Fahrtkostenerstattung bei Zeugenvorladung


  • jospeed
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  • Fahrtkostenerstattung bei Zeugenvorladung

    Hallo,
    und zwar habe ich heute eine Zeugenvorladung auf einem Polizeirevier erhalten.
    Ich soll dort als Zeuge für einen Bekannten auftreten, der eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Nötigung/Belästigung im Straßenverkehr gegen jemand gestellt hat.

    Nun ist meine Frage, ob ich meine Fahrtkosten erstattet bekomme? Wenn ja, wer muss die zahlen?

    Wäre schön, wenn ihr mir einen Tip geben könntet, evtl. aus eigenen Erfahrungen heraus, oder weil ihr es einfach wisst. ;)

    Vielen Dank im Voraus!
  • wenn du als zeuge geladen bist (egal für welche seite) bekommst du nicht nur die fahrtkosten erstattet - sondern auch einen etl. verdienstausfall - also wenn du z.b. extra für diesen termin urlaub nehmen musstest, bekommst du einen tageslohn vergütet.
    den antrag darauf bzw den entsprechenden hinweis bekommst du i.d.r. schon in der dienststelle/bei der verhandlung - und wenn du ne verdienstbescheinigung vorlegst, wird der tagessatz direkt berechnet und auf die kralle ausgezahlt!
    (da es ein freund von dir ist der wohl in der nähe wohnt(?!) und du wohl kaum nen ganzen tag dafür brauchst, kann das differieren)
    für die fahrtkosten musst du - afaik - nur deinen wohnort nachweisen und dann werden die fahrtkosten danach berechnet (bahn- und bus-/strassenbahnkosten sind per fahrkarte nachzuweisen)

    greetz

    janus
    --=== wanna receive a smile? - give a smile! ===--
    oooo
    wanna see my BL?
  • Also Janus hat recht, wenn es um Zeugenaussagen vor GERICHT geht, bei einer Zeugenvernehmung bei der Polizei werden meines Wissens keine Fahrtkosten erstattet. Aber ich würde an deiner Stelle einfach mal bei dem zuständigen Polizeirevier nachfragen. Wenn er eine Vorladung erhalten hat, wird dort wohl eine Telefonnummer der Dienststelle angegeben sein.
  • jospeed schrieb:

    Ja also es handelt sich hier um eine Vorladung bei der POLIZEI

    ....falls das nen Unterschied macht

    ooooops - joo - das macht nen unterschied - da hat mustermann natürlich recht!
    - meine angaben bezogen sich auf gericht (hab wohl was überlesen - sorry)
    bei ner ladung zum polizeirevier wird es zum einen in deiner nähe sein - und zum anderen wirst du i.d.r. durch nen anruf den termin auf 'arbeitnehmerfreundliche' zeiten verlegen lassen können so dass du ausserhalb deiner arbeitszeit da hin kannst.

    wenn die auf nem termin während deiner dienstzeit bestehen, musste drauf hinweisen dass du verdienst- oder urlaubseinbussen hast - evtl kannste dann was geltend machen?! - solltest du schüler/student sein, siehts damit natürlich auch schlecht aus..

    ein freundlicher anruf bei der bullerei bringt dir aber mit sicherheit sehr viel genauere auskünfte ;)

    greetz

    janus
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    wanna see my BL?
  • Eine Zeugenaussage bei der uniformierten Polizei kann man i.d.R. auf dem nächstgelegenen Revier machen, die können das weiterleiten. Dazu gibt man das jeweilige Aktenzeichen bzw. den Buchnummerneintrag an.
  • oki vielen Dank für eure Hinweise.

    Naja auf unserem Dorf gibbet's keinen Posten mehr.
    Der Termin ist schon außerhalb der Arbeitszeiten, aber ich muss halt öffentl. Verkehrsmittel nehmen.

    Naja, ich werde den einfach mal das Ticket auf den Schreibtisch legen :)