih indizierter Spiele

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  • Verleih indizierter Spiele

    Hallo zusammen,

    ich würde mal gerne wissen, ob Videotheken grundsätzlich zum Verleih indizierter Spiele berechtigt sind.
    Eine Videothek einer großen Kette bei mir in der Nähe hat in der normalen Abteilung zum Beispiel Gears of War und Crackdown für die 360 rumstehen und eine der gleichen kette ein paar kilometer, die man nur ab 18 Jahren betreten darf hat zum Beispiel Dead Rising, auch für die 360.
    Besonders bei diesem Spiel frage ich mich das, weil es ja garnicht erst in Deutschland erschienen ist, also hat die Videothek die Österreich-PAL-Version importiert.

    Aus Interesse würde ich gerne mal wissen, ob die die Spiele einfach verleihen dürfen.
    Meines Wissens nach dürfen indizierte Titel nicht öffentlich ausgestellt oder vorgeführt, sondern nur auf Nachfrage verkauft werden, denn schließlich fehlt ja das verbindliche FSK-Siegel.
    Besonders in der normalen Abteilung, wo jeder rein kann, stellt sich mir diese Frage.

    Wenn jemand die Gesetzlage da kennt, wärs schön, wenn er mich mal aufklären könnte.

    Danke schonmal!

    greetz

    Pulse
  • Soweit ich weiß, dürfen die das nicht! Da wie du gesagt hast das FSK Siegel fehlt.
    Ein §§ kann ich dir nicht nennen aber schau mal im Strafgesetzbuch nach...
    :D

    mfg
    Snip3r
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  • Also dead rising ist meiner meinung nach kein problem, da es nie geprüft wurde wurde es auch nie irgendwie eingestuft bzw indiziert. bei Gears of War und Crackdown sieht das ganze dann aber anders aus, beide Titel sind indiziert sprich düfen nicht beworben oder ausgestellt werden. In einer Ab 18 Abteilung kann man aber generell alles ausstellen was man will, es geht ja darum, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu solchen Medien haben. Es sei denn es wurde öffentlich beschlagnahmt(Verboten), gibts auch zb. Braindead, dann ist sogar der Besitz Strafbar.
  • Snip3r schrieb:


    Ein §§ kann ich dir nicht nennen aber schau mal im Strafgesetzbuch nach...

    Snip3r


    eher schon jugendschutzgesetz....indiziert heisst ja nur, dass das spiel ab 18 ist, somit darf die videothek das spiel an personen unter 18 jahren verleihen, aber nicht in den verkaufsräumen aufstellen...d.h. nur dort "ausstellen" wo auch nur personen ab 18 jahren hindürfen. dagegen dürfen spiele, die keine jugendfreigabe durch die usk bekommen haben weder verkauft, noch verliehen werden. ( §§ 12,14, 15 JuSchG)
    greetz, pIcknicker