Unterhalt an Eltern!!!!!

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  • Hi Leute

    ,mich hat das SOZIALAMT dazu verdonnert meiner Mutter jeden Monat Unterhalt zu zahlen, da sie nach Kranheit nicht mehr arbeiten gehen kann!!!!!

    Wieviel muss ich da jetzt jeden Monat von meinem Lohn an meine Mutter abgeben???

    Kann man da was machen um sich davor zu drücken???? (Ja, ist meine Mutter aber hatte nie so den Kontakt zu ihr, da meine Eltern sich sehr früh schon wieder getrennt hatten [war glaub ich 5 Jahre alt als meine Eltern sich trennten und ich bei meinem Vater aufgewachsen bin])


    Gruss BG J. O´Neill
  • Nach den bestehenden Gesetzen ist ein volljähriges Kind gegenüber den Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der angemessene Unterhalt des Kindes hierdurch gefährdet wird. Was unter angemessenem Unterhalt zu verstehen ist, hat der BGH festgelegt und zwar zugunsten des Kindes. Entscheidend ist die vor dem Eintritt der Unterhaltsbedürftigkeit der Eltern innegehabte Lebensstellung des Kindes. Diese ergibt sich aus seinem Einkommen, Vermögen und sozialen Rang.

    Mein Rat:
    Lass dich von nem Anwalt beraten - wird das beste sein.
    Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
    Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
  • Hi,
    als erstes die Frage wie viel Verdienst Du, dazu noch ob du Kinder hast und/oder Verheiratet bist. Wenn Du natürlich selber Familie oder Kinder hast, ist der Freibetag ziemlich hoch, Details erfährst Du im Sozalamt, dor gibt es aktuelle Tabellen.
    Grundsätzlich schreibt Dich das Sozialam immer an, auch wenn Du wesendlich zu wenig Verdienst, musst Du dann Nachweisen, Besondere Aufwendungen nicht Vergessen, wie Risterrente, Versicherungen Fahrtkosten usw., am besten alle Ausgaben angeben, die werden auch vom Verdienst abgezogen.
    Wenn Du ohnehin dann darunter bist, ist die Sache sowieso hinfällig. Der Freibetrag ist für den Unterhalt eines Elternteils auserdem wesendlich höher als für Kinder. Aktuelle Zahlen weis ich leider nicht genau.
    Wenn Du nicht drunter bist ist es vielleicht Ratsam in Deinem Fall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, normalerweise bist Du Unterhaltspflichtig, aber es gibt bestimmte Ausnahmen. Oft sehr schwierig dies im einzelnen zu beantworten.

    Gruß Jevener
  • BG J. O´Neill schrieb:


    :confused: Hat da keiner einen sinnvollen Tip???:confused:



    Verbindliche Ratschläge wirst du hier nicht bekommen. ganz ehrlich - bei einem solchen Problem würd ich mir eher Rat von jemanden holen der damit nachweisbar Erfahrung hat. Geh also zu nem Anwalt der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat oder schau erst mal dass du brauchbare Infos von deinem Amt f. Jugend und Familie oder evtl. auch vom Sozialamt bekommst.

    Tip:
    Persönlich auf dem Amt erscheinen bringt oft mehr als Fragerei am Telefon.

    Viel Glück
    Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
    Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
  • sprudel schrieb:

    ich würd nich unbedingt gleich zum anwalt gehen, versuchs mitm jugendamt zu erst.



    Was er jetzt beim Jugendamt soll verstehe ich auch nicht? Vielleicht meinst du das Sozialamt, aber denen kann man wohl schlecht sagen, dass man keinen Bock hat die Mutter zu versorgen und deshalb Hilfe von ihnen benötigt.

    Palad