Ich bin noch in der Probezeit. Welche Strafe erwartet mich, wenn eine von zwei Kennzeichenbeleuchtungen defekt ist, ein Rücklicht defekt ist oder der Auspuff undicht (also defekt), aber nicht laut ist? Ich hab bei meiner Internetsuche nichts brauchbares dazu gefunden. Vielleicht sind es auch Kleinigkeiten...
Defekte am Fahrzeug und Punkte in Fl.
- Auto & Recht
- froschmann
- 1833 Aufrufe 11 Antworten
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
-
sofortiger führerscheinentzug auf lebenszeit
mal im ernst ... so lange noch tüv drauf ist - nichts! aber nen neuen tüv bekommst du damit dann nicht mehr - musst irgendwann reparieren lassen -
Soviel ich weiß, muss das Nr. Schild immer zu sehen sein. Wenn eine der Leuchten defekt ist, muss diese ausgetauscht werden.
Hält sich ein Polizist an, sollte er dich eig. nur darauf hinweisen, passiert das nochmal könnte es Ärger geben.
Hat man uns irgendwann in der Fahrschule erzählt.
Beim Rücklicht gilt genau das selbe, ich würde schauen das du das wieder so schnell wie möglich hinkriegst[SIZE="2"]Ich überneme zur Zeit keine IP-Verteilung mehr, Anschreiben ist sinnlos.[/SIZE] -
Bei diesen Mängeln, wirst du angehalten, belehrt und kriegst einen Zettel, mit dem du innerhalb 14 Tagen bei einer Polizeidienststelle mit instandgesetztem KFZ vorfahren musst.
Wenn nur die Lampe defekt ist ... kostet ein paar euro zum austauschen
Auspuff ist halt gerade vorhin erst passiert ... wurde auf einmal "laut"
Wenn der Wagen allerdings, ich sag mal, durch einen Unfall hinten beschädigt ist dann kommt evtl. eine Gefährdung von Fussgängern etc. durch scharfkantige Teile hinzu ... dann verbieten sie dir auch schon mal die Weiterfahrt und du musst den Wagen abschleppen lassen"Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©® -
Danke. Hört sich ganz beruhigend an. Darf mir weder noch einen A- oder B-Verstoß einhandeln und ihr würdet es nicht glauben, wie lahmarschig und rücksichtsvoll ein 20 Jähriger fahren kann, nur damit auch wirklich niemand seinen Fahrstil kritisiert und er sich Ärger mit den Grünen einhandelt.
-
ja also können können sie dir nix. bloß wie gesagt drauf hinweisen aber das weist ja jetzt auch schon.
aber das sind doch kleinigkeiten die sind doch ruckzuck repariert oder wat???
udn kosten enstehen dabei doch kaum.
warum machst das denn nocht heile willst denn so rumfahren??:-) -
Der Auspuff kostet schon Geld, eine kaputte Kennzeichenbeleuchtung ist schon Usus an einem Auto und das Rücklicht ist ehrlich gesagt meine Gemütlichkeit und die Tatsache, dass ich nur tagsüber fahre. Ich sollte mich aber wirklich darum kümmern.
-
-
froschmann schrieb:
Der Auspuff kostet schon Geld[...]
Ach wat, wenn du Glück hast und es ist nur ein kleines Loch dann lässt sich das schon fürn 20er schweißen lassen. -
oder gehst auf en schrottplatz und holst dir einen
-
@VWrulez und Engelskrieger
Ist leider schon deutlich mehr als kleines Loch. Der Arbeitslohn ist höher als das neue Teil für den Auspuff. Aber ich werds wohl jetzt mal machen lassen. Klingt schon wie ein Ventil aus The Fast and the Furious. -
Hmmm, wenn Sie Dir etwas wollen....
können sie bei Dir mehrfach abkassieren
insgesamt kann's dann schon teuer werden....bis zu 50 €
bis zu einem Punkt wird es aber wohl kaum reichen
Hier mal ein kleiner Auszug aus:
"Damit müssen sie rechnen" (Bussgeldkatalog) von der 'ARAG'
pdf
hxxp://www.arag.de/imperia/md/content/pdfs/bu_geldkatalog_21_002_0605_100dpi.pdf
html
hxxp://209.85.135.104/search?q=cache:AN62viEy3zYJ:arag.de/imperia/md/content/pdf…lnk&cd=7&gl=de&lr=lang_de
Geräuschentwicklung und
Schalldämpferanlage
219
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpfer-
anlage defekt war, in Betrieb genommen
20 €
Lichttechnische Einrichtungen
221
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb
genommen
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vor-
schrift über lichttechnische Einrichtungen
5 €
221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum An-
bringen anderer als vorgeschriebener oder
für zulässig erklärter lichttechnischer
Einrichtungen
20 €
222
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb
genommen unter Verstoß gegen eine Vor-
schrift über
222.1 Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht
15 €
222.2 Begrenzungsleuchten oder vordere
Richtstrahler
15 €
222.3 seitliche Kennlichtmachung oder Umriss-
leuchten
15 €
222.4 zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten
15 €
222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten
oder Rückstrahler
15 €
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0