Mietrecht brauche drigend help!


  • lldave17
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  • Mietrecht brauche drigend help!

    Hallo,

    zusammen !

    Also, es ist folgendes:

    Wohnte bisher mit einer Freundin in einer WG (beide im Mietvertrag drin).
    Die Wohnung wurde von uns fristgerecht zum 30.11.20007 gekündigt (mit Kündigungsbestätigung).
    Später teilte uns der Vermieter mit, dass er Nachmieter zum 15.10. zu 90 % bekommt und wir standen auch in Kontakt mit diesen Nachmietern, unter anderem wegen der Küche usw.
    Wir räumten die Wohnung soweit aus und kümmerten uns direkt um neue Wohnungen.
    Die Miete für den 10/2007 hat der Vermieter erhalten.

    Gestern, am 11.10.2007 um 13 Uhr hatten wir einen Termin mit dem Vermieter und die Wohnung wurde von ihm abgenommen. Kaution wurde allerdings noch nicht mit ausgezahlt.

    Strom, Post usw. wurde alles umgeleitet bzw. abgemeldet.
    Heute rief er an und teilte mit, dass diese Nachmieter abgesprungen wären und den Mietvertrag doch nicht mehr unterschreiben wollen.

    Nun sind wir ausgezogen, Abnahme wurde gemacht und wir sollen nach seinen Angaben noch voll weiter die Miete zahlen.

    Was bleibt mir da jetzt übrig?
    Bin total ratlos...


    Gruß,
    lldave17
  • So wie ich das sehe werdet ihr wohl für November noch die Miete bezahlen mussen.

    MfG
    [SIZE="2"][COLOR="Navy"][SIZE="1"]Frauen suchen Liebe, das kann gelegentlich zu Sex führen. Bei Männern ist es[/SIZE] [SIZE="1"]umgekehrt[/SIZE].[/color][/SIZE]
    [SIZE="2"][COLOR="Blue"][COLOR="RoyalBlue"]„Eines Tages wird alles wieder wie früher sein. Und es wird dir nicht mehr gefallen.“[/color][/color][/SIZE]
  • Die Möglichkeit, dass ein Nachmieter bereits vorzeitig einzieht, auch wenn dieser dann wie hier geschehen "abspringt", entbindet leider nicht von der Verpflichtung zur Weiterzahlung der Miete. Gekündigt wurde ja zum 30.11.20007.
    Die Möglichkeit dass ein Nachmieter bereits vorher einzieht ist eher ein Entgegenkommen das Vermieters.

    Ohne dich runterziehen zu wollen... Es sieht wohl eher schlecht aus.

    Gruß

    Navi.Gator
  • Meines wissen nach seid ihr raus aus der sache, der vermieter hat ja immerhin die wohnung von euch abgenommen und hat den auszug ja im prinzip bewilligt.
    Es ist ja nicht euer verschulden das die nachmieter die wohnung jetzt nicht mehr wollen.

    Habe das hier mal im Inet gefunden, hofffe es hilft dir:

    Nachmieter

    Möchte ein Mieter die langen gesetzlichen Kündigungsfristen abkürzen oder vorzeitig aus seinen Zeitmietvertrag aussteigen, so kann er – sofern er kein Sonderkündigungsrecht hat - versuchen, einen Nachmieter zu stellen.
    Dies ist jedoch grundsätzlich nur möglich, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklauseln vereinbart wurde.
    Ausnahmsweise darf der Mieter auch ohne eine solche Vertragsklausel einen Nachmieter stellen, wenn es für ihn unzumutbar ist, auch weiterhin am Vertrag festzuhalten. Jedoch muß der vom Mieter vorgeschlagene Nachmieter geeignet sein, d.h. daß er insbesondere in der Lge sein muß, den vom Vermieter geforderten Mietzinse zu entrichten. Nach der Rechtsprechung muß sich der Vermieter innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob für ihn der vorgeschlagene Nachmieter in Frage kommt. Zwar ist der Vermieter nicht verpflichtet, mit einem im vorgenannten Sinne "geeigneten" Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen. Jedoch wird der (bisherige) Mieter von dem Zeitpunkt an, zu dem der vorgeschlagene Nachmieter zur Übernahme der Wohnung bereit ist von seiner Verpflichtung gegenüber dem Vermieter, den Mietzins zu entrichten, frei.


    Gruß Marx1980
  • Jedoch wird der (bisherige) Mieter von dem Zeitpunkt an, zu dem der vorgeschlagene Nachmieter zur Übernahme der Wohnung bereit ist von seiner Verpflichtung gegenüber dem Vermieter, den Mietzins zu entrichten, frei.[/B]

    Er hat aber nur gesagt, er hätte zu 90 % jemanden. Die Abnahme würde nur reichen wenn auch jemand früher einziehen würde.

    MfG
    [SIZE="2"][COLOR="Navy"][SIZE="1"]Frauen suchen Liebe, das kann gelegentlich zu Sex führen. Bei Männern ist es[/SIZE] [SIZE="1"]umgekehrt[/SIZE].[/color][/SIZE]
    [SIZE="2"][COLOR="Blue"][COLOR="RoyalBlue"]„Eines Tages wird alles wieder wie früher sein. Und es wird dir nicht mehr gefallen.“[/color][/color][/SIZE]
  • Habe mich mal schlau gemacht und was gefunden.
    Bitte

    Zur Erklärung: Unter einem Nachmieter wird eine dritte Person verstanden, die mit dem Vermieter entweder einen neuen Mietvertrag schließt oder bis zum Ablauf des Mietvertrages des bisherigen Mieters in diesen Mietvertrag eintritt. In beiden Fällen endet das Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter. Der Nachmieter wird auch als Ersatzmieter bezeichnet.

    Bitte um antwort

    Mfg
  • Bill88 schrieb:

    da ihr eine bestätigung bekommen habt, das er mit der kündigung einferstanden ist müsst ihr eigentlich nicht mehr miete Zahlen.
    ....


    Du solltest den Thread richtig lesen! Die Kündigung erfolgte zum 30.11.2007!!!


    Bill88 schrieb:

    ....Unter einem Nachmieter wird eine dritte Person verstanden, die mit dem Vermieter entweder einen neuen Mietvertrag schließt oder bis zum Ablauf des Mietvertrages des bisherigen Mieters in diesen Mietvertrag eintritt. In beiden Fällen endet das Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter.
    ...


    Auch hier erzählst du nichts Neues! Mach dich mal richtig schlau bei dem eigentlichen Problem!


    @ topic:
    Wenn ihr zum 30.11. gekündigt habt, bleibt euch nichts anderes übrig, als entweder bis Ende November die Miete zu zahlen oder euch selbst um einen (oder mehrere) passable(n) Nachmieter zu kümmern. Der Vermieter muss diese aber nicht akzeptieren bzw. kann sich bis zu drei Monate Zeit lassen. Auf jeden Fall könnt ihr die Wohnung bis zum Mietende uneingeschränkt nutzen, und sei es nur, als Kurzeitvermietung an einen Studenten (sofern noch Mobiliar genug vorhanden ist).
  • Wenn die Wohnung abgenommen wurden ist, endet damit der Mietvertrag, da die Mietsache wieder ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Wenn dem Vermieter dann der neue Mieter abspringt, kann das nicht euer Problem sein bzw. werden.
    Dies ist aber nur meine subjektive Meinung. Ob das die Gesetzeslage hergibt?

    Es gibt aber auch Foren bei dem man Online eine Anfrage an einen Rechtsanwalt stellen kann. Dies kostet meist um die 50 EUR oder sogar weniger. Wäre vielleicht eine Alternative. Dann hast du / ihr wenigsten eine fundierte Antwort.

    Center100
    Ein Freund ist jemand der Dich mag, obwohl er Dich kennt!
  • center100 schrieb:

    Wenn die Wohnung abgenommen wurden ist, endet damit der Mietvertrag, da die Mietsache wieder ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Wenn dem Vermieter dann der neue Mieter abspringt, kann das nicht euer Problem sein bzw. werden.
    ...


    Das ist so nicht richtig, denn die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ist beiderseitig vorauszusetzen. Der Vermieter ist NICHT verpflichtet, bei derartig kurzen Kündigungsfristen (z.B. 3 Monate) vorzeitig einen Nachmieter zu akzeptieren (als Vorschlag der ausscheidenden Mieter) oder selber einen zu besorgen. Wenn es in beiderseitigem Einvernehmen zu einer vorzeitigen Neuvermietung kommt, endet der bisherige Mietvertrag natürlich mit dem Mietbeginn des neuen oder in den alten Vertrag eintretenden Mieters.

    Da der Vermieter ja keine direkte Zusage gegeben hat, sondern selbst nur von 90%-iger Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Neuvermietung sprach, lässt sich hieraus nach meiner Rechtsauffassung beim Scheitern keine Pflicht des Vermieters auf vorzeitiges Vertragsende herleiten. Allerdings muss er trotz Abnahme der Wohnung beim bestehen auf Zahlung der Miete den bisherigen Mietern uneingeschränktes Nutzungsrecht einräumen. Diese könnten, wie bereits geschildert, per Untervermietung, wenigstens einen Teil der Miete wieder herausholen.

    Würde sich der Vermieter nach Abnahme allerdings weigern, den bisherigen Mietern den uneingeschränkten Zugang zur Wohnung zuzugestehen, dann könnte man durchaus eine Willenserklärung des Vermieters zur vorzeitigen Wohnungsübernahme herleiten und die Miete nicht mehr bezahlen und dazu noch anteilige Miete für Oktober zurückfordern. Solche Dinge sollte man allerdings in jedem Fall schriftlich und wenigstens per Einschreiben, besser noch mit Rückschein, abwickeln. Als Kompromiss könnte man dem Vermieter dann immer noch vorschlagen, auf eine anteilige Rückzahlung zu verzichten und nur für den November keine Miete mehr zu bezahlen!

    In jedem Falle ist eine gütliche Einigung jedem Prozess vorzuziehen. Für künftige Fälle kann ich euch nur raten, dem nächsten örtlichen Mieterverein beizutreten. Diese Vereine stellen auch eine Rechtsberatung durch Mieteranwälte, wo man sich in dem geschilderten Fall beraten lassen kann. Bei unserem Großstadt-Mieterverein ist die Beratung für Mitglieder kostenfrei.
  • hallo, wende dich doch kurzfristig an den mieterbund / mieterschutzbund, giebt es in jeder größeren stadt, die können dir verbindlich erklären wie`s geht......habe selbst gute erfahrungen mit dem verein gemacht :blink:
    grüße, pingu52
  • Hallo,
    also im Moment sieht das eher schlecht aus. Ihr habt zum Ende November gekündigt und darüber habt ihr auch eine Kündigungsbestätigung erhalten. Euer Vermieter hat euch die Wohnung zwar abgenommen, was aber nicht heißt , dass er damit bestätigt, dass ihr jetzt keine Verpflichtung zur Mietzahlung mehr habt. Er bestätigt in dem Übernahmeprotokoll ja nur, dass die Wohnung ordnungsgemäß (mit oder ohne Mängel) übergeben worden ist. Wenn er die Wohnung nun doch noch nicht weitervermietet hat, habt ihr natürlich auch das Recht bis zum Ende des Mietverhältnisses die Wohnung zu nutzen (was ihr ja vermutlich nicht wollt). Also freiwillig wird der Vermieter euch vermutlich nicht von der Pflicht zu Mietzahlung für November befreien. Wenn ihr die Mietzahlung jetzt einfach einstellt, wird er die November Miete vermutlich von der Kaution einbehalten - die Kaution muss er euch auch übrigens nicht bei Übernahme auszahlen, sondern kann diese von Fall zu Fall bis zu 6 Monaten zurückbehalten. Sprich mit Deinem Vermieter, vielleicht kommt er Dir mit der Miete entgegen, ansonsten würde ich - falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast - es über einen Anwalt versuchen. Du weißt ja , Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei ;)