Müssen Lehrer Arbeiten rechtzeitig ankündigen?


  • lalala22
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  • Müssen Lehrer Arbeiten rechtzeitig ankündigen?

    Bei meiner Freundin war es so, dass eine Franz-Arbeit einen Tag vorher angekündigt wurde, da die Lehrerin es vergessen hatte zu sagen. Sie (Lehrerin) hat dann noch gesagt, dass sie (Schüler) nachschreiben können, wenn die Arbeit schlecht ausfällt. Schnitt war jetzt 2,9 und meine Freundin hat eine 4,5 und damit die zweit schlechteste Arbeit. Ob jetzt mehr/ länger lernen eine bessere Note gebracht hätte, kann man natürlich nicht so gut sagen.
    Jetzt wollte ich einmal wissen, ob das von der Lehrerin gerechtfertigt ist, sowas zu machen, oder nicht. Meiner Meinung nach finde ich es etwas unfair, könnte aber auch sein, dass ich die Situation nicht wirklich gut objektiv betrachten kann.
    Sie ist übrigens 11te Klasse.

    mfg
    lalala22
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  • Schulaufgaben müssen 14 Tage vorher angekündigt werden.

    Also das auf jeden Fall nicht. Bei uns war es seither immer eine Woche vorher und das ist auch in Ordnung so.
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  • definitiv FALSCH

    es besteht für die Lehrer NULL PFLICHT eine arbeit anzukündigen.
    In allen drei deutschen Schulformen NICHT !!!
    Eine Vorankündigung ist nur eine Gefälligkeit der Lehrer.
    Ein Freund an der Realschule musste jederzeit damit rechnen dass
    eine Arbeit geschrieben wurde bei uns ist das zum glück nicht status quo =)

    MfG Illu


    P.S.: ich rede nur von den klassen 1-10 bei der oberstufe bin ich mir nicht sicher!
  • Illuminatus schrieb:

    definitiv FALSCH

    es besteht für die Lehrer NULL PFLICHT eine arbeit anzukündigen.
    In allen drei deutschen Schulformen NICHT !!!

    Schwachsinn!!!
    Nach § 44 Abs. 5 Satz 1 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) werden Schulaufgaben spätestens eine Woche vorher angekündigt.

    Weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern und Schularten geregelt ist, aber da wird es nicht viel anders sein...

    Phunny

    EIDT: Da die Frage eben im IRC aufkam, was Schulaufgaben sind: Das entspricht dem Ausdruck Arbeiten (zumindest in Ba-Wü, ka, wie das sonst noch genannt wird).
  • also in der Oberstufe müssen normale Arbeiten (also Kurzkontrollen) nicht angekündigt werden - Kursarbeiten schon. Wie lange KA vorher angekündigt werden müssen erübrigt sich meist: die Termine stehen für gewöhnlich schon zu Halbjahresbeginn fest.
    So ist das jedenfalls an uunserem Gymnasium (Thüringen) so.

    Zusammengefasst also: Kursarbeiten müssen angekündigt werden - alle anderen müssen nicht angekündigt werden.

    fu_mo
  • Wenn Arbieten gut ausfallen und das ist ja mit 2,9 der Fall liegt die schlechte note eindeutig an deiner freundin...selber schuld...aber naja das mit dem ankündigen....bei uns (brandenburg) müssen test nicht angekündigt werden lediglich ein plan wann welche klausur geschreiben wird hängt aus
    no sig....
  • fu_mo schrieb:

    also in der Oberstufe müssen normale Arbeiten (also Kurzkontrollen) nicht angekündigt werden - Kursarbeiten schon.


    Jo so ist das bei mir auch. Die Klausurtermine hängen immer schon ziemlich früh aus. Also man muss bei uns schon selber auf den Klausurplan gucken, damit man weiß wann man seine Klausur schreibt (Lehrer erwähnen es aber eig. auch meistens im Unterricht). Da deine Freundin ja in der 11 ist müsste es bei ihr auch so sein.

    MfG Jinz0
  • also ich bin im gymnasium 11.klasse in bayern und schulaufgaben müssen angekündigt werden, spätestens eine woche vorher (unsere lehrer sagen es aber schon 4-5 wochen vorher ^^). kurzarbeit wird auch angekündigt, nur die exen (stegreifaufgaben) nicht.
  • Lol, purer Luxus bei euch purer Luxus ...

    Hier in Thüringen muss nix und wieder nix angekündigt werden. Liegt einzig und allein am Lehrer ob er es seinen Schülern mitteil.

    mfg
    Tischler
  • Also ich rede von Baden-Württemberg ;)
    Klausurtermine hängen, soweit ich weiss, keine aus. Die Lehrer erwähnen es vorher, wenn eine Arbeit geschrieben wird. Aber eben mindestens 1 Woche vorher....
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  • Phunsoldier schrieb:


    EIDT: Da die Frage eben im IRC aufkam, was Schulaufgaben sind: Das entspricht dem Ausdruck Arbeiten (zumindest in Ba-Wü, ka, wie das sonst noch genannt wird).


    In Bayern sagen sie noch teilweise "Probe". Ich selber kenne auch nur Arbeit :)

    Lg,Real-TTX
  • Tischler schrieb:

    Hier in Thüringen muss nix und wieder nix angekündigt werden.


    ?? also Kurs- bzw. Klassenarbeiten müssen angekündigt werden - was zumindest bei uns auch der Fall ist.

    fu_mo

    PS.: eine Kursarbeit ist bei uns eine 2stündige Arbeit, die in den normalen Grundkursen 50% der Halbjahrespunkte und in den Leistungskursen 1/3 der Halbjahrespunkte ausmachen.
  • Eigl. ist es nur den Lehrern überlassen wann sie die Arbeiten
    ankündigen. Sie müssen es nich 2 wochen vorher ansagen
    wenn sowieso niemand lernt eigl. meiner meinung nach müssten
    die Lehrer ihre Arbeiten garnicht ankündigen da die Schüler
    ihre Sachen IMMER können müssen und nich einmal angucken
    und dann wieder vergessen. Den meisten is das doch eh latte.
    Also :read:


    mfg:D

    _______________________________________
    wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
  • Beispiel Gutenbergschule Wiesbaden (Gymnasium):
    · Welche Regeln gelten für Klassenarbeiten?

    Ankündigung: Klassenarbeiten müssen 5 Schultage vorher angekündigt werden.
    Anzahl:Es dürfen maximal drei Klassenarbeiten/schriftliche Lernkontrollen pro Unterrichtswoche geschrieben werden (HÜs zählen nicht dazu, ebenso Nachschreibearbeiten, die der Schüler selbst verschuldet hat!)
    Rückgabe: Vor der Rückgabe und der Besprechung einer schriftlichen Arbeit sowie am Tage der Rückgabe darf im gleichen Unterrichtsfach keine neue Arbeit geschrieben werden.
    Notenspiegel: Unter jede Arbeit ist ein Notenspiegel anzubringen, aus dem sich die Noten aller Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe ergeben. Dies gilt entsprechend bei der Beurteilung einer schriftlichen Arbeit in Form eines Punktesystems.
    Gewicht: In den Fächern, in denen Klassen- oder Kursarbeiten vorgesehen sind, machen die schriftlichen Arbeiten die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbeurteilung aus, in den übrigen Fächern etwa ein Drittel.
    Wiederholung: Ist mehr als ein Drittel der abgelieferten Klassenarbeiten mit den Noten 5 oder 6 bewertet worden, ist die Arbeit zu wiederholen, wenn nicht die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Beratung mit dem Lehrer entscheidet, dass die Arbeit zu werten ist. Die Arbeit ist immer zu wiederholen, wenn mehr als die Hälfte der Arbeiten mit 5 oder 6 bewertet wurden.

    So oder ähnlich steht's in den Schulprogrammen vieler Gymnasien.
    Wer's juristisch exakt haben will sollte nach der Ausbildungsordnung der Gymnasialen Oberstufe des jew. Bundeslandes googeln.
    Für NRW findet man diese hier:
    Das wichtige steht im § 14:
    Die Klausuren sind in der Regel vorher anzukündigen.

    In der Regel .... :D
    Da gibt's immer begründbare Ausnahmen ...
    Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit! (Erich Kästner)
  • Also in Nrw ist es folgendermassen:

    Eine richtige Klassenarbeit, so heisst des wenn man net in der Oberstufe ist :), muss mindestens 3 Tage vorher angekündigt werden.

    Klausuren sind, jedenfalls an meiner Schule, in der Oberstufe zu 90% schon zum Halbjahresbeginn fest in einen Plan eingetragen, da sollte also so etwas net passiern.

    Allerdings: Wenn der Lehrer sagt es handelt sich um einen Test, dann ist das gleichbedeutend mit einer schriftlichen Abfrage der Hausaufgaben! Dieser brauch nicht angekündigt zu werden, da generell die Pflicht gilt zuhause alles nach zu arbeiten!

    Also wenn man sich an die Paar Gesichtspunkte hält sollte eigentlich alles klar sein, oder?

    Also viel Spaß beim beschweren :D
  • Also in BW hängen meine ich für Klasse 11 noch keine Pläneaus, erst Klasse 12/13. Mit der ankündigung ist es wenn ich das richtig verstehe ähnlich wie in NRW. Es gilt
    § 8 Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten

    (1) Klassenarbeiten geben Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin. Sie können daher in der Regel nur nach Abschluss einer Unterrichtseinheit, d. h. nach den Phasen der Erarbeitung, Vertiefung, Übung und Anwendung angesetzt werden. Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen.


    nachzulesen hier es heist also nur, dass es in der Egel ist, aber nicht sein muss. Über den Zeitraum steht auch nichts drin.

    MfG
  • Das ganze hat sich mal erledigt. Im Schulgesetz steht, dass man in der Regel die Arbeiten ankündigen muss.

    somit kann hier geschlossen werden.
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  • Mann , mann , mann

    Und bei solchen Diskussionen brauchen wir uns nicht mehr wundern , das unser Bildungssystem am Ar... ist . Bin nun schon was älter als ihr hier in eurer Diskussionsrunde . Also meine Meinung dazu ist , egal was muß oder auch nicht muß , ihr lernt das alles nicht für die Lehrer !!! Es geht um eure eigenen Noten und um Eure Zukunft !!! Der Lehrer bekommt seine Kohle auch , wenn ihr die Arbeiten verhaut . Und seit mal ehrlich , wenn ihr nur lernt , wenn ihr aufgefordert werdet dazu , dann könntet ihr doch gleich die halbe Schulzeit zu Hause bleiben . Den Stoff braucht ihr eh nie wieder .
    Mensch , Leute wißt ihr was ihr noch alles lernen müßt , wenn ihr nicht Hartz IV wollt ? Ich bin ständig dabei mich auch in eigenem Interesse weiterzubilden . Das sogar freiwillig !! Denn wer in seinem Job was weiß hat gute Chancen den Job zu behalten für lange Zeit . Bin übrigens KFZ-Schlosser seit über 20 Jahren . Wenn ich mich nicht regelmäßig hinsetzen würde und mich weiterbilde , egal in welcher Form , hätte ich jetzt keinen Job mehr :eek: . Denn die Technik hat sich in den 20 Jahren so sehr verändert , das ist unglaublich .
    Beispiel : Früher hat man die Zündung an nem Auto mit ner Stroboskoplampe geprüft und eingestellt . Heute nimmt man dazu nen Computer
    Noch schlimmer beim Diesel , früher reine Mechanik , heute : ohne Elektronik läuft so ein Dieselmotor gar nicht mehr
    Naja , aber wie schon gesagt , Es geht um Euch und nicht um eure Lehrer !

    Schade , das keine Reaktionen auf meine Worte kommen :confused: . Eigentlich heißt es doch getroffene Hunde bellen :D
    Ich habe doch nicht etwa Recht mit meinen Ausführungen ?? Aber meine Worte sollten auch zum Nachdenken anregen :P