Polizei will mich vernehmen wegen Warenbetrug(Ebay)


  • herold
  • 5982 Aufrufe 14 Antworten

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  • Polizei will mich vernehmen wegen Warenbetrug(Ebay)

    Hallo,
    meine Mutter hat ein Schreiben von der Polizei bekommen, die mich wegen "Warenbetrug(Ebay)"
    vernehmen möchte (Bin 17 Jahre alt) .

    Ich habe Kopfhörer wissentlich über ihren aber z.T. auch über meinen eigenen Akkount verkauft, die mit 99%iger Wahscheinlichkeit echt waren (Apple) .
    Manchmal haben mir Käufer geschrieben, Sie hätten den Artikel nicht erhalten und ich hatte mich geweigert diesen erneut zu senden (unversicherter Versand).

    Nun was ist "Warenbetrug" ?

    Muss ich mir sehr große Sorgen machen, oder hat ein Käufer lediglich seine Ware icht erhalten.

    /herold
  • Naja,

    das weiß ich ja nicht .

    Die Ware ist nach meiner Einschätzung echt (dirketer Vgl. mit Beilage im Ipod),
    aber evtl. war diese zu h´gut gefälscht das ich es nicht erkannt habe .


    Was ist "Warenbetrug" ?
  • herold schrieb:

    Was ist "Warenbetrug" ?


    Warenbetrug ist ein Betrug, bei dem jemand arglistig Ware zu liefern verspricht, sie jedoch entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität liefert. Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das Ziel des Betrügers die Erlangung der Bezahlung ist.

    Anscheinend haben ja mehrere Leute Anzeige erstattet, wieviele waren es denn genau?
  • Hmm,

    das geht aus den Schreiben nicht hervor, da steht nur dass Sie mich vernehmen wollen .

    Ob es um diese Kopfhörer geht , weiß ich auch nicht .

    Ich habe jedenfalls nicht eine einzige negative Bewertung erhalten.

    Also ich habe das über 2 eBay Accounts abgewickelt, einen auf meinen eigenen Namen , den allerding schon seit über 3 Monaten nicht mehr benutzt habe , den anderen auf den Namen meiner Mutter, aber mit meiner Kontoverbindung .

    Ja, eigentlich kann es dann nur der Account meiner Mutter sein, das schreiben auch an Sie adressiert war, doch meine Name kann nur über Kontoverbindung bzw. den Absender festgestellt werden . Oder hat die Polizei schon so sehr ermittelt ?

    Wie soll ich mich bei der Vernehmung verhalten ?
  • Tja, das ist aus der Ferne schwer zu beurteilen.

    Bei Ebay ist es ja so, dass erst mal versucht wird zu vermitteln und die Unstimmigkeiten zu schlichten. Niemand geht nach Erhalt einer gefakten Ware sofort zur Polizei. Sprich Du hast auf die Anfragen nicht reagiert. Auch ist die Frage, wieso die Pakete nicht ankamen - kann ja mal passieren, aber wenn dann schon mehrere nicht ankommen, gehen bei mir die Alarmglocken an. Sieh zu, dass Du alle Versandnachweise irgendwie auftreiben kannst und die vorlegen kannst.

    Ist halt auch die Frage, wieviele Anzeigen vorliegen....die Polizei muss ja jeder nachgehen. Wenn aber mehrere Anzeigen gegen Dich vorliegen. Wenn Du wirklich scheiße gebaut hast, würde ich mir überlegen einen Anwalt einzuschalten. Du musst zu der Vernehmung bei der Polizei nicht gehen - der RA beantragt dann erst mal Akteneinsicht und ihr könnt gucken, um was es konkret geht und dann entsprechend vortragen. Zudem bist du beschränkt geschäftsfähig.
  • Nein, die Ware wurde abgesendet (Warensendung), und ich habe die seltenen Beschwerden versucht zu beantworten, nur habe ich nicht eine einzige negative Bewertung bzw. noch immer bei eBay angemeldet.

    Wie läuft eine Vernehmung ab ?

    Ich möchte erstmal nur wissen worum es genau geht.
    Bekommt man hier telefonische Auskünfte ?
    Kann ich die Vernehmung später wiederholen (mit Anwalt ?)
  • herold schrieb:



    Wie läuft eine Vernehmung ab ?


    Fragen zur Person und dann musst Du die Fragen der Beamten beantworten.

    herold schrieb:



    Ich möchte erstmal nur wissen worum es genau geht.


    Worum es geht, erfährst Du in der Vernehmung!

    herold schrieb:

    Bekommt man hier telefonische Auskünfte ?
    Nein, da könnte ja jeder anrufen!

    herold schrieb:


    Kann ich die Vernehmung später wiederholen (mit Anwalt ?)

    Nein! Dein Anwalt könnte lediglich versuchen einiges (was für in deiner Aussage vielleicht nicht so optimal war) anders darzulegen.

    Es ist halt immer riskant, ne Aussage bei der Polizei zu machen ohne vorher zu wissen, um was es geht.

    Bei Betrug liegt der Strafrahmen zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren - also wenn Deine Eltern eine gute Rechtsschutzversicherung haben, würde ich auf jeden Fall den Anwalt einschalten.
  • Naja, gut ich habe meine ganze listen durchgesehen, und festgestellt, das bei eBay nur 2 Konflikte nixht geklärt wurden , wobei diese schon lange zurückliegen .

    Trotzdem sind nach n 90 Tagen immer noch Artikeldaten gespeichert.


    Wie lang ist die Bearbeitungszeit bei der Polizei , aso von dem Aufgeben der Anzeige bis zum Verhör ?

    Die größte Angst hätte davor das die Kopfhörer gefakt sind , und ich Entschädigung zahlen muss .

    Wenn die Entstehenden Forderungen nicht aufbringen kann, lässt sich das über Privatinsolzenz abschieben ?
  • Also erstmal: bei der Polizei auf keinen Fall etwas zur sache aussagen!
    auch nicht wenn sie dir drohen oder eine günstigere beurteilung seitens des gerichtes in Aussicht stellen
    alles lüge alles quatsch.
    Und eine einmal getätigte aussage lässt sich auch durch den besten Anwalt nur schwer korrigieren.
    Nichts zur Sache aussagen!
    Anschließend weißt du dann Genaueres und kannst dir überlegen, ob du einen Anwalt brauchst etc.
  • Unversicherter Versand ist immer schlecht. Wenn das so vereinbart war und auch in deinen Ebay-Auktionen stand, dann kann der Käufer kaum etwas dagegen machen. Von deiner Seite aus hättest du bei Beschwerden der Käufer einen offiziellen Verlust-Such-Antrag bei der POST/DHL machen sollen, dann wärst du ziemlich aus dem Schneider.

    Wie viele solcher Kopfhörer hast du verkauft und woher hast du die bezogen? Beim Verkauf von Plagiatprodukten musst du u.U. damit rechnen, den Käufern den vollen Betrag zurückerstatten zu müssen. Du würdest selbst auf dem Schaden sitzen bleiben, ausgenommen du könntest deinen eigenen Lieferanten in die Verpflichtung nehmen.

    Allerdings sind Plagiatvertrieb und Sendungsverluste zwei absolut unterschiedliche Dinge. Zudem, wie schon Vorposter schrieben, bei der Polizei keine Angaben zur Sache machen, erst mal anhören, was die dir vorwerfen und - wenn deine Familie rechtsschutzversichert ist - einen Anwalt konsultieren. Da du minderjährig bist, nichts ohne deine Eltern machen.
  • herold schrieb:


    Wie lang ist die Bearbeitungszeit bei der Polizei , aso von dem Aufgeben der Anzeige bis zum Verhör ?


    Das kommt ganz drauf an, wie schnell die Polizei arbeitet und wie dringlich die Sache ist, aber i.d.R vergehen da schon mal 4 - 6 Wochen.

    herold schrieb:


    Die größte Angst hätte davor das die Kopfhörer gefakt sind , und ich Entschädigung zahlen muss .

    Woher hast Du denn die Kopfhörer?
    Ist halt die Frage, ob Dein Verkäufer Dir die Kopfhörer als Original verkauft hat, dann könntest Du ggf. gegen ihn in einem seperaten Verfahren Schadenersatzansprüche geltend machen.

    herold schrieb:


    Wenn die Entstehenden Forderungen nicht aufbringen kann, lässt sich das über Privatinsolzenz abschieben ?

    ..wieviele von den Dingern haste denn vertickt????
  • Zu deinen Fragen, pauschal kann dir das hier bestimmt niemand beantworten. Generelll gilt jedoch keine Aussage ohne Anwalt.nd dazu hast du auch ein Recht, also geh da hoin hör dir an worum es geht und mach einen erneuten Termin zur Aussage aus.

    Wenn es sich um Plagiathandel handelt, dann wird das noch Konsequenzen haben, wenn es jedoch nur um die "verschwunde" Ware geht, sollte dies eigentlich keine weiteren Folgen haben und auch außer gerichtlich mit dem Käufer geklärt werden können.

    Jedoch zu deinem verhalten kann ich nur sagen: SELBST SCHULD

    1) Wenn man nicht weiß ob die angebotene Ware original ist, schriebt man das hinzu zB sieht aus wie Aple Kopfhörer aus, oder steht Aple drauf, weiß jedoch nicht ob es sich um originale handelt, dannn biste immer fein ausm Schneider wenn du die echt nur verkaufen willst, wenn du aber sagst sind Aple Kopfhörer um damit nen höheren Verkaufspreis zu bekommen, ist das Betrug und dann haste Pech gehabt.

    2) Würde ich bei Ebay niemals was unversichert verschicken, es sei denn es handelt sich um kleine Gegenstände, die zwischen 1-3 Euro liegen. Man hat doch keine Nachteile einen Artikel als versichert zu senden, 1) es kommt seriöuser rüber und der Käufer weiß wo er drann ist, zweitens werden die Versandkosten eh 1 zu 1 an den Käufer weitergegeben.

    3) Du hast weiter obe etwas von einer gemeldeten Unstimmigkeit bei Ebay gesagt.Worum ging es da? Und hast du darauf reagiert oder hast du die ignoriert?
    Wenn du nicht drauf reagiert hast dann kann ich nur wiedereinmal sagen selbst schuld, genau diese Funktion bei Ebay soll der verhindern das es soweit kommt und die Sache untereinander geregelt werden können. Und du wärst wieder auf der sicheren Seite wenn du reagiert hättest.


    mfG Don