heise online - Gericht schränkt Prüfpflichten für RapidShare ein
oda hier:Gericht schränkt Prüfpflichten für RapidShare ein Meldung vorlesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Prüfpflichten für den Sharehoster RapidShare stark eingegrenzt. Die in der Schweiz angesiedelte RapidShare.com und die deutsche RapidShare.de müssen künftig bei dem Sharehoster vorgehaltene Inhalte dann sperren, wenn diese über die Linksammlung rapidshared.org/link.io "öffentlich zugänglich gemacht" werden, teilte ein Sprecher Sprecher des OLG auf Anfrage von Heise Online mit. Rapidshare sei nicht Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Sobald Rapidshare allerdings Kenntnis über das Auftauchen von geschützten Musiktiteln erlange, habe es die besagten Linklisten daraufhin zu überprüfen, ob sie Links zu den Titeln beinhaltet und dann entsprechend zu sperren....
müsster euch ma anguckn
ps:hoff ich grig keine verwarnung wusst nicht wo ich des postn soll?!!sry
mfg muhhh