lampenfarbe

  • Frage

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  • lampenfarbe

    hi,


    ist das erlaubt wenn ich statt mein normalen lampen ein mit einen kleinen blau ton rein mache??

    thx

    mfg
  • Klar, in den Innenraum ... im Kofferraum ... Vergaserinnenbeleuchtung :P

    Wer die Lichtanlage, und sei es nur mittels anderer Leuchtmittel, verändert, verliert im Grunde genommen die Betriebserlaubnis.
    Ausser der Ersatz verfügt über ein E-Prüfzeichen.
    Denn sobald dieses Prüfzeichen vorhanden ist, darf von der Glühbirne bis zum kompletten Scheinwerfer fast alles ausgetauscht werden.
    An der Front sind das zum Beispiel farbige Glühbirnen für Klarglasblinkleuchten. Geprüfte Leuchtmittel verfügen zwar über eine individuelle Aussenfarbe (z. B. bläulich), in Betrieb leuchten sie aber wie vorgeschrieben gelborange. Dasselbe gilt für Scheinwerfer- und Standlichtlampen.

    Ohne E-Prüfzeichen kostets richtig Kohle und gibt Punkte !!

    Gruß Andreas
  • invisible68 schrieb:

    in Betrieb leuchten sie aber wie vorgeschrieben gelborange


    eben nicht ;) gibt genug legale lämpchen, die ein extrem kaltes leuchten haben. sprich weiß. dazu gehören z.b die philips blue vision ultra mit 4300° kelvin.
    wenn ich dir eine ans herz legen soll wäre das eine mtec superwhite, die leuchtet schön bläulich, aber auf der straße ein sehr schönes kaltes weiß.

    einzigster nachteil an den "xenon-effekt" lampen ist die ausleuchte bei regen. da sieht man ohne licht fast mehr :D

    p.s: beide obengenannten sind legal. im prinzip ist alles bis 55W legal aber am besten immer vorher auf die verpackung schauen.

    mfg
  • @theriddler,

    siehst du und wenn wir jetzt noch von den gleichen Lämpchen sprechen würden, wäre dein "eben nicht" auch noch berechtigt gewesen.
    Ich möchte mal sehen, wie du H4 oder H7 in den Blinker bekommst.
    Das war nur ein Beispiel und ist so, mit der jeweiligen entsprechenden ... nach StVO zugelassenen Farbe ... auf jedes Leuchtmittel am Fahrzeug anzuwenden.

    lesen ... denken ... schreiben :P

    Gruß Andreas