schon mal vielen dank für eure hilfe:)
Mit 16 Alkohol ausschenken?
- tobeyy
- 3786 Aufrufe 14 Antworten
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Also ich bin bei uns bei der Landjugend und darf leider noch keinen Alkohol ausschenken, erst wenn ich 16 bin.
Ist zuminestens im Alpenstaat erlaubt, von Deutschland hab ich keine ahnung
Lg
Markus
Ach ja: Ausschenken heißt nicht trinken -
ja klar,es bezieht sich nur aufs ausschenken,selber trinken ist nicht
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Nach den Regularien ist der Ausschank von alkoholhaltigem Bier durch jugendliche grundsätzlich erlaubt, alkoholfreies oder alkoholreduziertes Bier bis maximal 3 % Vol. ausgeschenkt werden darf.
Ciao Pit -
Superpit99 schrieb:
Nach den Regularien ist der Ausschank von alkoholhaltigem Bier durch jugendliche grundsätzlich erlaubt, alkoholfreies oder alkoholreduziertes Bier bis maximal 3 % Vol. ausgeschenkt werden darf.
Ciao Pit
und wie schauts mit "normalem" bier aus? -
genrell kommt es nun drauf an wie das mit der alk regelung ist.
bei uns in bayern weis ich das man ab 16 jahren noch wein, bier und desperados bekommt in anderen bekommt man alk gernerell erst ab 18 jahren.
und rein rechtlich gesehen hat ein minderjähriger hinter einer bar nix zu suchen und darf garkein alk ausschenken. bin seit einigen jahren in einer pfarrei tätig wo wir auch ein haufen partys für die jugend organiesieren und dem entsprechend besuchen wir hin und wieder so seminare wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird das keiner unter 18 hinter der bar zu stehen hat sobald auch nur ein tropfen alk ausgegeben wird.
sie haben auch den § gesagt nur weis ich den nun nicht mehr.
greez -
in Bayern bleibt des auch so!!!! ;D
es muss einfach...
Aber sonst mal so ka...
Ausschenken hmm villt...
Könnt mirs scho vorstellen,
da ja nur "ausgegeben" wird,
und nich selbst getrunken wird... also sollte ;D
-trivium- -
ich finds ok ich mein irgendwie kommt doch eh jeder an Alkohol und bei solchen Veranstaltungen sowieso außer die Kontrollen sind echt krass...(kommt meiner Meinung nach aber eher selten vor)!!#
MfG
killerjoe -
Ich hab mit 14 mal Alkohol ausgeschenkt in nem Gemeindehaus, also ehrenamtlich. Das hat auch keinen gestört
Zumal es für mich noch Trinkgeld gab -
was du getan hast und erlaubt is sind zweierlei schuhe
soweit ich weiß darf man mit 16 bier und wein only ausschenken
ab 18 halt alles aber kp
google is bei so sachen dein freund -
meines wissen nach ist es verboten und 18 Jahren "härteres" auszuschenken!
Ebenso wenig darf man in einem Einkaufszentrum Alkoholische Getränke einräumen! ( unter 18)
So war es in BW vor 3 jahren ka ob es noch immer der Fall ist, aber schätze nicht das dass heute anderst ist -
tja gut dass ich 17 bin un so viel saufen kann wie ich will!!! un ausschenken will ich sowieso nich außer für mich!
greetz JoNiTrO -
dann schätz du mal
tabak kriegst du jezz au erst ab 18
bier wein und sekt sind ab 16 aber viele supermärkte ala rewe aldi lidl haben ein generelles alk ab 18 ausser bier verbot gemacht
ausschenken naja sagen wir es mal so, es sieht meist au nit so toll aus, wenn ein unter18jähriger hinter der theke steht hat einfach nit mehr viel mit stil zu tun....
MfG Illu
edith...
@Jonitro: les doch wenigstens mal den start-beitrag und poste nit so nen bullshit...
du kannst nicht soviel saufen wie du willst. deine eltern sind deine erziehungsberechtigten und haben für dich zu sorgn. gesetzlich darfst du nicht jeden alk kriegen und das wort saufen zeugt von deinem anscheinend desöfteren zügellosen umgang mit dieser vloks-droge. was du willst und was nicht und was du darfst und tun magst interessiert immo keine sau er will nur wissen wie es gesetzlich geregelt ist... -
ok,wir stellen jetzt einfach 18 jährige hinter dir bar,dann haben wir garantiert keine probleme,danke für eure hilfe:)
hier kann zu:) -
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