Bundesweit gilt das neue Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern: Das rauchen in öffentlichen, Behörden, Verkehrsmitteln, Bussen oder Taxen ist verboten. Die Auflagen für den Jugendschutz wurden ebenfalls erhöht.
Somit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in sämtlichen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen. Die Altersgrenze für das Rauchen im Jugendschutzgesetz wurde ebenfalls auf 18 Jahre angehoben.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Ich als Nichtraucher finde es absolut richtig.:D