Auskunft, Termin für Einberufung zum Wehrdienst


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  • Auskunft, Termin für Einberufung zum Wehrdienst

    Weiß jemand von euch, ob es einen vorgeschriebenen Termin für die Einberufung zum Wehrdienst gibt?
    Bzw. ob ich beim Kreiswehrersatzamt nachfragen kann, ob ich eingezogen werde?
    Brauche für meine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz (ihm Rahmen eines dualen Studiums)"verbindliche Auskunft", ob ich im Jahr 08 (nach dem ABI) frei verfügbar bin.



    danke!
    warchief
  • beim kreiswehrersatzamt anrufen war auch mein ansatz.
    allerdings mach ich doch so auch auf mich aufmerksam, oder??
    außerdem hab ich ein chronisches Problem mit meinem rechten Brustmuskel (sticht seit nem halben jahr^^), war einmal beim doktor (der meinte, nur ne verspannung).
    Meint ihr, es macht sinn mit dem Brustmuskel-Problem "beim Bund" anzurufen und zu fragen, was ich machen soll? vllt werd ich doch noch T5 (bin atm T2^^). Mein Brustmuskel ist bei der Musterung damals nicht mituntersucht worden^^
    also: soll ich beim bund anrufen, und mich "dumm stellen"
    oder vorher zum Doc?


    bundeswehr.de check ich nochmal...
  • ja, bewerben darf ich mich schon...
    Die Aussage der Stände auf der Stuzubi-Messe zu dem Thema war immer ala: wer nicht weiß, ob er nächstes Jahr "frei" ist, wird nicht genommen :(
    naja, auch iwie verständlich, "die" sind ja alle in der freien Wirtschaft tätig, "die" "müssen" schließlich sicherstellen, dass sie so und so viele Arbeiter haben^^

    Bewerbungsfrist ist übrigends mitte Oktober.
    Weiß jemand, ob ich bis dahin noch iwie T5 schaffe?
    sonst bleibt mir wohl nur verweigern, meine zeit als zivi genießen (sportlich nochmal gas geben ;) ), etc...
  • Woher sollen die anderen denn wissen, dass sie "frei" sind, außer wenn sie ihren Wehrdienst schon rum haben?

    deswegen legen die meisten eben wert auf T5ler, Frauen, oder jene, die den Grundwehrdienst bereits abgeleistet haben^^

    Wenn du was Festes hast, darfst du nicht mehr eingezogen werden.

    Leider nicht zwingend! :(
    bin Gymnasiast, und als solcher ist ein dualer Studiengang (Stuzubi) kein - für den Bund - zwingender grund, auf mich als Wehrdienst/Sozialdienstleistender zu verzichten.
    Ich werde auf jeden Fall mal beim Bund anfragen (ob ich eingezogen werde - auch wenn ich eventuell schlafende Hunde wecke... ich brauch einfach eine sichere auskunft^^) ob ich eingezogen werde (mit verweis auf Stuzubi).
    Und dann werde ich es trotzdem bei diversen Firmen probieren...
    mal schaun was dabei rauskommt ;)
  • Welch glorreiche Idee - und wie sollen die Leute vom Bund herausfinden, wann du dann gezogen wirst? Hauptsache mal ein paar Beiträge gesammelt :rolleyes: :D

    Tatsache ist, man kann sich auch ohne abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst ohne Probleme bei Firmen bewerben. Es sei denn, sie verlangen das ausdrücklich. Allerdings dürfen die das aus Gründen der Gleichberechtigung eigentlich nicht. Ausbildung geht immer vor Wehr- oder Zivildienst. Sprich, sobald du deinen Vertrag hast, gehst du damit zum Kreiswehrersatzamt und lässt dich bis Ausbildungsende zurückstellen. Nach der Ausbildung kannst du dich entweder wieder zurückstellen lassen oder du lässt dich mit Hilfe einer guten Personalabteilung/Chef komplett vom Wehrdienst befreien - im Sinne von Unverzichtbarkeit. Oder du wartest, bis du 25 bist, dann dürfen sie dich auch nicht mehr ziehen. Ansonsten versuche ausgemustert zu werden (bitte nur auf legalem Wege) oder stelle einen Antrag für Kriegsdienstverweigerer. BTW was gerade in "unsicheren Zeiten" wie bei dir auch sehr sinnvoll ist, ist der Dienst beim THW oder bei der freiwilligen Feuerwehr. Der geht zwar etwas länger, findet dafür aber ausbildungsgerecht nur in den Abendstunden oder am Wochende statt ;)

    HTH
    "Ich habe ein einfaches Rezept, um fit zu bleiben - Ich laufe jeden Tag Amok."
    [SIZE="1"]Hildegard Knef (1925-2002), dt. Schauspielerin, Chansonsängerin und Autorin [/SIZE]
  • Betriebe sollten sich unbedingt vor dem Abschluss von Ausbildungsverträgen mit männlichendeutschen Abiturienten und Fachoberschulabsolventen danach erkundigen, ob diese ihrenWehrdienst bzw. Zivildienst bereits geleistet haben.

    Quelle

    Tatsache ist, man kann sich auch ohne abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst ohne Probleme bei Firmen bewerben.

    das ist bei manchen Firmen durchaus der Fall :(
    Ich will ja von der Firma einen Ausbildungs- und Studienplatz (der auch gezahlt wird^^) - die sind da ziemlich wählerisch...

    Musterung hab ich leider schon hinter mich gebracht => T2

    Wird mir nur die Verweigerung übrig bleiben. Aber das hilft mir ja dann auch nur im Sinne von "nicht zum Bund gehen" weiter.
    Aus der Verweigerung folgt immer Zivildienst, oder?
  • Nein, der Antrag auf KDV muss erst einmal vom Kreiswehrersatzamt bewilligt werden. Danach bekommst du eine Stelle als Zivildienstleistender zugewiesen, wenn du nicht selbst schon eine gefunden hast. Was spricht dagegen, zur Feuerwehr oder zum THW zu gehen? Das wäre doch das kleinere Übel und du müsstest deine Zeit nicht "vergeuden" bzw. kannst sie mit einer Ausbildung sinnvoll verwerten. Wobei Zivildienst natürlich auch wichtig ist, nicht das mich jemand falsch versteht ;)
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  • incognitous schrieb:

    "Das normale Höchstalter für eine Einberufung ist mit der Vollendung des 25. Lebensjahres erreicht (25. Geburtstag!).


    :flag: also das mit 25 ist schon mal falsch! seit 2003 :read: "natürlich giebt es paar ausnahmen"
    weis ich genau, da ich selbst fast der BW etkommen bin. die hatten mich halbes jahr vor 23 eingezogen.:würg:

    und hier als bestätigung:
    2. Absenkung der Heranziehungsgrenze vom 25. auf das 23. Lebensjahr
    Quelle:KDV-Aktuell 2/2003
  • Wehrpflichtige, die wegen einer Zurückstellung nach § 12 WPflG nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und deren Zurückstellungsgrund entfallen ist, werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einberufen.

    ... ich bezog mich darauf, weil ich ein Satz vorher noch was von Zurückstellen schrieb. Ansonsten gilt natürlich das 23. Lebensjahr ;)
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  • Also vonwegen auf sich aufmerksam machen ist blödsinn.
    Die vergessen niemanden.
    Insbesondere wenn du von denen schon mal irgendeinen Brief bekommen hast.
    Es kann nur sein das sie zufällig grade nicht soviel Bedarf haben und z.b. einen Jahrgang auslassen oder einen Teil davon etc. Dann hast halt Glück gehabt.
    Aber du kannst dir sicher sein, die kommen auf dich zurück.
    Es ist nur wahrscheinlich so, das sie annehmen das du grade noch weiter Schule machst z.b.
    Das heisst wenn du jetzt fertig bist werden sie spätestens in 2 Jahre eh auf dich zurückkommen und wenn du dann grade in ner Ausbildung bist, verschieben sie es halt weiter auf nach der Ausbildung,
    außer sie würden dich dann nicht mehr einziehen können weil du dann zu alt bist. Dann wirds übel ^^
    Mein Tipp anrufen.
    Drücken kann man sich eh nicht davor.
  • Also ich grade von einem Oberfeldwebel erfahren habe kann man unter anderem auch einen Antrag stellen später eingezogen zu werden.
    Und ein Freund hat es so gemacht das er Zivi gemacht hat und dort früher gehen durfte wegen Studium. Ich kann ihn morgen mal fragen wenn du willst.
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    17.06.08 - Das pure Glück wiegt 3740 Gramm.

    Signaturen anzeigen => nein
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  • Bewirb dich doch einfach, wenn dich eine Firma ablehnt, weil du noch nichts geleistet hast, schreiben sie dir das meist.
    Dann antwortest du denen darauf, dass du nicht gezogen wirst, weil du nach der Ausbildung zu alt bist, du T5 bist oder sonstwas.
    Habe ich auch gemacht, hat auch funktioniert.
    Duales Studium gilt beim Bund als Ausbildung und du wirst dafür zurückgestellt.
    evtl. musst du danach hin, wenn du noch jung genug bist.
    Vielleicht brauchen sie dich in 3 Jahren auch nicht mehr und du bist ganz drumrum gekommen.
    Wenn doch, musst du halt nach der "Ausbildung" hin.
  • ist zwar kein Beinbruch, aber ein verschenktes Jahr.
    Ich würde versuchen vorher eine Stelle zu bekommen, wer weiß, ob es die Wehrpflicht nach deinem dualen Studium überhaupt noch gibt?

    Warum gerade Bund und nicht Zivi? Ist doch total egal, der eine mag das eine lieber, der andere das andere!?
  • so, um das ganze nochmals zu "updaten"...
    ich habe an den Bund einen Brief geschrieben mit der Bitte um Auskunft (sprich ob ich eingezogen werde)
    und Bund werde ich wohl nicht machen - statt dessen verweigern und in meiner Zivizeit sinnvolles tun (nachhilfe geben (->geld...), hobbys nachgehen, sprachen vertiefen, etc)
    jetzt warte ich auf die Antwort vom Bund - sollte am WE kommen... mal schaun... ;)

    werde am WE auch meine Bewerbungen schreiben, wenn bis dahin vom Bund nichts kommt, muss ich mir halt überlegen, ob/was ich zu meinem Arbeitsanfang (08 oder 09) sage (eben abhängig ob ich genommen werde oder nicht)

    wenn ich mich zurückstellen lassen kann, werde ich das auf jeden Fall wahr nehmen (wenn ich denn einen Job finde... allerdings schaut mein 12/1 und 12/2 Zeugnis nicht soo toll aus (schnitt von 2,2-2,6 - habs nicht nachgerechnet), 13/1 und 13/2 wird wohl besser...), da ich im nach ende meiner Ausbildung 23Jahre alt bin und mich vom Diestgeber befreien lassen kann (Unverzichtbarkeit, etc...)