Handy verschenken


  • selenhast
  • 2388 Aufrufe 30 Antworten

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  • Handy verschenken

    seas wollte mal fragen ob eine lehrerin so was darf
    also es war so:
    mein freund spielt im unterricht mit dem handy die lehrerin findet es heraus kassir das handy ein und sag das er es erst ende des schuljahres wiederbekommt so weit so gut

    das war vor ca 2 monaten
    gestern fragt er sie ob er wenigstens die sim karte bekommt darauf sagt sie das sie das handy für die zeit bis zum ende des schuljahres ihrem sohn gegebn hatt
    darf sie das????????

    lg selenhast
    du suchst nen ipv suche nicht weiter melde dich bei mir
  • Haha,
    das darf sie niemals.
    Vor allem was will der Sohn damit?!

    Sag dein Freund er soll mit seinen Eltern reden.
    Ein gang zum Schulleiter wird denk ich mal sofort alles Regeln.

    Wie alt seid ihr?!
    Welche Klasse?!

    MfG eNx'
    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von [COLOR="Purple"]T[/color]e[COLOR="Blue"]t[/color][COLOR="SeaGreen"]r[/color]i[COLOR="Blue"]s[/color]...
  • LOL das ist ja mal heftig. Natürlich gleich ab zum Schulleiter, am Besten gleich zum Schulamt und ne Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht. Dazu gleich noch ab zur Polizei und ne Anzeige gemacht...

    Mit solchen Lehrern gehts in D bestimmt bald bergauf... :D

    Obwohl, ich würde irgendwas von ihr nehmen und wenn sie fragt, dann gibts das Teil halt im Austausch gegen das Handy zurück... :P

    Wieso lässt man sich so einen Dummfang eigentlich gefallen? Das ist ja schon so dreist dass ich es garnicht glauben kann...

    cya chicken :lego:
    [SIZE=1]Dumme Antworten sind rein zufällig und auf einen Fehler in der Speicherverwaltung zurückzuführen
    [/SIZE]
  • Das ist ja schon so dreist dass ich es garnicht glauben kann...


    siehst du ;)
    und ich glaube jeder lehrer wäre scih bewusst was er da tun würde und welche auswirkungen das hätte.
    ganz ehrlich, ich glaube dein freund hat dich da angelogen, als er es dir gesagt hat.


    und vllt hilft ja, sich mal umzuhören, ob die gute wirklich einen sohn hat. bzw ob der scho alt genug ist um mit einem handy was anfangen zu können..

    Nibbbler
    [SIZE=1]<<-Ihr sucht einen IPV? dann meldet euch bei mir!->>
    meine Ups und IPVs: hier[/SIZE]
  • Hallo allesamt,

    cmaw schrieb:

    was will der sohn ohne Pincode? Wenn das Handy dann noch nen Sim-Lock hat...und 2 Monate hält kein Accu.


    also kurze Anmerkung dazu. Ich hatte mal ein Handy, das beim Einschalten nicht nach einer PIN gefragt hat. Irgendwie konnte man das abstellen. Von daher kann's schon sein, daß ihr Sohn damit telefonieren kann.

    Ich würde da ähnlich vorgehen wie schon beschrieben hier im Thread. Erstmal Dein Guthaben/Handyrechnung kontrollieren. Wenn da Telefonate geführt wurden in dem Zeitraum, in dem Du das Handy nicht besessen hast, den Provider informieren, Handy umgehend sperren lassen. Würde ich auch so erstmal machen, denn alles was mit Deinem Handy passiert, dafür haftest Du zuerst einmal. Wenn die Lehrerin da jeden Tag 1000x bei 9live anruft, zahlst Du zunächst einmal die 500 Euro Telefonkosten.

    Zweitens würde ich dann, wenn die Telefonrechnung das beweist, daß telefoniert wurde umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten.

    Kurze Frage in die Runde hier. Wie ist das eigentlich bei Vertragshandies? Ich meine, wenn die Lehrerin ein Handy entzieht über mehrere Monate und man monatliche Gebühren zu bezahlen hat, können sich daraus Schadensersatzforderungen des Schülers gegenüber den Lehrer ergeben, oder ist der Einzug des Handys rechtens? Man kann jetzt irgendwie für beide Seiten argumentieren. :confused: Würde mich mal interessieren.


    Lieben Gruß,
    Linda
  • Also wenn dir Lehrer irgendwelche Gegenstände (Handys, aber auch Messer, die nicht unter das Waffengesetz fallen, also offiziell nur Werkzeuge sind) wegnehmen, machen sie (soweit ich weiß) vom Hausrecht der Schule Gebrauch - sie handeln dabei als Vertreter der Schule. Behalten, oder besser: "verwahren", dürfen sie die Gegenstände dann (immer noch meines Wissens nach :) ) nur solange, wie du dich in der Schule aufhälst - wenn du die Schule also verlässt, muss dir der Gegenstand also wieder ausgehändigt werden, da es ja sonst eigentlich Diebstahl ist. Wie es vom rechtlichen her aussieht, wenn die Schule solche Gegenstände nur an die Eltern herausgibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall halte ich es für illegal, wenn die Lehrerin das Handy mit nach hause nimmt und es dann sogar noch privat verwendet.

    fu_mo
  • teilweise recht...
    haus-ordnung ist so eine sache. wenn die sagt gib das handy her und ich gebs ihr, hab ich ihrer forderung eingewilligt...
    doch wenn ich das handy einfach in die tasche stecke und es ihr nicht gebe hat sie pech. sie kann mir nur mit unterrichts-auschluss oder ähnlichem drohen. taschenkontrolle bzw weiter ausgabe-verlangung ist nicht drin, in deutschland braucht man scheine dafür um sowas machen zu dürfen :P

    wie gesagt hört sich nach dicker fake-story an, erst nach 2monaten mal nach der sim zu fragen...


    MfG Illu
  • Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die Lehrerin sowas tun würde. Sie muss sich doch bewusst sein, dass sowas vom Gesetzrechtlichen her Diebstahl ist :confused:

    Anscheinend hat dir dein Freund da irgendeine Story aufgetischt...:p
  • sry aber ich würd sagen die hat jetzt bauchschmerzen vor lachen ^^
    und kugelt sich zuhause am boden...

    die dürfen dir gar nix abnehmen.. zumindest nicht länger als bis zum unterichtsende...

    gruß Hab-Dich-->
  • Ganz klar:
    ein Lehrer kann ein Handy, welches im Unterricht benutzt wurde, einziehen. Aber nur solange, bis der Unterricht zu Ende ist an diesem Tage. Schließlich kann ein Lehrer bzw. eine Schule kein geltendes Recht beugen oder gar brechen.

    Sollte diese Geschichte wahr sein, woran ich etwas zweifle, dann hätte die Lehrerin klaren Rechtsbruch in doppelter Hinsicht begangen und man könnte strafrechtlich gegen sie vorgehen. Im Zweifel muss sie nämlich eingezogene Gegenstände dem Direktorat übergeben. Die Einbehaltung ausserhalb der Schule ist nicht erlaubt und schon gar nicht über längere Zeiträume. Einen eingezogenen Gegenstand dann noch privat selbst nutzen, also in Gebrauch nehmen, ist, wie gesagt, der zweite Rechtsbruch.

    Bei minderjährigen Schülern ist die Schule dann sogar verpflichtet, die Eltern zu informieren. Am besten gleich mit Anwalt und Straf- sowie Schadenersatzanzeige drohen und nicht nachgeben.
  • ok ich weis ned ob sie es wirklich ihrem sohn gegeben hatt aber gesagt hatt sis bin neben bei gestanden
    hmm naja am montag sollte er es eh wieder zurück grigen aber danke für eure hilfe und wegen dem accu ähhh nokia akkus gricht man bei jedem trödler für 3,50 na ja egal

    danke an alle die mir geholfen haben
    lg selenhast:drum:
    du suchst nen ipv suche nicht weiter melde dich bei mir
  • Gib mal dein Handy.. Will nur mal gucken ob ich das gleiche hab. :)
    Man.. die Gutgläubigkeit mancher Menschen ist echt unglaublich.
    Ich hätte mein Handy sofort nach der Stunde eingefordert..
    In der Situation ganz klar Anzeige. Vielleicht auch mit Zeugen, in dem Fall die Klassenkameraden.
  • Was ???

    Halt ich ebenfalls für ne FakeStorry

    Erstens: Sowas macht kein Lehrer ...
    Zweitens: Wenn dann würde er es nie zugeben ...
    Drittens: Wie Illuminatus schon sagte: Nach 2 Monaten erst fragen?? naja ...
    Viertens: Was is den das für ne Frage ob sie das darf??
    "Mein Lehrer bewirft mich mit Steinen wenn ich falsch antworte ... darf er das ??"
    Fünftens: Wer würde sich das schon gefallen lassen? Allein bei der Abnahme oder das ein Lehrer es länger als ein Tag behält wäre für viele ein Grund zum ausflippen...

    Naja sollte das trotz allem wahr sein haste ja schon deine Antwort
  • Nein natürlich darf sie das nicht! Ambesten sofort eine Anzeige für Verschenken von Eigentum. Das ist doch irrsinnig. Bei uns an der Schule darf man höchstens 1 Woche das Handy oder andere Sachen einkassieren!
  • Das darf sie garnicht das ist in dem Falle Diebstahl, sie hätte es ihm spätestens nach der Schule wiedergeben müssen und wenn er da nicht gefragt hat dann spätestens wo er nach der Sim-Karte fragte.
    Ich finde die Geschichte aber doch recht unglaubwürdig welcher lehrer is denn so doof die kann ja nicht ganz bescheuert sein (wobei ich das bei manchen lehrer heutzutage echt nicht mehr beschwören kann)

    MVFG dein Teacher
  • Raioshi schrieb:


    "Mein Lehrer bewirft mich mit Steinen wenn ich falsch antworte ... darf er das ??"


    Bei dir bestimmt :D ( Witz )

    Raioshi schrieb:


    FakeStorry

    1. Story mit 1 R
    2. Wieso sollte man sowas fälschen? Ich meine, wo ist der Sinn?

    mfG RaiDeR
    [FONT="Georgia"][COLOR="Silver"][/color][/FONT]
    [FONT="System"][SIZE="2"]Neulinge •• Regeln •• Suchfunktion •• User helfen User
    Freesoft-Board IRC •• Freesoft-Board Teamspeak[/SIZE][/FONT]
  • verdammt die story is nicht fake is real grade weil sie so unglaubwürdig ist hab ich euch ja gefragt

    jetzt können wir eh nix mehr machen heute ist frei dan das wochenende und dan ist eh schon montag darauf anschprechen werde ich sie auf alle fälle

    lg selenhast:drum:
    du suchst nen ipv suche nicht weiter melde dich bei mir
  • Naja, bei uns in Österreich ist es so, dass Handys beim ersten Mal behalten wierden bis zum Ende des Tages, aber wenn es wiederholt im Unterricht "auftaucht" dann sind die Lehrer durchaus berechtigt, das Handy längerfristig einzuziehen! Entweder bis die Eltern des Schülers das Handy abholen oder eben bis zum Ende des Schuljahres

    Aber wie auch immer, selbst wenn sie es behält bis zum Ende des Jahres, ihrem Sohn geben darf sie es nicht, denn damit macht sie sich strafbar. Ein Handy hat, egal warum es abgenommen wurde, SOFORT in der Direktion abzugeben werden.
  • Es ist richtig und verständlich, dass Gegenstände, die den Unterricht stören, eingezogen/weggenommen werden dürfen. Jedoch nicht dauerhaft oder längerfristig, da die Schule kein Eigentum oder Besitzrecht mit der Wegnahme erwirbt.

    Nochmals:
    Bei minderjährigen Schülern muss die Schulverwaltung die Eltern pflichtgemäß über eine Wegnahme informieren, wenn das Handy nicht am selben Tag wieder ausgegeben wird. Die Eltern können jederzeit auf einer Aushändigung bestehen. In dem geschilderten Fall jedoch haben die Lehrerin und die Schulverwaltung - nach den Angaben von selenhast - grob jegliche Rechtsvorschriften missachtet.
  • Jemima schrieb:

    dann sind die Lehrer durchaus berechtigt, das Handy längerfristig einzuziehen! Entweder bis die Eltern des Schülers das Handy abholen oder eben bis zum Ende des Schuljahres

    glaub ich eher nicht, das wäre dann dauerhafte entziehung und somit strafbar!
    also eines versteht ich nicht. Warum wartet er 2 monate?
    Naja je nach Mögen der Lehererin würde ich entweder nur meine Eltern reinschicken, oder sonst Schulamt usw!!