Aus gegebenem anlass (ich möchte mit dem rad zu einer geburtstagsfeier fahren, mich kann aber wohl niemand mitnehmen) würde mich interessieren, ob die alte Regel noch gilt:
führerscheinentzug ab 1,1promille
oder hat sich das mit der 0,0promilleregelung für fahrer unter 21 geändert?
greetz,
warchief