Schlappe für die Brüder Schmidtlein. Die beiden betreiben zig Abzockseiten im Internet, darunter "p2p-heute.com", "gedichte-heute.com". Jetzt hat sie das Landgericht Darmstadt zur Zahlung von 24 000 Euro Geldstrafe verurteilt ( Az. 12 0 532/06). Das Gericht ist der Ansicht, dass die bis März 2006 auf Seiten angebotenen Leistungen nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Und dass es unzulässig war, ein Gewinnspiel mit der Kostenpflichtigen Registreirung zu koppeln. Mit Gewinnspielen ködern die Schmidtleins jetzt zwar nicht mehr aber wer sich registriert, muss 168 Euo für ein Zwei-Jarhres-Abo zahlen.
Quelle: Computerbild 13/2007
Was haltet ihr davon?
MfG: RaiDeR
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