Kann ich 2 HDD bestellen und testen und eine anschließend zurück schicken?

  • Frage

  • myname
  • 1595 Aufrufe 24 Antworten

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  • Kann ich 2 HDD bestellen und testen und eine anschließend zurück schicken?

    Wenn ich im WWW zwei Festplatten bestellen, um durch testen die bessere auszuwählen, um anschließend eine innerhalb der 14 tage zurückzuschicken?

    Kann man das machen? Hat jemand sowas schon mal gemacht - bei wem? Oder sind die Dinger versiegelt?


    Besten Dank!
  • ja das kannste machen aber ich glaube kaum das eine platte deutlich schneller is als ne andere. oder willste von verschiedenen herstellern welche nehmen?

    richtig schnelle platten sind im übrigen die wd raptoren!

    die anderen hdd's liegen alle in etwa bei gleicher leistung. da gibts nich viel unterschiede.
    Mein Rechenknecht | surf machine | 5,5 TB Fileserver | HTPC | DELL Vostro 1310 <-- kommentare sind natürlich herzlichst erwünscht! :D
  • Für die Lautstärke das Ohr ;)

    Tools zum Testen gibts einige, "h2benchw" benutz ich auch ab und zu mal, damit kannst du du z.B. Zugriffszeit und Lese-/Schreibgeschwindigkeit - schreiben aber nur bei unpartionierten Platten, da sonst die Daten verloren gehen.

    Dann gibts von den meisten Herstellern auch Tools um das Acoustic Management einzustellen, da kannst ja mal dort schauen.

    MfG Nulli
  • HDD un-/verpackt

    myname schrieb:

    das ist mir auch klar. Aber dazu benötige ich ein Prog, das den Arm in Bewegung setzt. Ich will ja möglichst nichts auf die HDD schreiben, wegen zurückgeben.


    Hi myname,

    also ich habe bisher nur luftdicht verpackte Hdd`s gekauft, damit ist im Falle einer Rücksendung auch automatisch für dem Händler ersichtlich, die Platte kommt unbenutzt zurück.

    Eine Auswahlsendung, wie Du sie Dir vorstellst geht kaum, weil Du ja auch keine Experiment-Festplatte kaufen würdest. Du gehst sorgfältig und behutsam damit um, weißt aber nicht, wie der "Vorbesitzer" sie behandelt hat.

    Im Reparaturfall wäre dann sofort völlig klar, der Schaden ist durch unsachgemäße Benutzung entstanden. Die gleiche Argumentation benutzen die Autoreifen-Hersteller, die stets behaupten, der Schaden ist durch falschen Luftdruck entstanden, gleich ob der Reifen 1Std. oder mehr auf der Felge aufgezogen war. Neudeutsch nennt man das "Du hast unter diesen Bedingungen stets die "Arschkarte" gezogen.

    Das beste Prüfprogramm ist nur durch direkten Anschluß des Gerätes einsetzbar, das heißt automatisch: "Rückgabe-Recht erloschen", wenn nicht schriftlich anders vereinbart.
    Diesen Senf mußte ich dazugeben. Sorry.
    Freundliche Grüße und eine schöne Woche noch allen FSB-Usern, theater221
  • Wenn du dir z.b. bei litec-computer oder Alternate Bulk platten kaufst, also ohne schrauben etc sind die nicht eingescheweißt! lediglich in einer antistatischen folie, die aber nur mit ein bissl band zugeklebt ist, dass ma sogar wenn mas vorsichtig abmacht auch wieder benutzen kann. es is also keines falls so, dass man die platten nich zurückgeben kann.. außerdem hast du gesetzlich gesehn ein 14 tage rückgaberecht.. zwar kann der dir händler preislich was abziehen aber das ist meist nicht viel..
    Alle Rechtschreibfehler sind pure absicht und enthalten eine unterschwellige Botschaft mit der ich Versuche die Weltherrschaft an mich zu reissen!
  • myname für pc hardware kauf guck ich immer bei chip.de oder pchardware und wie die ganzen magazine heißen

    guck mal bei chip.de unter hardware und die tests

    da ist ne tabelle mit allen möglichen hds.. und die dezibel stärke wird da auch angegeben ;)
  • das Rückgaberecht gilt nicht für benutzte Hardware
    Falsch habe selber einen Ram zurückgeschickt mit dem Hinweis der er nicht kompatibel.
    3tage später lag der Order Check im Briefkasten. Also generell würde ich solche Aussagen nicht treffen. Auch HDDs können unter Umständen unkompatibel sein.

    Es ist zwar nicht die besonders feine Art, weil wenn es jeder machen würde... ... sollte aber keine Probleme mit sich bringen, wenn es nicht anders in den AGBs geregelt ist.
  • wie Lukas schon schrieb, wenn in den AGBs (von denen wo du die Platten kaufen willst) nicht ausdrücklich drin steht dass sie gebrauchte Hardware nicht zurücknehmen, hast du schonmal Anspruch auf dein Rückgaberecht und ansonsten, halt so machen wie DellmasteR geschrieben hat oder aber, was auch eine bewerte Methode ist, die Festplatten testen und dann irgendwie (ohne Sichtbar was zu machen) kaputt machen und dann zurück mit dem Vermerk sind defekt ... auf alle Fälle genaustens die AGBs studieren dies sollte dir weiterhelfen ;)
  • AGB hin oder her... da kann man sich nich rausreden! selbst wenn sie das in die AGBs reinschreiben sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, da kann sich der verkäufer so sehr auf den kopf stellen wie er will! der verkäufer kann natürlich einen teil des betrag einbehalten weil er die platte ncih mehr als neu verkloppen kann aber er muss das zeug zurücknehmen! aber das wissen eben viele nicht.. lest mal das verbaucherschutzgesetz
    § 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    nur bei datenträgern die Audio oder videomaterial enthalten, also DVD'S bluerays etc.. aber ansonsten kannst es zurückgeben
    Alle Rechtschreibfehler sind pure absicht und enthalten eine unterschwellige Botschaft mit der ich Versuche die Weltherrschaft an mich zu reissen!
  • also:
    du kannst ruhig zwei hdds im inet bestellen und beide ausprobieren, aber du solltest davon absehen, die hdds einzubauen, damit keine gebrauchsspuren entstehen die der händler dir in rechnung stellen kann. allerdings kann die geräuschentwicklung im eingebauten zustand etwas anders sein.

    und @jackass999
    raptors sind laut und langsam. gibt mittlerweile schon um einiges schnellere und vorallem größere und leisere hdds ;)
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    Save the Cheerleader, Save the World.
  • DellmasteR schrieb:

    AGB hin oder her... da kann man sich nich rausreden! selbst wenn sie das in die AGBs reinschreiben sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, da kann sich der verkäufer so sehr auf den kopf stellen wie er will! der verkäufer kann natürlich einen teil des betrag einbehalten weil er die platte ncih mehr als neu verkloppen kann aber er muss das zeug zurücknehmen! aber das wissen eben viele nicht.. lest mal das verbaucherschutzgesetz
    § 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    nur bei datenträgern die Audio oder videomaterial enthalten, also DVD'S bluerays etc.. aber ansonsten kannst es zurückgeben



    FALSCH!

    Dies gilt nur, wenn der Gewährleistungsfall im Falle eines Sach- oder Rechts-Mangels eintritt (und hier gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, das heißt ich muss nach 6 Monaten auch noch beweisen, dass der Fehler vom Hersteller produktionsbedingt verursacht wurde)!!!
    Das mit den 14 Tagen ist ein Entgegenkommen des Verkäufers.
    Im Falle eines Mangels kann man Nacherfüllung verlangen (Verkäufer kann wählen: Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache) - wenn das nicht klappt: Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt/neben der Leistung.

    Ausnahme: Software, wenn sie entsiegelt wurde.

    P.S. Ich quäle mich da gerade in Recht I durch. :(

    --------------------------

    halskrause schrieb:

    also:
    gibt mittlerweile schon um einiges schnellere und vorallem größere und leisere hdds ;)


    Du meinst die Flash-Laufwerke von Samsung?
  • Nein das stimmt nicht... du musst sie zurückschicken können... das is z.b. auch bei LCD monitoren so.. wenn sie nen pixelfehler haben z.b. und da kann man nicht sagen das ist ein produktionsbedingter fehler dass muss ausgetauscht werden... LCD's mit Pixelfehlerklasse 2 kannst du problemlos zurückschicken und das obwohl der händler bzw hersteller explizit drauf hinweist, dass er pixelfehler haben kann!!!
    Alle Rechtschreibfehler sind pure absicht und enthalten eine unterschwellige Botschaft mit der ich Versuche die Weltherrschaft an mich zu reissen!
  • Dafür ist das Fernabsatzgesetz ja da. Früher FernAbsG, heute ist es im BGB
    integriert.
    Der Kunde soll die Ware zurückgeben können, auch nach bestimmungsgemäßen
    Gebrauch.
    Man sollte besser keine Kratzer verursachen, aber auspacken und anschließen
    kann man selbstverständlich.
    Auch die Kratzer, die beim Ein- und Ausstecken einer Grafikkarte in das
    Motherboard entstehen sind bestimmungsgemäß. Da kann niemand was
    von der Gutschrift abziehen.
    Der Gesetzgeber hat den Händlern eindeutig die schwächeren Karten
    gegeben, denn vieles erzeugt Kosten, die von den Händlern geschluckt werden müssen.
    Bei einer Festplatte gibt es null Probleme. Bei einem benutzten Laserdrucker
    kann man schon eher mit Widerstand rechnen, aber selbst hier ist der
    Händler zur Rücknahme verpflichtet.
  • halskrause schrieb:

    nein, du darfst die sachen ausprobieren, musst aber für eventuelle gebrauchsspuren bezahlen.


    Selbstverständlich musst du für den Wertverlust bezahlen!

    Bei einem Kauf eines Neuwagens mit anschließendem Rücktritt, haut es dich von den Socken!!! Selbst wenn du nur 1 Meter außerhalb des Verkaufsgeländes gefahren bist
  • Ein Autohändler kann man mit einem Online PC Händler so gar nicht
    vergleichen. Beim Autokauf gilt kein Fernabsatz, da du den Wagen ja
    bei einem Händler nach Probefahrt usw. kaufst.
    Das FernAbsG wurde geschaffen, um ein Äquivalent zu dieser Probefahrt
    zu bekommen. Um den Kunden die Angst vor einem Reinfall zu nehmen.

    Zu deinen Platten : Ich denke, die nehmen sich nicht viel.
    Die Hitachi ist teurer aber dafür lieferbar.
    Und sie ist laut Daten einen Tick schneller aber auch ein klein wenig lauter.