Selbstständig als Onlineverkäufer machen


  • Deathsurfer
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  • Selbstständig als Onlineverkäufer machen

    Guten Morgen Leute!
    Also ich will mir noch n bissl geld dazu verdienen und da hab ich mir überlegt, dass ich mich selbstständig als onlinehändler machen werde.

    ich komm an Artikel, die man bei ebay noch mit gutem gewinn verkaufen kann.

    nur hab ich keine ahnung wie des mit der Umsatzsteuer ausschaut und so.
    ich kann z.b. für ca. 370€ netto was kaufen, was ich bei ebay locker mit 499,- verkaufen kann.

    Kann mir vllt einer erklären, wie der gewinn dann wirklich aussieht wenn man auch die steuer berücksichtigt?

    Vielen Dank schonmal!
    Mfg
    Ozz
    .:-- Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch --:.
  • Was meinst du mit 'netto' für 370 Euro?
    Ein Preis, bei dem du noch Mehrwertsteuer darauf zahlen müsstest?
    Also 370,00 plus 19% = 440,30 Euro wäre dann dein HEK (Händlereinkaufspreis)?

    Wenn du als Gewerbetreibender nur einen geringen Umsatz pro Jahr machst, also nicht mehr als 17.500 Euro umsetzt oder es im abgelaufenen Jahr gemacht hast und im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich die 50.000 Euro-Marke nicht überschreitest, dann musst du keine Umsatzsteuer abführen. Im allerersten Geschäftsjahr dürfte auch noch die 50.000 Euro Grenze gelten (lt. Finanzgericht München, 9.7.2003, Aktenzeichen: 3 K 4787/01).

    Dies bedeutet aber, du darfst auf deinen Rechnungen an deine Kunden KEINE Mehrwertsteuer ausweisen: brutto = netto!!

    Und du kannst von deinen Wareneinkaufsrechnungen keine Mehrwerststeuer (= Vorsteuer) bei deiner Steuererklärung geltend machen. Allerdings könntest du freiwillig umsatzsteuerpflichtig werden, wenn du beispielsweise im Gründungsjahr hohe Investitionen in Betriebsstätte, Produktionsmittel und/oder Wareneinkauf (Lager) tätigen würdest, was aber wohl bei dir als Onlinevertrieb eher nicht der Fall wäre.
  • ja genau, für 370,. netto würd ich des dann bekommen. -> also für 440,30 brutto.

    und verkaufen könnt ichs dann für ca. 499,- inkl. steuern.

    wie würde das dann mit dem reingewinn aussehen, wenn ich die steuern und so abgezogen hab.

    und kann mir einer des mit der umsatzsteuer mal erklären?

    weil irgendwie bekommt man doch da monatlich was, muss aber wenn man nen artikel wieder verkauft, wieder was zahlen und dann am jahresende auch nochmal...

    da blick ich noch net durch...
    .:-- Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch --:.
  • Hi,

    du musst die MwSt. zum 10. des Folgemonats an das Finanzamz abführen. Im Kaufmännischen Sinne ist die MwSt die du für den Verkauf von Waren bekommst, die Umsatzsteuer. Für Sachen die du Einkaufst zahlst du Vorsteuer (Auf den Rechnungen steht trotzdem MwSt.), diese kannst du dann mit der Umsatzsteuer verrechen (USt.-VSt.)und der Betrag der dabei rauskommt muss ans Finanzamt überwiesen werden. Aber das ist ja erst wichtig, wenn du die Angegebenen Grenzen überschreitest.

    Gruß
    Zer0_One
  • hmm, und wie hoch sind da die grenzen genau?

    wär jetzt fürs erste jahr, in dem ich so einzelhändler wäre.

    und dann für die folgejahre?

    mfg

    edit:

    hab da mal ne rechnung aufgestellt. überprüft die doch mal bitte, ob die vllt so passt:

    also ich kauf was für 299,- netto -> sind 355,81 brutto (56,81 steuern), wo ich ausgeben muss.

    jetzt verkauf ich den artikel für 499,- brutto -> sind 419,32 netto (steuern:79,67)

    so also ich hab was für ~ 355 gekauft und für 499 verkauft.
    dann bekomm ich die 499 auf mein konto überwiesen. Jetzt muss ich noch steuern ans finanzamt abführen:
    79,67 (die, die ich vom kunden bekommen hab) - 56,81 (die, die ich zahlen musst) = 22,86 € steuern ans finanzamt?

    somit mein gewinn: 499 - 355,81 - 22,86 = 120,33€

    stimmt des so? Steuersatz hab ich 19% genommen.

    Danke fürs überprüfen!
    .:-- Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch --:.
  • Ma ganz kurz was Anderes: Du willst dich also richtig als Kaufmann selbstständig machen? Also ein ernsthaftes Gewerbe neben deinem festen Beruf betreiben? Ich weiss nicht ob das alles so einfach und ohne Zulassung geht... habe des Öfteren jetzt schon im TV gesehen wie Leuten Online Geschäftchen geschlossen wurden, weil sie von "größeren" und richtigen Online Firmen anzeigt wurden... Da ist halt auch mal schnell der Gerichtsvollzieher da
    ---> Und ja, da ging es auch schonmal um E-Bay Verkäufer
    Wollte das nur mal erfragen und evtl. bist du dir ja dessen garnicht bewusst, so sind schon Existenzen zugrunde gegangen,
    mfg Romé
  • ja gut, die können dich aber nur anzeigen, wenn du gefälschte sachen verkaufst oder irgendnen anderen scheiß machst.

    wenn du alles nach vorschrift bzw. gesetz machst und auch alles mit den steuern stimmt, wegen was sollen die dich (oder in dem fall mich) verklagen und wegen was die existenz kaputt gehen?

    ich mein, die polizei kann auch nicht einen verhaften, wenn man nach vorschrift auto fährt, nur weil der nachbar dich nicht mag oder so...

    ich versteh nicht, was die dann da machen wollen.
    .:-- Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch --:.
  • @ Romejo:
    Bitte schreibe hier keine Dinge, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast!
    Klar braucht man einen Gewerbeschein, aber das ist kein Hindernis, den bekommt man auf dem Ordnungsamt/Rathaus etc. für eine kleine Gebühr.

    @ Ozzman:
    Hättest du meinen ersten Beitrag richtig gelesen, dann würdest du die Grenzen jetzt kennen! Du solltest erst mal einen Kurs bei der IHK oder bei der Volkshochschule belegen!

    Ist doch einfach:
    1. Wenn du NICHT umsatzsteuerpflichtig bist, also im ersten Geschäftsjahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibst bzw. in den Folgejahren unter 17.500 Euro:
    a. du kaufst den Artikel brutto für 440,30 Euro.
    b. du verkaufst ihn für 499,00 Euro.
    c. dein Rohgewinn beträgt somit 58,70 Euro
    d. Je nach deinem Jahresgesamteinkommen musst du für deinen Gweinn dafür Einkommenssteuer bezahlen. Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer tangiert dich überhaupt nicht!

    2. Du bist umsatzsteuerpflichtig, weil dein Jahresumsatz zu hoch ist oder du freiwillig umsatzsteuerpflichtig wirst:
    a. du kaufst den Artikel brutto für 440,30 Euro. Darin enthalten sind 70,30 Euro an Umsatzsteuer, die du deinem Lieferanten bezahlst und die dieser dann in seiner Umsatzsteuererklärung ausweist und an das Finanzamt weiterleitet.
    b. du verkaufst den Artikel für 499,00 Euro brutto. Darin enthalten sind 79,67 Euro an Umsatzsteuer (Satz = 19%). Abzüglich der Vorsteuer von 70,30 Euro, die du ja schon dem Liefernaten bezahlt hast, verbliebe eine Differenz von:
    79,67 - 70,30 = 9,37 Euro Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

    Oder so gerechnet:
    Dein Bruttogewinn (Rohgewinn) vor Steuern wären 58,70 Euro. Darin enthalten sind 9,37 Euro an Mehrwersteuer. Kapiert?

    Diese anteilige Umsatzsteuer an deinem Verkaufserlös musst du natürlich an das Finanzamt abführen. Und genau hier muss man aufpassen. Wenn man im ersten Geschäftsjahr erst eine Umsatzsteuererklärung mit der Jahreseinkommenssteuererklärung macht, muss man den Betriebsgewinn, der aus Verkaufserlösen resultiert, nicht nur versteuern, sondern die enthaltene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt abführen. Ohne Wenn und Aber und ohne Verrechnung mit irgendwelchen Kosten! Das bedeutet, du solltest von Anfang an Rücklagen bilden und die Mehrwertsteuerdifferenz aus Einkauf und Verkauf nicht als Einnahme sehen! Das Geld gehört dem Staat!

    Es wäre also für dich am Anfang sicher sinnvoller, wenn du NICHT umsatzsteuerpflichtig wärst. Wenn du dann in den Folgejahren die genannten Jahresumsatzbeträge übersteigen solltest, musst du natürlich rechtzeitig deine Buchhaltung auf umsatzsteuerpflichtig umstellen.

    Und nochmals: Umsatzsteuererlöse (MwSt.) aus der Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis sind dann nur durchlaufende Posten für dich, die für den Staat bestimmt sind und nicht zu deinem Gewinn gehören!
  • ja ok! ich hab jetzt zumindest des berechnungsprinzip kapiert.

    also nochmal, um zu 110% sicher zu gehen:) :

    im ersten Jahr:

    meine Ausgaben brutto - meine Einnahmen brutto wenn unter 50.000,- sind, muss ich keine umsatzsteuer und sonst was abführen...

    dann gehört des alles dann mir als gewinn oder kann der staat dann im nachhinein nochmal bei mir anklopfen?
    .:-- Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch --:.
  • @ Ozzman:
    genau erfasst!
    Du kannst im ersten Jahr, wenn dein Gesamtumsatz im Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt, auf die Berechnung der Mehrwertsteuer verzichten und dann allerdings auch keinen Vorsteuerabzug auf deine Einkäufe machen. Das bedeutet, der Staat partizipiert an deinen Verkäufen nur mit der Mehrwertsteuer auf deinen Einkaufspreis. Und diese Steuer führt dein Händler ja ans Finanzamt ab.

    Dur darfst allerdings auf deinen Verkaufsrechnungen und -Quittungen auf gar keinen Fall die Mehrwertsteuer ausweisen - und sei es nur ein Hinweis, wie:
    'Mehrwersteuer ist im Preis enthalten'
    oder Ähnliches. Denn dadurch würdest du sofort umsatzsteuerpflichtig werden und das Finanzamt könnte von dir die entsprechenden Umsatzsteuerzahlungen (dann abzüglich Vorsteuer) verlangen.

    Allerdings könnte dir der eine oder andere Interessent deiner Waren abspringen, wenn du keine MwSt. ausweisen kannst. Denn ein gewerblicher Kunde, der umsatzsteuerpflichtig ist, wird darüber nicht glücklich sein. Dein Hauptaugenmerk in Sachen Zielkunden / -Markt sollten also private Endanwender sein.


    Ozzman schrieb:

    ...
    dann gehört des alles dann mir als gewinn oder kann der staat dann im nachhinein nochmal bei mir anklopfen?


    Du musst natürlich eventuelle Gewinne noch versteuern in Sachen Einkommenssteuer. Wenn dein Gesamteinkommen bestimmte Beträge überschreitet, fallen natürlich Steuern an, genauso wie bei jedem Arbeitnehmer. Sollte dein Einkommen (nicht Umsatz) aus gewerblicher Tätigkeit einen bestimmten Wert übersteigen, dann ist auch noch Gewerbesteuer fällig, die die Kommunen (Gemeinde, Stadt) erheben. Ausserdem wirst du Zwangsmitglied in deiner zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) und musst auf jeden Fall den Mindestjahresbeitrag bezahlen.
  • Romejo schrieb:

    Ma ganz kurz was Anderes: Du willst dich also richtig als Kaufmann selbstständig machen? Also ein ernsthaftes Gewerbe neben deinem festen Beruf betreiben? Ich weiss nicht ob das alles so einfach und ohne Zulassung geht...



    Gewerbeschein für 25,- beantragen und Spaß haben :)
    Alles andere was wichtig sein könnte hat dir Mustermann schon kompetent erklärt.
    Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
    Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
  • ähm...momentchen mal...

    Hallo Ihr lieben, habe das gerade zufällig gelesen. Ich bin selbständiger Handelsvertreter...

    Das mit den Grenzen von 17.500 euro ist alles richtig, aber das gilt nicht auf die Steuer die beim Verkauf erhoben wird (Umsatzsteuer), sondern auf die Einkommensteuer!

    Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und MUSS abgeführt werden wenn man das gewerbetreibend macht.

    Man rechnet aber die eingekauften Waren und deren Steuer dagegen...

    Als Beispiel.

    Du kaufst für im Monat Waren für netto 1000 Euro ein...heißt, Du bezahlst 190 Euro Steuer an diesen Artikeln.
    Im gleichen Monat verkaufst Du Artikel im Wert von netto 2000 Euro, dann erhältst Du brutto 2380 Euro von Deinen Käufern.

    Also hast Du jetzt bei Deinem WarenEINKAUF 190 Euro UMSATZSTEUER bezahlt und beim VERKAUF 380 Euro Steuern erhalten (von Deinen Käufern). Und die Differenz MUSS beim Finanzamt abgeführt werden.

    Deshalb heißt es ja auch MEHRWERTSteuer...weil ein Gewerbetreibender effektiv nur die Steuer vom Mehrwert des Artikels abführt....Also von der Handels- und Gewinnspanne...

    Also bitte beachten! Der Kollege vorhin hatte schon Recht mit den 17.500 Euro, und dass man da nichts abführen muss. Aber das ist die Einkommensteuer und das betrifft in diesem Sinne nur den Reingewinn!

    Wenn Du noch Fragen hast kannst Du dich gerne an mich wenden.

    Gruß,
    Patrick
  • @ Patrick1104:

    Es stimmt NICHT, was du da erzählst bezüglich Umsatzsteuerverpflichtung! Eigentlich solltest du das als selbsständiger Handelsvertreter (was für eine Branche?) doch wissen. Frag mal (d)einen Steuerberater, der kann dir das genau erzählen. Diese Grenzen wurden eben eingeführt, um Kleinstgewerbetreibende zu entlasten hinsichtlich des Aufwandes. Alles was du sonst anführst, habe ich zuvor bereits ausführlich erläutert!

    Als Kleinunternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen (§ 19 UstG) von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt, Sie schlagen dann auf Ihre Rechnungen keine Mehrwertsteuer auf, sondern berechnen Ihren Kunden einfach den vereinbarten Preis. Sie bekommen aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet, die Sie bei Ihren Ausgaben hatten.
    Von der Umsatzsteuerpflicht sind Sie befreit, wenn Sie im Jahr der Betriebsgründung voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro Brutto-Umsatz machen bzw. im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 Euro Brutto-Umsatz gemacht haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 Euro Brutto-Umsatz nicht überschreiten werden.

    So weit, so gut. Aber welche Umsatzgrenze ist für neugegründete Unternehmen entscheidend? Für die Finanzämter zählte bisher die oben beschriebene 17.500-€-Grenze. Diesem Vorgehen widerspricht das Finanzgericht München (Finanzgericht München, 9.7.2003, Aktenzeichen: 3 K 4787/01). Die Vorbereitungszeit bis zur Unternehmensgründung müsse ebenfalls einbezogen werden, so die Richter. Folge: Für die Vorbereitungszeit gilt die 17.500-€-Grenze. Für das 1. Jahr, in dem das Unternehmen tatsächlich besteht, gilt die 50.000-€-Grenze.

    Das bedeutet für Sie: Umsatzsteuer müssen Sie nach Ansicht der Finanzrichter im Gründungsjahr nur noch dann zahlen, wenn Ihr Umsatz über 50.000 € liegt. Vorteil: Weil die Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) entfällt, können Sie (Privat-)Kunden Produkte und Leistungen günstiger anbieten.

    Tipp: Selbst wenn Sie nur einen geringen Umsatz machen, können Sie sich dennoch freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden. Dieser Schritt lohnt sich, wenn Sie im Gründungsjahr viel investieren oder einkaufen. Sie bekommen dann, die oft nicht unerhebliche Vorsteuer, auf Ihre Ausgaben erstattet. Wenn Sie für die Umsatzsteuerpflicht optieren wollen, genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt.

    Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer müssen Sie den allgemeinen Steuersatz (19 %) oder ermäßigten Steuersatz (7 %) beachten, wenn durch Ihren Betrieb entsprechende Lieferungen oder Leistungen erfolgen. Auf private Geschäfte - wenn Sie z.B. dem gebrauchten Pkw ihrer Frau verkaufen - müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen. Der 7-prozentige Mehrwertsteuersatz fällt hauptsächlich bei Nahrungsmitteln an. Eine Reihe von Umsätzen, wie z.B. heilberufliche Tätigkeiten oder Unterricht zur Schul- und Bildungszwecken, sind gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit.


    Quelle:
    Keine Umsatzsteuerpflicht für Kleinstunternehmer

    Du verwechselst hier DEFINITIV die Freigrenzen für Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht. Bitte nächstesmal etwas genauer recherchieren, bevor du hier so etwas postulierst - danke!
  • MusterMann schrieb:

    postulierst


    Will nicht Oberlehrer spielen, aber da du am Ausbessern bist, mach ich das auch mal.

    "postulieren" kommt vom lateinischen Wort postulare, -as, und man verwendet es als "fordern".

    Wenn du dir den Beitrag von Patrick1104 durchliest, wirst du merken, dass es sich um kein Postulat (Forderung) handelt.


    mfg. und viel Spass beim Lernen.
  • kaulich kaulich kaulich...
    du bist nit der ober-lehrer der bin wenn schon ich =D
    deine aussage ist ebenso falsch
    bin im letzten latein-jahr und die lateinische sprache ist recht auslegungsfähig
    so hab ich mir extra mal den duden geholt und der sagt folgendes :

    pos|tu|lie|ren <aus gleichbed. lat. postulare>: 1. fordern, zur Bedingung machen. 2. feststellen.

    wie du siehst kann ein postulat auch eine feststellung sein und das war seine äusserung ja. abgesehen davon gibt mustermann kompetente hilfe und wenn jemand etwas falsches sagt, was später für den thread-ersteller zu problemen führen könnte hat das nimma was mit oberlehrer zu tun sondern mit sehr guter hilfe...


    MfG Illu
  • schön, nunja, da habe ich wohl mehr Erfahrung mit Latein, aber okay.
    Duden sagt viel, wird aber von den meisten Schulen nicht annerkannt, das wird nur der Stowasser.

    mfg.
  • klasse was haste denn tolles ?
    grosses latinum ?
    wie schon gesagt latein ist eine sprache die man vielseitig auslegen kann...
    also flame woanders und wenn du mit mir labern willst schreib gefälligt ne pn...

    MfG
  • Neben meinem Dank an MusterMann :)
    - ich habe Deine sehr verständliche Erklärung gerade an einen Bekannten weitergeleitet -
    und somit hast Du auch mir viel Arbeit erspart ;)

    noch einige Worte zu Kaulich ...
    wenn wir hier schon Oberschlaumeiern :D
    ...die von Illu gepostete und von MusterMann verwendete Bedeutung ist absolut zulässig ;)

    Denn nicht nur der Stowasser bzw. der Duden ist das Mass aller Dinge im Fremdwörterbereich ;);
    gerade im internationalen sowie auch deutschem Sprachgebrauch
    wird 'postulieren' nicht nur von 'postulare' bzw. 'postulatum' begrifflich abgeleitet *g*
    sondern auch dessen Wortbedeutung mit dem altgriechischen 'aitêma' verglichen....

    Zum 'Postulat' (u.a. nicht beweisbare Voraussetzung, Feststellung) übrigens hier noch etwas Interessantes -> Eisler - Wörterbuch: Postulat (postulatum, aitêma)

    Abschließend könnte man jetzt ja noch
    q.e.d. konstatieren
    ...oder e.h.e. :D

    Salve
    muesli

    PS. Mc Kilroy :)
    ...meinetwegen kann hier aber alles über MusterMann's letzter Post deleted werden ;)...mehr oder weniger ist's OT *g*
  • ach muesli du old-schooler =)
    das ot machts doch erst spannend

    jaja qed wobei das auch wieder so eine sache ist, weil ja letztenendes alles nur relativ ist da vom menschen geschaffen und nur weil etwas irgendwo steht wie willst du BEWEISEN (demonstrare...) dass es wirklich so ist

    matrix bla und blubb
    naja

    Close wäre wohl das beste :P
  • nunja, ich denke, dass ich recht habe, weil ich die höchste Bildung genossen habe, aber ist nur meine Meinung, ihr könnt auch recht haben, in euren "Welten".
    Man müsste die Herkunf des Wortes kennen, dann könnte man auch über dessen Definition fachsimpeln aber so wird das nichts.
    Unzählige Quellen, eine besser als die andere.
  • @ Kaulich:
    nichts als ödes Geschwätz und dermaßen off-topic ... :depp:

    Dem Threadersteller Ozzmann hast du mit deinem Geschwurbel jedenfalls nicht weitergeholfen.

    q.e.d. - von mir aus auch w.z.b.w. :D


    btw.:
    Ein Postulat ist im deutschen Sprachbegriff u.a. eine Behauptung bzw. Feststellung.
    Als Oberschlauer mit der angeblich höchsten Schulbildung müsstest du wissen, dass sich Begriffsbedeutungen im Lauf der Zeit ändern können. Und wenn du dich nur ein wenig mit der Entwicklung der deutschen Sprache der letzten Jahrzehnte befasst hast, solltest du das eigentlich wissen.

    Und ab sofort sollten hier nur noch Beiträge zum Thema des Threaderstellers geschrieben werden.
  • ja ok, es reicht mal wieder mit der spamerei;)

    weiß vllt noch einer, was ich noch alles beachten sollte, oder wurde dann alles gesagt?

    hab auch nochmal mit nem steuerberater gesprochen, der hat auch Mustermanns aussagen bestätigt und würde mir die buchführung machen.

    ok. noch ne frage nebenbei:

    hab gestern nachts n angebot bekommen:

    15 Playstation 3 zum preis von 2355,-€

    wär pro stück: 157,- is des möglich? (angebot von nem großhändler)

    oder is da n haken bei? auch ps 3 für 199,- hab ich auch schon angebote befunden. hatt eig zu anfangs net vor, die zu verkaufen, aber wenn man solche angebote bekommt....

    preise sind alle NETTO!

    was meint ihr?
    sind alles EU versionen und sogar machenmal die Deutsche Version

    edit: sind alle Neu und OVP!
    .:-- Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch --:.
  • Das hört sich extrem unseriös an, bei einem Verkaufspreis von >500€. Ich würde die Finger davon lassen oder wenn dann persönlich abholen und bei Übergabe zahlen oder Nachnahme vereinbaren. Hab auch mal einen Wahnsinnspreis für 5 Prozessoren angeboten bekommen. Händler hat sehr seriösen Eindruck gemacht AGB, Impressum, Auftritt... Der Schwindel ist erst aufgeflogen, als er schon ca. 70.000€ ergaunert hatte. Du solltest dich fragen, warum er sich eine Marge von >100% entgehen lassen soll, irgendwas stimmt da nicht!