Click and Buy Konto


  • LORD05
  • 2033 Aufrufe 12 Antworten

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  • Click and Buy Konto

    Hallo,


    ich habe einen klick and Buy account(firstgate) und auch verifiziert. Nun hab ich 2 mal 80 € bei bwin durch klick and buy einzahlen lassen und schon verloren xD.
    Eingezahlt wird durch Lastschriftverfahren( also bei klickandbuy).

    Nun bin ich heut morgen haspa und hab mein gesamtes geld auszahlen lassen und siehe, bisher kein geld abgehoben worden durch klick and buy. Das lustige ist, dass das teil in Bearbeitung ist und mein Konto nicht ins Minus gelangen kann :D.

    Was passiert nun? Auf meinem Konto ist kein Geld drauf, weil ich alles auszahlen habe und minus geghen kann ich auch nicht.

    Denkt ihr, die bemerken das? xD
  • LORD05 schrieb:


    Eingezahlt wird durch Lastschriftverfahren( also bei klickandbuy).

    Nun bin ich heut morgen haspa und hab mein gesamtes geld auszahlen lassen und siehe, bisher kein geld abgehoben worden durch klick and buy. Das lustige ist, dass das teil in Bearbeitung ist und mein Konto nicht ins Minus gelangen kann :D.

    Was passiert nun? Auf meinem Konto ist kein Geld drauf, weil ich alles auszahlen habe und minus geghen kann ich auch nicht.

    Denkt ihr, die bemerken das? xD


    Hi,

    ähm. Wie du schon sagst wird durch LS-Verfahren abgebucht.
    Die LS kann auch etwas später kommen, das dauert bei Banken immer etwas, das ist ein weit verbreiteter Irrtum dass z.B. eine ÜW sofort auf einem anderen Konto ist, selbst per Online Banking!! (2-3 Arbeitstage)
    Zum Topic:
    Leute mit negativer Bonität bzw. Minderw...äh jährige werden nicht ins Minus gelassen (da Bonität negativ), bzw. dürfen vom Gesetz her nicht (Minderjährige)!

    Klickandbuy, bzw. Firstgate wird die LS (Lastschrift) einreichen, wird dann aber eine Rücklastschrift bekommen (mit Gebühren, kostet ca. 8-9 Euro!), die sie dann auf dich abwälzen werden! Zu Recht wie ich sagen muss, sowas steht ganz sicher in den AGB's.

    Wenn ich dir einen Rat geben darf: zahl das Geld so schnell wie möglich wieder ein, vlt. wurde ja noch nicht abgebucht!!!

    mfg
    Snip3r
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    Patrioten reden nur davon, dass sie für ihr Land sterben, niemals davon, dass sie für ihr Land töten. (Bertrand Russell)
  • d@vidoff schrieb:

    Hey,

    jo bei der Sparkasse z.B kostet dich der Spaß dann 7,5€ und du kriegst nen Brief das du bitte das Geld auftreiben sollst!


    Bei meiner Sparkasse kostet das genau 8,11 Euro. 3Euro eigene Gebühr und 5,11 Fremdgebühren...
    Den Brief erhälst du nicht von der Sparkasse!!! Sondern von dem Unternehmen! Außerdem kann es sein, dass du nie wieder bei denen via LS Einzug zahlen kannst!
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  • Ich würde das Geld wieder ganz schnell aufs Konto einzahlen. Erstens entstehen Dir immens hohe Rückbelastungskosten (das kommt nicht immer darauf an, was die Bank verlangt, sondern was in den AGB des Unternehmens steht), zudem wird Dir ein Briefchen von Click & Buy (mit ggf. weiteren Mahngebühren) ins Haus flattern.

    Gruß Yimmi

    P.S. Fremdgebühren darf die Bank im übrigen nicht an den Kunden weitergeben - kann man zurückfordern, falls sie das tun
  • Hi,
    LOL du bist aber ein ganz böser.
    ELV dauert...
    Und es wird sehr teuer, wenn die Kohle nt da ist.
    War bei mir so...
    Ich hatte was für 10 euro auf nem Konto von mir gekauft, war aber gerade leer, das Konto, was ich aber später erst bemerkt hab.
    2 Tage später geld druff gemacht und es wurden gleich 14,53 € abgezogen!
    Greez,
    abassin
  • Yimmi schrieb:


    P.S. Fremdgebühren darf die Bank im übrigen nicht an den Kunden weitergeben - kann man zurückfordern, falls sie das tun


    Doch!
    Natürlich darf die Bank des Gläubigers die Gebühren der Bank des Schuldners an den Gläubiger weitergeben!!! Und dieser Gläubiger darf das von dir (Schuldner) wieder zurückfordern!!!

    mfg
    Snip3r
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  • Snip3r schrieb:

    Doch!
    Natürlich darf die Bank des Gläubigers die Gebühren der Bank des Schuldners an den Gläubiger weitergeben!!! Und dieser Gläubiger darf das von dir (Schuldner) wieder zurückfordern!!!


    Darf Sie eben nicht. Die Banken versuchen das, weil die meisten Leute (so wie Du) es nicht wissen - es gibt ein Urteil des BGH, wonach die Bank Dir diese Gebühren zurückerstatten muss. Du musst das Urteil das BGH zitieren, dann machen sie es auch...im übrigen spricht man auch erst von Gläubiger und Schuldner, wenn ein Titel gegen den Kunden vorliegt...also lassen wir es zunächst bei Kunden und Unternehmen ;)
  • Ich will mich mit dir nicht streiten doch ich schaff auf ner Bank, bzw. Sparkasse!
    Kannst du mir da bitte ein Link schicken? Vlt. hast du doch Recht, was ich nicht glauben kann, da ich wie gesagt bei ner Sparkasse schaffe und ich auch wegen sowas mal nachgefragt habe und wir in der ausbildung sowas in der schule genauso gelernt haben!

    mfg
    Snip3r
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  • lol...es geht ja auch hier nicht um streiten oder Recht haben ;)
    ich guck mal, wo ich den Link hab´, aber kannst es mir ruhig glauben - ich arbeite selbst in der Rechtsabteilung einer Bank. Auch wenn Du bei einer Sparkasse arbeitest, musst Du nicht zwangsläufig alles wissen oder kennen. Kannst ja mal selbst googlen oder bei Der Bundesgerichtshof gucken, die haben ne sehr interessante Suchmaschine mit allmöglichen Urteilen :)
  • kk^^
    Mich wundert das halt nur, weil der Lehrer in der Berufsschule hat mit uns das Thema durchgegangen und so besprochen :(
    Klar muss ich nicht zwangsläufig alles wissen.. Ich würd dir auch gerne glauben, nur es kann ja im Internet jeder schreiben was er will (nimm's nicht persönlich ;) )
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    Patrioten reden nur davon, dass sie für ihr Land sterben, niemals davon, dass sie für ihr Land töten. (Bertrand Russell)
  • @snip, das sind auch sehr spezifische Sachen, wenn man nicht jeden Tag oder oft damit zu tun hat, kann man das auch gar nicht wissen. Selbst viele Juristen wissen das gar nicht, deswegen sagte ich ja auch, dass Du das Urteil zitieren musst. Du sollst ja auch nicht jedem glauben, der irgendwas in einem Forum schreibt, aber es gibt viele zuverlässige juristische Quellen, wo man sowas nachlesen kann (so auch der BGH) ;)