Kindesunterhalt

  • TIPP

  • The_Anykin
  • 3020 Aufrufe 23 Antworten

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  • Kindesunterhalt

    So dann erzähle ich ein stück von meinem Leben. In 2000 hatte ich mir eine Freundin geangelt in der 10 Klasse.
    Am Anfang lief alles wunderbar bzw. die ersten 2 Jahre , aber dann ging es irgendwie Berg ab so langsam.
    Ich war soweit schluß zu machen und warum auch immer hatte Sie es wohl im Blut. Naja als ich dann im September 2003 die Beziehung beendete ( weil ich vermutete das Sie ein tächtel mächtel hat ) war sie tod unglücklich. Nach ca. 3 Wochen kam sie dann zu mir und erzählt mir ganz gelassen das sie Schwanger sei ( rein rechnerisch schlies ich mich aus denn zu diesem Zeitpunkt war ich auf einem Seminar )
    Um das ganze jetzt nicht auszudehnen das ganze ging vor gericht weil ich sie dan angäblich vergewaltigt hatt und geschlagen usw. wie Frauen halt sind wenn sie sauer sind.
    Auf dem Gericht ( nach 3 mal Gerichtsverhandlung in 2006 ) wurden dann Ihre lügen aufgedeckt das war das gute das schlechte der geschichte war das ich der Vater bin nicht im sinne das ich ein kind jetzt hab aber jetzt kommt der Hammer ich muß seit Geburt des Kindes den unterhalt zurückzahlen und das ist eine summe von knapp 4200€ die ich nun seit November 2006 100€ weise Ihr nachzahle.

    Der ´Richter meinte ich hätte ja das Geld von Geburt an einfach so schon mal bei seite legen können bis ich weis ob ich der Vater bin.

    Dann wisst Ihr ja jetzt bescheid gleich das Geld zurück legen damit Ihr nicht nachzahlen müsst.:würg:
  • Tja du das tut uns Allen leid, aber was bringt dieser Thread hier jezz ????
    Hört sich eh komisch an, du bist nicht der leibliche Vater aber sollst für Unterhalt aufkommen? Wenn du sie nicht mal geheiratet hast irgendwann dann hast du entweder Müll erzählt, jemanden falsch verstanden oder solltest das Urteil schnellstens anfechten....

    MfG Illu
  • Joar,
    an deiner Stelle würde ich das Kind von deiner Ex-Freundin mit zum Artzt nehmen.
    Und erst einmal ein Vaterschaft´s Test machen.

    Ist es Positiv: Musst du Zahlen, es ist dein Kind.
    Ist es Negativ: Bist du aus dem Schneider raus.

    Mehr kann/würde ich erstmal in deiner Situation nicht tun.

    Gru? eNx'
    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von [COLOR="Purple"]T[/color]e[COLOR="Blue"]t[/color][COLOR="SeaGreen"]r[/color]i[COLOR="Blue"]s[/color]...
  • 1. Ich bin der leibliche vater , weil vom Gericht ein Vaterschaftstest gemacht wurde.
    Ich finde es nur sch... das der Test vom Gericht im Juni 06 gemacht worden ist das Kind aber am Juni 05 geboren ist und die Mutter Vater unbekannt angegeben ( wenn man das heute sagt beim Jugendamt dann gibt es kein Unterhalt vom Jugendamt ).
    Nun sagt das Gericht das ich das eine Jahr die das Kind schon auf der Welt nachbezahlen muß.
    Was ich immernoch am hätesten finde ist solange das Verfahren gelaufen ist bis Nov 06 durfte ich vom Gericht aus das Kind nicht sehen.
    Noch schlimmer ist jetzt wo ich es sehen dürfte seit Jan 07 das die Mutter aufs Jugenamt ist und nicht will das ich das Kind sehe. Die lassen sich irgendwie so zeit das ich es immer noch nicht sehen darf bis jetzt.
  • hmm dann wird dir wohl nix ander s übrig bleiben als zu zahlen schließlich hast du ka nen vaterschaftstest vor geriht machen lassen...
    ABER : sie will das kind haben aber DU sollst ihr den unterhalt zahlen ... ich mein GEHTS EIGENTLICH NOCH ?`und dann darfst du es nichtmal sehen boa ich wurde deiner ex mal richtig die meinung blaßen .....
  • RICHTIG! erzähl der mal ordentlich was, aber wenn du nicht der vater bist ist es doch echt scheiße wenn du zahlen musst, was soll das, wo ist die gerechtigkeit in unserm staat gebleiben, also sowas sollte man echt verbieten immer werden die frauen geschützt, und wer schützt die männer?, und vergewaltigfung und w´sowas, allein wer das wort unberechtigt in den mund nimmt sollte eingesperrt werden, ey allein die behauptung kann einen mann sein gazes leben kosten wenn sowas mal die runde macht interessiert keinen mehr obs gestimmt hat oder nicht!
  • also wie ich das sehe ist:
    Du hast Gesetzlich das Recht dein kind zu sehen.
    Dein Kind hat das Recht seinen Vater zu sehen.
    Du hast die Pflicht dich um dein Kind zu kümmern, das geht auch in anwesenheit von dritten, wenn deine ex nicht dabei sein will. Ich habe es in einer Psychologischen Beratungsstelle gemacht und habe dann eine beurteilung bekommen, die ich dann dem Richter gezeigt habe. das mit dem Unterhalt ist blöd gelaufen, aber das ist richtig das du Rückwirkend zahlen musst. Wärst du nicht der Vater und hättest bezahlt dann würdest du das geld nicht mehr bekommen, ist sch.. aber Deutsches Gesetz. Es ist schon einiges besser geworden für uns Väter, wir haben jetzt mehr rechte. Aber ich würde sagen zahl einfach ist ja für dein Kind.
  • Wenn du der Vater bist musst du zahlen ... so einfach ist das

    überleg mal was die mutter an unkosten für das kind hatte... windeln, brei, spielzeug, kinderwagen usw .... du musst dich daran beteiligen weils ja auch dein kind ist! :depp:

    außerdem wenn du kein kind gewollt hättest, hättest du mal lieber nen gummi verwendet, aber da du das nicht gemacht hast, musst du jetzt halt dafür gerade stehen - glaube nicht, dass du der erste und einzige in deutschland bist dem es so geht wie dir...
  • wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, bist du nicht der leobliche vater des kindes, aber das gericht hat es dir angelastet weil du die vaterschaft unterschrieben hast. dann hast du pech, weil man unterschreibt so was nicht, wenn man nicht der vater ist.

    dann mach es anders, und kämpf gegen an und geh zum anwalt und willst ein vaterschaftstest, damit du von 100 %ig davon ausgehen kannst, das du der vater bist, wenn nicht kannst du die zahlung sofort einstellen und sofort abschießen. aber wie du geschrieben hast, ich zahle nur weil ich das kind sehen will. das ist panne, weil dann hat deine ex dich in der hand, und das kind leidet darunter.

    ich zahle für mein kind. aber ich weiss 100 %-ig das es mein kind ist, nur arbeite ich so, das mein kind später bei mir lebt, weil meine ex nicht zurecht kommt. aber das ist hier nicht das thema.

    der spruch vom gericht, das du das geld ab der geburt sofort zur seite legen sollst, ist normal, aber du bist ja noch unterhaltspflichtig gegen deine ex noch bis die kleine 3 jahre alt ist, also geh zum anwalt und mach vaterschaftstest. sonst stürzte dich in kosten rein die unermesslich gehen.

    wenn du fragen hast kannst du mich gerne anschreiben. weil ich ne scheidung hinter mir habe und weiss was alles da auf einen zu kommen kann.
  • Naja, ne doofe Geschichte. Vor allem für das Kind. Ich hoffe ihr haltet es uas euren Streitereien raus.

    Was ich nicht ganz verstehe, du sagtest doch, du könntest nicht der Vater sein, weil du auf einem Seminar warst...? Jetzt bists aber doch?

    Naja, ich hoffe das ihr das Kind gut behandelt und es auch regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater hat.
  • omg anscheinden können einige hier nicht lesen, w2enn ihr immer fragt, bist du nuj der lebliche vater, sag mal gehts noch, hat er doch geschrieben:

    1. Ich bin der leibliche vater , weil vom Gericht ein Vaterschaftstest gemacht wurde.
  • ich empfehle dir eine gute internetseite, in der mindestens einer schon mal so etwas, wie du jetzt erlebst, schildert und dann entsprechende tipps und ratschläge gegeben werden:

    Quellcode

    1. [COLOR='DarkOrange'][B]http://www.pappa.com/[/B][/COLOR]


    vielste grüße
    ---> mayok
    [SIZE=4]ooops, i did it again ...[/SIZE]
  • The_Anykin schrieb:


    Noch schlimmer ist jetzt wo ich es sehen dürfte seit Jan 07 das die Mutter aufs Jugenamt ist und nicht will das ich das Kind sehe. Die lassen sich irgendwie so zeit das ich es immer noch nicht sehen darf bis jetzt.


    So ohne weiteres darf sie das nicht, noch nicht mal das JA.
    Es sei es bestehe gefahr fürs Kind u.d. gleichen.
    Denn du hast nicht nur Pflichten gegenüber das Kind , sondern auch RECHTE !
  • Unterhaltzahlungen und BESUCHSrecht/UMGANGSrecht sind zwei wirklich VÖLLIG verschiedene sachen!!!!!
    Die PFLICHT auf Unterhalt ist ja geklärt! ABER dein RECHT auf UMGANG mit dem Kind legt auch das Gericht (auf DEINEN ANtrag hin) fest
    cu
    WW
  • Genau, auch wenn du nicht Zahlen soltes/kannst hast du immer noch ein Umgangsrecht für dein Kind.
    Gegebenenfalls muss es eingeklagt werden, denn Ich denke mal das , dass JA noch das in den Ohren hatte:
    .....das ganze ging vor gericht weil ich sie dan angäblich vergewaltigt hatt und geschlagen usw. wie Frauen halt sind wenn sie sauer sind.
    Auf dem Gericht ( nach 3 mal Gerichtsverhandlung in 2006 ) wurden dann Ihre lügen aufgedeckt das war das gute

    und somit hatte das JA nen grund !

    EDIT: Gegebenenfalls verhandle mal mit JA ob du das Kind sehen darfst unter aufsicht des JA.
  • wenn ich nicht irre dann ist doch mittlerweile auch bei nicht verheirateten ein GEMEINSAMES sorgerecht fuer ein kind drin.
    falls das nicht ist, sorry bin nicht immer auf dem laufendem weil nimer in deutschland wohnend, beantrage das gemeinsame sorgerecht. nur dann ist sicher gestellt das deine rechte relativ einfach durchgesetzt werden koennen.