Kaum rückt die Vorratsdatenspeicherung in greifbare Nähe, melden sich neue Interessenten, die nur zu gerne auf die gespeicherten Verbindungsdaten zurückgreifen würden. Ursprünglich ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung von der Europäischen Union auf den Weg gebracht, ist bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung bereits gesetzlich festgelegt, dass die Daten auch bei "schweren Straftaten" von Polizei und Geheimdiensten herangezogen werden dürfen. Vorausgesetzt ein Richter erlaubt den Behörden, in den Datenbergen zu wühlen.
Segen für Musikindustrie
Warum die gesammelten Daten nicht auch zur schnellen und einfachen Verfolgung von Tauschbörsennutzern einsetzen? Für die Dachverbände der Deutschen Phonoindustrie wäre dies ein Segen. Denn die Verfolgung der Tauschbörsennutzer ist technisch schwierig und wer sich auskennt, ist so leicht nicht zu erwischen. Die Musikindustrie hofft nun, einen Vorteil aus der Massenspeicherung ziehen zu können und begrüßt die jüngste Forderung des Bundesrats, die Internet-Verbindungsdaten auch für zivilrechtliche Verfahren zu speichern.
Im aktuellen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist dies allerdings nicht vorgesehen. "Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist ein Freibrief für Internet-Piraterie", beklagte der Vorsitzende der Deutschen Phonoverbände Michael Haentjes. Aus Datenschutz werde Täterschutz. Rückendeckung bekommt die Musikindustrie dabei vom Bundesrat. Der Rat monierte in seiner jüngsten Stellungnahme, der im Gesetzentwurf vorgesehene zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern würde "leerlaufen". Haentjes betonte, dass allein in Deutschland im vergangenen Jahr 374 Millionen Musikstücke illegal aus dem Internet heruntergeladen wurden. Damit kommen auf einen legal gekauften Song rund 14 illegale.
Höchst problematisch
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) appellierte indes an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, sich den vom Bundesrat geforderten Gesetzesverschärfungen zu verweigern. Die Einführung einer verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Speicherung aller Verkehrsdaten der Kommunikation sei an sich schon verfassungsrechtlich höchst problematisch. "Diese sensiblen persönlichen Daten auch an Privatpersonen herauszugeben, wenn diese Urheberrechtsverletzungen verfolgen, geht zu weit", kritisierte Oliver Süme, eco-Vorstand Recht und Regulierung. Nur Strafverfolgungsbehörden dürften Zugriff bekommen, und auch das nur zum Zweck der Aufklärung von gravierenden Straftaten.
Ein halbes Jahr lang sollen künftig Internet- und Telefondaten von den Anbietern gespeichert werden, darunter auch E-Mails und SMS. Gesprächsinhalte sind zwar weiter tabu, es wird aber eine Ortung der Anrufer zu Beginn des Telefonats erfolgen. Bislang mussten die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten unverzüglich nach Beenden eines Gesprächs wieder löschen. Die einzige Ausnahme bildeten Abrechnungszwecke.
schon werden begehrlichkeiten geweckt..:rolleyes: