DL-Seiten ungefährlich?

  • Frage

  • loliman
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  • DL-Seiten ungefährlich?

    Ich hab mal eine Frage:

    Ich bin vor einiger Zeit einmal auf eine Seite gestoßen, auf der man Alben downloaden kann. Man sucht einfach oobd ie das ahben, kopiert den link und downloadet (meist über rapidshare) das album.
    das habe ich jetzt auch schon (ein paar mal^^) gemacht.
    Allerdings höre ich in letzer zeit immer öffter, das leute beim 'illegalen' downloaden erwisch wurden und ordenlich kohlen belchen mussten.

    jetzt habe ich natürlich etwas "angst", das ich auch erwischt oder sogar schon erwisch wûrde (was ich nicht glaube...).

    Lauf wikipedia ist ja nur das file sharing, also das anbieten von daeinen illegal..

    muss ich mir da also soregen mach eo der nich?

    danke schonmal ;)

    mfg,

    loliman


    p.s.: den link nen ich jetzt mal nih aber wen ihr wlt schriebt einfach mal ne pn^^
  • Wikipedia sagt:

    Eigentlich haftbar ist eine bestimmte Person (also nicht nur der Anschlussinhaber als solcher, sondern eine Person als tatsächlich Daten tauschende) erst dann, wenn nachgewiesen ist, dass sie Filesharing betrieben hat. Dann richtet sich die Verantwortung nach dem Tatbeitrag. Wird nachgewiesen, dass Daten angeboten wurden, so ist dies rechtswidrig. Das Herunterladen von Daten ist allerdings nicht eindeutig verboten. Dies wird - da sich diese teils umstrittene Ansicht in der Praxis durchgesetzt hat - in der Praxis daher weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt. Üblicherweise bietet aber derjenige, der sich Daten herunterlädt, diese - teilweise sogar bevor die Datei vollständig heruntergeladen ist - auch an.


    :confused: :confused: :confused:
  • Dieses Thema hatten wir schon so oft. Macht euch bei Rapidshare nicht so nen großen Kopf. PW ist aber wichtig. Das die loggen glaub ich nicht, die müssen doch erst den offensichtlichen Kram löschen. 100 % Sicherheit gibt es nicht.
  • Ja das kann man so sagen. Denn auf RS werden Alben meist in .rars hochgeladen und nicht im .mp3-Format. Also sollte jemand deine Download Aktivitäten mitloggen, dann wird er nur feststellen, dass du rars herunterlädst, womit man ja keine Musik hören kann, also man einem nicht nachweisen kann, dass es das Album überhaupt ist.
    Ob du die rar dann auf deinem PC zu nem mp3 Album entpackst, kann ja die Polizei nicht wissen, da es ja imo noch keine PC-Online-Durchsuchungen gibt, und wenn es sie gibt, wird sie auch nur bei Terroristen verwendet und nicht bei dem kleinen RS-Sauger von neben an ;)
  • Und was ist wenn man seinene lieblingsong im Radio hört und den auf Kasette aufnimmt, mach ich mich strafbar wegen des Urheberrechts? ?

    Wenn du Webradio oder normales Radio mitschneides, um so an deine Lieblingstitel zu kommen, ist das erlaubt. Das Gesetz sagt allerdings, man dürfe dies nur zum privaten Eingengebrauch tun, d.h. laut Gesetz darfst du sie nicht weitergeben. Ich finde das persönlich Schwachsinn, so ist aber die Rechtslage.

    EDit: Noro war 2 min schneller