GmbH und AG?

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  • Craiq
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  • GmbH und AG?

    Huhu,
    kann mir einer den Unterschied erklären bzw. wann man eine GmbH oder AG ist.
    Ich habe schon gegoogelt und auch bei Wikipedia was gefunden aber das verstehe ich alles nicht so recht :( .


    MfG eNx'
    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von [COLOR="Purple"]T[/color]e[COLOR="Blue"]t[/color][COLOR="SeaGreen"]r[/color]i[COLOR="Blue"]s[/color]...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Craiq ()

  • hallo endix

    ich versuche dir mal zu erklären, worin der unterschied zwischen GmbH und AG besteht, da ich gerade das zeug gebüffelt habe.

    Die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind beides Kapitalgesellschaften, d.h. die Kapitalbeteiligung und Kapitalbeschaffung stehen im Vordergrund.

    Bei der GmbH ist es nun so, dass das bei der Gründung min. 2 Personen nötig sind, bei der AG hingegen braucht es 3 Aktionäre.

    Vorteil bei der AG: Der Aktionär haftet nur für seinen eigenen Anteil, Aktienkapital minimum 100 000 mind. zur Hälfte einbezahlt

    Bei der GmbH musst du einfach aufpassen, denn wenn du bankrott gehst, sprich du wirst zahlungsunfähig und kannst den Forderungen nicht nachkommen, dass du dann solidarisch über die Stammeinlage hinaus haftest.
    Sagen wir du und ich gründen die FSB GmbH und nehmen beide je 20 000 € als Stammkapital in diese Firma. wenn wir dann aber bankrott gehen und keiner von uns beiden mehr Geld hat, so haften wir über unsere Stammeinlage hinaus mit dem Privatvermögen!!!

    Also kommt es heute immer häufiger vor, dass kleinere Unternehmungen die GmbH wählen, da sie weniger EIGENKAPITAL erfordert und die VORSCHRIFTEN weniger streng sind.

    Hoffe, ich konnte dir helfen.

    Gruss :)
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  • Erstmal Danke für deine Antwort :),

    ich muss ganz ehrlich sein so 100% steige ich noch nicht dahinter.


    smeloxia schrieb:


    Bei der GmbH ist es nun so, dass das bei der Gründung min. 2 Personen nötig sind, bei der AG hingegen braucht es 3 Aktionäre.

    Und bei Wiki habe ich gelesen das mam eine GmbH schon ab 1 Person gründen darf :confused:

    Das Thema bleibt spannend :D

    Gute Nacht erstmal,

    MfG eNx'
    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von [COLOR="Purple"]T[/color]e[COLOR="Blue"]t[/color][COLOR="SeaGreen"]r[/color]i[COLOR="Blue"]s[/color]...
  • smeloxia schrieb:

    ...
    Bei der GmbH ist es nun so, dass das bei der Gründung min. 2 Personen nötig sind, bei der AG hingegen braucht es 3 Aktionäre.
    ...


    Zwei falsche bzw. unkorrekte Angaben!

    1. Eine GmbH kann jeder ALLEINE gründen! Es reicht ein einziger Gesellschafter aus, der dazu auch noch einziger Geschäftsführer sein kann (muss aber nicht).
    Ein GmbH-Gesellschafter haftet bis zu seiner Einlage für Schulden der Firma, bei groben Verstößen z.B. dem Finanzamt gegenüber aber auch in voller Höhe persönlich. Eine GmbH muss Gesellschafterversammlungen abhalten und dokumentieren, wenn es nur einen Gesellschafter gibt, sind seine Vorstellungen der Unternehmensplanung eben allein bindend.

    2. Eine Aktiengesellschaft kann durchaus nur einen einzigen Aktionär haben, ob das nun eine Person oder eine Firma ist. Allerdings sind an eine Aktiengesellschaft wesentlich höhere Hürden rechtlich und finanz-rechtlich gestellt. Man benötigt einen Vorstand und einen Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Ausserdem muss eine Aktiengesellschaft bilanzieren, dies z.T. öffentlich. Gibt es mehrere Aktionäre, muss jährlich eine Aktionärshauptversammlung einberufen werden. Ist eine AG börsennotiert, werden die Aktien also an der Börse gehandelt, sind die Bilanzierungsrichtlinien noch wesentlich aufwändiger und strenger. Die Aktionäre haften höchstens bis zum Nennwert ihrer Aktien.
  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

    Neben der Aktiengesellschaft die bedeutendste Form der Kapitalgesellschaft, allerdings nicht börsenfähig. Das Stammkapital ist in Stammanteile zerlegt (Geschäftsanteile), die von den Gesellschaftern aufgebracht werden. GmbH-Anteile können nur in gerichtlicher oder notarieller Form übertragen werden, wodurch sie schwerer handelbar sind als Aktien.

    Unternehmen, dessen Grundkapital in einzelne Aktien aufgeteilt ist. Oft ist eine Vielzahl von Aktionären an einer AG beteiligt. Man spricht dann auch von einer Publikumsgesellschaft. Die Haftung des Aktionärs beschränkt sich jeweils auf die Höhe seines Aktienanteils, der Anteilsinhaber haftet also nicht wie bei Personengesellschaften mit seinem gesamten Privatvermögen. ...

    Grundsätzlich kann in jedem fall eine Einzelne Person eine GmbH oder AG gründen, welche vor sowie nachteile die einzelnen dinge (Pro/Contra) bieten ist immer abhängig davon welche geschäftsform sowie art man betreibt.

    im übrigen stimmt es absolut nicht das das kleinere unternehmen immer häufiger die GmbH wählen, da der Einkauf in bzw. das "Grundkapital" um eine GmbH zu gründen sehr hoch angesiedelt ist.
    Die GmbH wird immer häufiger von der so genannten "Limited" abgelöst... was im groben das gleiche wie eine GmbH ist jedoch weniger Kapital zur gründung erfordert. Hat wiederum aber auch nachteile worauf ich nun aber nicht eingehen möchte.

    im übrigen habe ich das ganze (weil schreibfaul grad bin) in 1 minute ergoogelt gehabt. wenn du die erklärung von begriffen wissen möchtest einfach vor dem gewünschtem begriff bei google..... define: eingeben.

    PS: wenn irgend ne frage ist am besten evtl. per PN bin nicht sonderlich oft hier im FSB unterwegs.