Abnahme von digitalen Sperichermedien


  • Zer0_One
  • 1214 Aufrufe 23 Antworten

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  • Abnahme von digitalen Sperichermedien

    Hi,

    ich hab folgendes Problem. Ich hab neulich während des Unterrichts vergessen mein Handy auszumachen. Als ich dann eine SMS bekommen hab wurde es mir abgenommen. Mein Lehrer meinte ich könne es mir nach den Pfingsferien wieder abholen.

    Gestern hat mir nun jemand gesagt Lehrer dürfen Handys etc. maximal bis zum ende des Schultages einbehalten. Im Schulgesetz hab ich nur folgendes gefunden:

    Art. 56 (5)

    1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.

    2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.

    3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.


    Ich frag mich jetzt natürlich ob 5 Wochen vorübergehend ist.
    Vieleicht kann mir ja jemand von euch näheres dazu sagen.
    Ich gehe übrigens in Bayern zur Schule

    Für eure Antworten danke ich euch jetzt schon mal!

    Gruß
    Zer0_One
  • also in berlin ist es glaub ich so, dass lehrer dies nicht dürfen.

    lol ohne handy hab ich ne kleines problem, weiss ja nicht was sich lehrer da so vorstellen, aber manche leute brauchen sone dummes ding nunmal.

    ich würde vorübergehend bis zum ende des schultages definieren, ein lehrer ist zwar dazu aufgefordert für "ruhe" im unterricht zu sorgen. doch danach?
  • Da Bayern ja schon fast Ausland ist habe ich kaum Bücher dazu, muss ich mir echt mal wieder zulegen -.-

    Die Schule reagiert durch ein Handy-Nutzungsverbot. Schüler dürfen ihr Handy im Schulbereich und über die Verweilzeit an der Schule nicht aktivieren. (Lehrer können ein Handy, das aktiv ist, einziehen, sie dürfen jedoch die Inhalte nicht einsehen. Sinnvoll ist es, eingezogene Handys nur an die Eltern persönlich mit entsprechender Belehrung auszuhändigen.

    Also ist jezz alles speziell auf Bayern bezogen !!!


    hab dann mal mit nem kollegen telefoniert und der meinte das hier:
    laut des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
    das ja in dem fall die oberhand hat gilt folgendes...

    Sollten Schülerinnen und Schüler zum Handy greifen, würden Lehrkräfte dieses einziehen. Die Erziehungsberechtigten können es erst nach einem Gespräch mit der Schulleitung wieder abholen.

    Gerade ich an DEINER stelle würde jezz nicht aufn putz hauen und terror schieben, informier deine eltern, die dann sachlich und nüchtern ein gespräch führen um dein eigentum einzufordern.
    Ich frage mich sowieso wie du das abgeben konntest^^
    wenn ein lehrer mich mit handy sieht und das einkassieren will stecke ich es in die hosentasche und ende. der lehrer darf mich nicht berühren oder abtasten, keine personenkontrolle an mir vornehmen, damit verletzt er sofort meine persönlichkeitsrechte und zack hätte er eine klage am hals...
    dann geben sich die meisten damit zufrieden zu sagen beim nächsten mal fliegst du aus der klasse oder sowas und gut ist, dann hol ichs für die stunde nit mehr raus. wobei ich im unterricht auch nur 2mal erwischt worden bin..


    MfG Illu
  • LOL ein Lehrer darf dir nicht einfach dein Eigentum wegnehmen, dazu hat er überhaupt keine Befugnis und wenns noch 10mal in der Schulordnung steht.

    Es ist dein Eigentum. Dein Lehrer darf das Handy vielleicht im Schulhaus einziehen und vorrübergehend in der Schulstunde, aber spät. wenn die Schule aus ist oder du das Schulgebäude verlässt, hast du es wiederzubekommen...

    cya chicken :lego:
    [SIZE=1]Dumme Antworten sind rein zufällig und auf einen Fehler in der Speicherverwaltung zurückzuführen
    [/SIZE]
  • an der schule hat der lehrer das hausrecht, von daher darf er es dir auch abnehmen solangs in der schulordnung steht. aber meines erachtes muss er es dir am ende des tages sobald du die schule verlaesst wieder aushaendigen.

    ich wuerde mir das nicht gefalln lassen, da du ja durchs handy laufende kosten hast die du auch nicht einfach aussetzen kannst ....
    gruss
  • chicken schrieb:

    LOL ein Lehrer darf dir nicht einfach dein Eigentum wegnehmen, dazu hat er überhaupt keine Befugnis und wenns noch 10mal in der Schulordnung steht.

    Es ist dein Eigentum. Dein Lehrer darf das Handy vielleicht im Schulhaus einziehen und vorrübergehend in der Schulstunde, aber spät. wenn die Schule aus ist oder du das Schulgebäude verlässt, hast du es wiederzubekommen...

    cya chicken :lego:

    so ein schmarrn, sorry aber wenn ich 1kg Kokain habe darf mir es auch keiner wegnehmen obwohl im gesetz steht weil es ist ja mein eigentum. mit deinem schuleintritt erkennst du die schulordnung an und hast dich auch daran zu halten. da stellt sich jetzt die frage warum nimmt man sein handy überhaupt in die schule mit? um in der pause kurz mal klingeltöne zu tauschen oder wie?
  • Du vergleichst Koks mit nem Handy. ROFL bist ja nen toller Hecht, ich glaube da gibts noch nen kleinen feinen Unterschied...

    Die Schulordnung gilt nur innerhalb der Schule, also hast du das Handy spät. wiederzubekommen wenn du das Gebäude verlässt. Es gibt keinem Lehrer das Recht, nen Handy für 4 oder 5 Wochen einzuziehen. Wo lebst du?

    cya chicken :lego:
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  • Kingkuddl schrieb:

    so ein schmarrn, sorry aber wenn ich 1kg Kokain habe darf mir es auch keiner wegnehmen obwohl im gesetz steht weil es ist ja mein eigentum. mit deinem schuleintritt erkennst du die schulordnung an und hast dich auch daran zu halten. da stellt sich jetzt die frage warum nimmt man sein handy überhaupt in die schule mit? um in der pause kurz mal klingeltöne zu tauschen oder wie?


    lol, ich kenne keinen, der ein Handy besitzt und das nicht mit in die Schule nimmt.

    Alleine schon aus der Sicht, dass dir das fehlende Handy im laufe des Tage snoch zum Verhägnis werden könnte, wenn du nen Unfall hast und Hilfe brauchst, tja, plötzlich kein Handy da, keiner sieht/hört dich, also wirste leider sterben. Jetzt mal ganz extrem. WEr ist dann dafür verantwortlich?

    Ich bin auch der Meinung das am Endes deines Unterrichtstages du dir das Handy bei der Schulleitung oder beim Lehrer wieder abholen kannst.
  • chicken schrieb:

    Du vergleichst Koks mit nem Handy. ROFL bist ja nen toller Hecht, ich glaube da gibts noch nen kleinen feinen Unterschied...

    sicher gibt es da vom objekt her einen unterschied aber nach deinem gesagten sind die eigentumsverhältnisse genau gleich also ein legitimes beispiel

    Meller schrieb:

    lol, ich kenne keinen, der ein Handy besitzt und das nicht mit in die Schule nimmt.

    da wüsste ich halt gerne warum. für mich macht das keinen sinn
  • Kingkuddl schrieb:

    sicher gibt es da vom objekt her einen unterschied aber nach deinem gesagten sind die eigentumsverhältnisse genau gleich also ein legitimes beispiel


    Kein legitimes Beispiel, da der Besitz von Koks illegal ist, der Besitz eines Handys dagegen nicht.
    Wenn du die Schule verlässt (am Ende des Schultages) musst du dein handy wiederbekommen, da spätestens dann die Schulordnung nicht mehr greift.
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Das streitet ja auch niemand ab, nur bemängeln wir das er es erst nach mehreren Tagen/Wochen wiederbekommen soll und das geht einfach nicht.


    Warum ich mein Handy mit in die Schule nehme?
    Hab ich oben bereits geschrieben, es kann immer was passieren und da ist es nun einmal besser ein Handy dabei zu haben.
  • chicken schrieb:

    LOL ein Lehrer darf dir nicht einfach dein Eigentum wegnehmen, dazu hat er überhaupt keine Befugnis und wenns noch 10mal in der Schulordnung steht.


    Exackt



    Es ist dein Eigentum. Dein Lehrer darf das Handy vielleicht im Schulhaus einziehen und vorrübergehend in der Schulstunde, aber spät. wenn die Schule aus ist oder du das Schulgebäude verlässt, hast du es wiederzubekommen...




    Nein, er darf nicht. Der Lehrer hat Hausrecht, das wars. Er kann dich rausschmeißen. Nicht mehr.
    Was er allerdings machen kann ist den Schüler vor die Wahl stellen. Du gehst jetzt raus oder du schaltest das teil ab und legst es auf die Fensterbank (oder halt irgendwie weit weck)

    Die frage nach dem WARUM man das Handy mit an Ort X hat ist hierbei völlig irrelevant.


    Ps.
    Man bedenke im übrigem warum das Handy eingezogen wird. Es klingelt – sprich es ist eingeschaltet und endspertt. Der Lehrer, der das teil direkt einsackt und nicht wieder herausgibt hat somit Zugang zu Persönlichen dingen des Schülers. (Kurznachrichten + Telefonnummern, bei einem besserem Handy ggf. sogar ein vollständiger Terminkalender, Private Fotos)

    Privatsphäre?
  • lol
    meine güte hat sich eigentlich jemand meinen post durchgelesen?
    wenn man es einfach in seine hosentasche tut darf der lehrer es
    einem nicht abknöpfen.
    wenn man es ihm aber übergibt (auch nach aufforderung) hat man
    eingewilligt...


    MfG Illu