Bockwurst.dl.am


  • m4m203
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  • Bockwurst.dl.am

    Hey Ho!!
    Also ich habe heute inner Schule erfahren, dass der Vater von nem Kollegen nen Brief bekommen hat, weil er Alcoh01 120 damals bei besagter Seite gel33cht hat..

    Nun würde mich interessieren, ob die da wirklich jetzt noch was machen können, weil Bockwuäst is ja schon länger down...
    Und könnten die einem nochwas, wenn er vor n paar jahren dort quasi die ganze seite geladen hat, aber später nen Providerwechsel gemacht, bzw. Jahre lang kein I-Net hatte??
    Weil ich bekomm iwie biischen schiss so, weil ich doch schon ne ganze menge War3Z hab und eigentlich keinen bock hab das alles zu löschen...
    Wäre um Hilfe echt dankbar, nicht das plötzlich die CopZ bei mir auffer matte stehen und meinen Rechner mitnehmen...

    Grüße
    m4m203
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  • Atomius schrieb:

    ... denn per mail ist sowas nämlich nicht rechtskräfig und das beweist auch das die deine Adresse gar nicht kennen ...


    Du solltest den Startbeitrag erstmal richtig lesen! Nicht er, sondern der Vater eines Kollegen hat per Brief eine Nachricht erhalten! :depp:


    Erstmal wird das reine Leechen kaum nachweis- und strafbar sein. Zudem dürfte dein Kumpel (wohl er und nicht der Vater) die gesaugte Software wohl kaum geshared haben, wie bei Esel oder Torrent. Von daher ist eine strafbewehrte Handlung nur schwer nachzuweisen. Und da in dem besagten Haushalt eventuell mehrere PCs in Betrieb sind an einem gemeinsamen Router, wird der Nachweis einer illegalen Handlung (Warez-Download) kaum dem Inhaber des I-Net-Anschlusses einfach untergeschoben werden können!
  • Ok also geshared hat er es auf keinen Fall..
    Und es sind mehrere PCs an einem Router..Und falls es zu einer Hausdurchsuchung kommt, können die dann was machen, wenn ziemlich viele CDs da sind, viele Original und andere wiederum gebrannt aber ziemlich undurchsichtig beschriftet sind??
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  • MusterMann schrieb:

    Erstmal wird das reine Leechen kaum nachweis- und strafbar sein.


    über einen gewissen zeitraum (wenige tage) habe die die serverlogs in die finger bekommen. wer in diesem zeitraum was gesaugt hatte bekommt post. dein "kumpel" ist da nicht der erste. und wer zum geier behauptet eigentlich immer, dass das runterladen nicht strafbar sei:confused:

    ist genau so strafbar wie das hochladen

    durch das runterladen wird das werk vervielfältigt, da eine neue kopie hergestellt wird. strafbar nach § 106 I UrhG...
  • Zweistein schrieb:

    und wer zum geier behauptet eigentlich immer, dass das runterladen nicht strafbar sei:confused:

    ist genau so strafbar wie das hochladen


    Okay das wusste ich auch, dass sowohl der Up/Download illegal ist..
    Es kommt natürlich drauf an, was man hoch bzw. runterlädt..

    Nun in dem Fall von meinem Kollegen, der sich ja ein illegales Kopierprogramm gezogen hat, würde mich interessieren, was er jetzt zu erwarten hat..
    Und wenn die ne Hausdurchsuchung machen und viele CDs finden, wird er dann auch für die CDs belangt, wenn er sie noch vor der Gesetzesänderung gebrannt hat?
    Das wars soweit erstmal von mir...

    Grüße
    m4m203
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  • Gebrannt ist gebrannt und somit illegal, wenn sie nix finden können sie ihn auch nicht belangen, also einfach das Zeug ausser Haus lagern :D


    //edit
    Das bezieht sich jetzt rein auf die Hardware.

    Nein unglaublich, ich nicht, aber ich lasse mich auch nicht erwischen :D
  • Des Weiteren ist der Anschlußinaber in erster Linie strafbar. Dieser muß dann nachweisen, dass er es nicht war und den SChuldigen nennen, ansonsten bekommt er eins auf den Deckel. Ist so, ist aktuelle Rechtsprechung!!!

    Weiterhin ist es egal, ob das Zeug jetzt gelöscht wird. Die können dir beweisen, dass du es gezogen hast. Ob es jetzt noch in deinem Besitz ist, interessiert niemandem und hat auch keinen Beweischarakter.
  • Okay also mal angenommen, alle CDs sind ausser Haus und die Festplatte komplett formatiert..Also werden die "so" ja nichts finden können, was auf illegalen download deutet..
    Oder?
    Mal me andere Frage und zwar, mit welchem Programm kann man seine HD am besten formatieren, sodass wirklich nix mehr nachzuweisen ist??Bin ich mit "Killdisk" gut dabei?

    Schonmal vielen Dank für alle Antworten!!
    [FS-B]-Community ihr seid die Besten!!!:thx:

    m4m203
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  • @zweistein: Du mußt schon mir überlassen wieviele Satzzeichen ich nutze!

    Die aktuelle Rechtsprechung besagt, dass der Inhaber eines Anschlusses dafür verantwortlich ist diesen so abzusichern, dass niemand von außen auf diesen zugreifen kann.
    Tut er dies nicht, so ist er für die damit begangenen Straftaten haftbar.

    Und das hat nichts mit einer Unschuldsvermutung zu tun, da die Straftat ja mit diesem besagten Anschluss begangen wurde. Und der Inhaber des Anschlusses bekannt ist.

    Ein anderes Beispiel: Fährt jemand anderes mit deinem Auto zu schnell und nennst du den Fahrer nicht, so zahlst du als Kfz-Halter zumindest die Geldbuße.Es sei denn, du kannst eindeutig nachweisen, dass das Auto gestohlen wurde.
    Und einen gekaperten wlan Anschluss nachzuweisen ist bestimmt nicht einfach.

    Art. 14 II Satz 1 GG "Eigentum verpflichtet"

    @m4m203: falls du es nicht gelesen hast, es ist egal ob du das Zeug noch auf deiner Festplatte hast. Es wurde mit der festgestellten ip Adresse runtergeladen und nur das zählt!
    Und eine formatierte Festplatte wiederherzustellen ist für einen Profi kinderleicht
  • mongobongo schrieb:

    Die aktuelle Rechtsprechung besagt, dass der Inhaber eines Anschlusses dafür verantwortlich ist diesen so abzusichern, dass niemand von außen auf diesen zugreifen kann.
    Tut er dies nicht, so ist er für die damit begangenen Straftaten haftbar.


    schlicht und ergreifend falsch. Urteil wo das so drinnen steht würde mich interessieren. Das einzige Urteil in diese Richtung kam zu dem Schluss dass der Anschlussinhaber Zustandsstörer sei. Rechtsfolge ergab sich aus § 1004 BGB. Und jetzt erklär mir mal bitte wie du über 1004 eine strafrechtliche Zuordnung vornehmen möchtest, wenn du dich schon so gut mit der Rechtsprechung auskennst

    mongobongo schrieb:

    Fährt jemand anderes mit deinem Auto zu schnell und nennst du den Fahrer nicht, so zahlst du als Kfz-Halter zumindest die Geldbuße.Es sei denn, du kannst eindeutig nachweisen, dass das Auto gestohlen wurde.
    Und einen gekaperten wlan Anschluss nachzuweisen ist bestimmt nicht einfach.


    Ähm, das ist aber auch eine spezielle gesetzliche Regelung im OWiG, die lediglich die verfolgung von verkersordnungswidrigkeiten erleichern. und da tickt die uhr im strafrecht bekanntlich ganz anders.

    m4m203 schrieb:

    wenn er sie noch vor der Gesetzesänderung gebrannt hat


    welche gesetzesänderung meinst du :confused:
  • Ähhm ich bin zwar nicht so der Fachmann, aber seit 2003(??) ist es doch verboten sich illegal sachen aus dem Netz zu ziehen...so wie ich das mitbekommen hab..Und wenn man jetzt noch CDs von vor 2003 bei sich rumliegen hat, wo z.B. ein Kopierschutz ausgehebelt wurde, was bis dato ja noch kein Problem darstellte, können die einen dafür noch belangen??
    Ich hoffe mal, dass ich jetzt keinen Trash geschrieben hab..:confused:
    Wenn doch, bitte ich darum mich zu berichtigen...man kann ja nicht alles wissen ;)
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  • seit 2003(??) ist es doch verboten sich illegal sachen aus dem Netz zu ziehen

    @m4m203....
    Nicht nur Du schmeisst hier so einiges durcheinander ;)
    Zum von Dir genannten Zeitpunkt wurde die Rechtmässigkeit von kopiergeschützten Sicherheitskopien (früher nur für den eigenen Gebrauch toleriert) eingeschränkt.
    Der Diebstahl und/oder die Verbreitung von Kopien (patent-)geschützten Eigentums ist schon um so einiges länger illegal :D

    Und für alle anderen wilden Spekulanten....
    mal einige boardlinks dazu (ohne Gewähr auf Vollständigkeit^^)
    freesoft-board.to/f20/harte-be…highlight=Raubkopien+2003
    freesoft-board.to/f29/grossraz…highlight=Raubkopien+2003
    freesoft-board.to/f20/ftpwelt-…highlight=Raubkopien+2003
    freesoft-board.to/f20/fast-tae…highlight=Raubkopien+2003

    @mongobongo
    Ich würde Dich auch bitten, Deine Behauptungen - die ja hier bei so einigen Lesern auch zu folgenschweren Fehlern und Fehleinschätzungen führen können - doch bitte mit Quellen, Paragraphen bzw. Präzedenzfällen zu belegen

    @m4m203 Löschung von HDD's
    Jeder Festplattenhersteller bietet ja zumeist schon Tools an, welche die (mehrfache) Überschreibung seiner Disks - tw. sogar mit verschiedenen Zeichen - ermöglicht....
    ansonsten sind ja Killdisk, s0kill sowie professionellere Proggies auch überall im net verfügbar.
    Eine zusätzliche Low Level Formatierung und Neuformatierung führt dann zu einem soweit gelöschtem Zustand der Platte, daß eine Wiederherstellung von Daten kosten- und aufwandsmässig in keinem Verhältnis mehr zu einem evtl. zu erwartendem Nutzen (Nachweis von Warez) steht.
  • vielleicht möchte uns m4m203 ja lediglich mit einem Präzedenzfall aufrütteln un dauf den richtigen Pfad zurückführen :D

    aber irgendwie würde mich mal der Ausgnagspunkt dieser Debatte interessieren, der besagte Brief
    schickt den die Saatsanwaltschaft?
    wie sieht so ein Inhalt aus?

    interessehalber, weils ja uns alle treffen kann :P
  • muesli schrieb:


    Eine zusätzliche Low Level Formatierung und Neuformatierung führt dann zu einem soweit gelöschtem Zustand der Platte, daß eine Wiederherstellung von Daten kosten- und aufwandsmässig in keinem Verhältnis mehr zu einem evtl. zu erwartendem Nutzen (Nachweis von Warez) steht.

    Nunja...falls mal jemand von den grünen bei mir auftaucht, dann bin ich wahrscheinlich ziemlich am Sack...
    Und wegen Musik...wie teuer kann das im schlimmsten Fall werden?Weiß das jemand?
    Also ich werde auf jeden Fall erstmal so einige CDs entsorgen...Wegen der Sicherheit..Nur is es schade, denn ich hab schon ne ganze Menge Musik und würde nur ungern darauf verzichten..
    Was die Warez angeht..Wie setzen sich da die Kosten zusammen??
    Ist es nur der Kaufpreis, Lizenzgebühren?Oder kommen da noch weitere Kosten drauf?
    Irgendwie hab ich bisschen Schiss bekommen so...

    EDIT:Werd erstmal n paar CDs entsorgen....wird mal zeit
    EDIT2: Hab hier ne interessante Seite zum Thema Raubkopien gefunden, dort werden mit Sicherheit die ein oder anderen Fragen aus dem Weg geräumt;Raubkopierer-sind-Verbrecher Schaut euch auf jeden Fall mal die Urteile an!!Vor allem das "KaZaA-Urteil" ist sehr interessant
    Wer zuletzt lacht, hat den höchsten Ping
  • Es geht doch gar nicht ums schönreden!

    Ausserdem hat der Threadersteller bislang sich gar nicht geäußert, von WEM das Schreiben kam! Vermutlich nur von einem Anwalt und nicht von einer Behörde. Und da Bockwurst nun schon länger down ist, kann sich auch ein Anwalt ausrechnen, dass eine Hausdurchsuchung für so eine Lappalie wohl kaum staatlicherseits angeordnet werden würde. Schon gar nicht, wenn man sich ein 'illegales Kopierprogramm' heruntergeladen hätte!

    Aus geschäftlicher Sicht kenne ich Anwälte zur Genüge, die erst mal versuchen, den Gegenpart einzuschüchtern und dem zu drohen. Doch was haben die in der Hand?

    @ All:
    also bevor der Threadersteller den genauen Inhalt und die Art des Absenders hier veröffentlicht, brauchen wir gar nicht groß weiterdiskutieren, da man sonst nur aneinander vorbeiredet!

    Übrigens haftet ein KFZ-Inhaber (Halter) nicht automatisch, wenn jemand anderer mit dessen Auto zu schnell gefahren ist. Es kann ihm lediglich auferlegt werden, ein Fahrtenbuch für die Zukunft zu führen, wenn er den eigentlichen 'Täter' nicht nennen kann oder will. Nur bei Parkvergehen muss der Halter zahlen.
  • @MusterMann:Ich werde mich nochmal melden und dann weiß ich auch von wem das Schreiben kommt, ich habe es nur so in der Pause beim Rauchen gehört..
    Ich vermute, dass das Schreiben von der Staatsanwaltschaft Verden kam, bin mir aber nicht sicher und möchte jetzt auch nicht groß herumspekulieren..

    Ich schreib dann nochmal, wenn ich nähere Informationen hab.

    m4m203

    EDIT: Die haben in den letzten 4 Tagen hier 3 Leute aus meiner Gegend hochgenommen...weil die vor 4-5 Jahren mal was geladen haben....krank..
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  • m4m203 schrieb:

    ...weil die vor 4-5 Jahren mal was geladen haben....



    Also zu der Zeit galt noch das alte Urheberrecht und damit wird man heute kaum etwas erreichen können (als Anwalt im Auftrag oder als Staatsanwalt), wenn man sich die Software nur geladen hat. Nach der langen Zeit ist (wäre) solche Software eh veraltet und man könnte immer noch behaupten, man hätte die Software nach dem Download wieder gelöscht.
  • @mongobongo> Du sprichst mir aus der Seele :D


    Grundsaetzlich ist das leechen Strafbar, in jeder Form, op es geuppt wird oder sonst wie. Die VErfaheren gegen Bockwurst user, sind wohl noch cniht alle abgeschlossen. Die IP Adresse haben die jeweilgen Behoerden definitiv. Der Staatsanwalt entscheidet dann ob ein Verfahren eingeleitet wird. Wird das nicht strafrechtlich verfolgt, gehen die Sachen meistens zurueck an die jeweilgen Firmen, die solche Sachen verfolgen. Die leiten das dann *die wolln ja auch verdienen* an die entsprechenden Labels und Hersteller weiter, und es drohen dann Zivilklagen. Grundsaetzlich kann man pi mal daumen dann pro mp3 2 € blechen.

    FAZIT: Das bereitstellen urheberrechtlich geschuetzter Software, Programme, TExt, Musik, alles was das geistige Eigentum Dritter ist IST STRAFBAR!!!!
  • Seneca schrieb:

    Grundsaetzlich ist das leechen Strafbar, in jeder Form, op es geuppt wird oder sonst wie.(...) Der Staatsanwalt entscheidet dann ob ein Verfahren eingeleitet wird. Wird das nicht strafrechtlich verfolgt, gehen die Sachen meistens zurueck an die jeweilgen Firmen, die solche Sachen verfolgen. Die leiten das dann (...) an die entsprechenden Labels und Hersteller weiter, und es drohen dann Zivilklagen. Grundsaetzlich kann man pi mal daumen dann pro mp3 2 € blechen.

    FAZIT: Das bereitstellen urheberrechtlich geschuetzter Software, Programme, TExt, Musik, alles was das geistige Eigentum Dritter ist IST STRAFBAR!!!!


    Super, das ist alles was ich wissen wollte..
    Alle meine Fragen sind nun beantwortet!
    Ich werde auf jeden Fall jetzt mit dem saugen vorerst aufhören, bis sich die Lage hier etwas beruhigt hat.

    P.S. Es hat sich doch herausgestellt, dass er was geuppt hat..Ist zwar schon 4 Jahre her, aber die haben ihn trotzdem erwischt...:(
    So wie es aussieht, wird da nicht mehr groß was passieren..vllt. kleines Bußgeld und dann wärs das..

    Vielen Dank an alle die hier gepostet haben!!

    DANKE


    Grüße
    m4m203