Stern Tv


  • reaper21
  • 1287 Aufrufe 14 Antworten

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  • In der Letzten Sendung von Stern Tv wurde behauptet das zurzeit eig. nur der Upload von Urheberrechtlich geschützem Zeug strafbar is.
    Stimmt dass?
    Dann könnt ich mir ja alles legal bei RS saugen?

    mfg reaper21
    sie scheinen gedächntnislücken zu haben. sie selbst haben in unserem letztem gespräch noch diese meinung vertreten
  • Die Rechtslage ist ziemlich grau, allerdings hatte ich mal einen netten Plausch mit nem Juristen (mit genügend Met intus erzählen die sehr interessante Sachen) bei dem er meinte, dass der Besitz unrechtmäßig erworbener Software strafbar ist, wenn es "logisch erkennbar" ist, dass sie unrechtmäßig erworben ist. So ganz klar konnte er sich auch nicht mehr ausdrücken (bei dem Alkoholpegel verständlich :D), aber wenn ein Computerspiel oder eine CD beispielsweise nicht gratis veröffentlicht wurden, dann sei es "logisch erkennbar", dass das, was Du da auf deiner Platte hast unrechtmäßig erworben worden sein muss, sofern Du nicht den Gegenbeweiß antreten kannst (Kaufbeleg, Original, etc...).

    Falls sich hier nüchterne Juristen rumtreiben könnten die das ja mal aufklären ;)
  • Hallo ich verfolge fast jede folge von sternTV
    Im internet aht dieser Professor geschrieben das mann dafon die finger weg lassen soll da das auch nicht alles so legal ist wie die immer behaupten.
    Ich habe das leider nicht gewust die wollen von mir jetzt 100€ für nichts ich werde aber erstmal nicht zahlen kommt es zu einen Gerichtlichen streit werde ich das argument bringen das das alles auch nicht so legal ist wie die gesagt haben und das ist meines wissens nach teuchung.


    Mfg
    Bill
  • also ich habs mir auch angeguckt und dort wurde gesagt , dass man eig nie bestraft werden kann , weil man keine beweise hat wer es gemacht hat , man weiß nur von welchem pc es gemacht wurde.

    ... ist ne schwierige angelegenheit.
  • Die löschen auf RS das Zeug, was ungeschützt und heiß begehrt ist. IP Logging und Bust Fantastereien braucht man nicht zu haben. Das ist sehr unlukrativ für die MI, da geht man lieber in p2p und rafft dort die unabsichtlichen uploader. Rechlich gesehen könnte man Leute für einen Download aber abmahnen, nur der Profit ist bei den Uploadern 100x höher, weil der Schaden und der daraus resultierende Streitwert höher angesiedelt werden kann. Download von Urheberrechtlich geschützten Material, ist so als wolltest du dir 100 kostenlose AOL CDs im Laden klauen. Es ist einfach nicht lukrativ sowas zu verfolgen...
  • derBär schrieb:

    Ist es in Deutschland nicht immernoch so, dass der kläger dir beweisen musst das du schuldig bist und nicht du selbst das man unschuldig ist?


    Theoretisch ja. Es zählt immer erst die Unschuldsvermutung. Aber wenn man vermeintlich illegal erworbene Software bei Dir findet (beispielsweise nur Isos auf Deiner Platte und nirgends eine Original-CD), musst Du beweisen, dass Du sie Dir legal erworben hast.

    fritz_44 schrieb:

    also ich habs mir auch angeguckt und dort wurde gesagt , dass man eig nie bestraft werden kann , weil man keine beweise hat wer es gemacht hat , man weiß nur von welchem pc es gemacht wurde.


    Das ist meines Wissens so nicht ganz richtig. Haftbar ist der Anschlussinhaber. Wenn der DSL-Anschluss auf Dich läuft, bist Du auch dafür verantwortlich, was damit gemacht wird. Es gab schon einige Fälle in denen beispielsweise jemand sein WLAN nicht verschlüsselte und dann ein Fremder über sein Netz fröhlich den Esel laufen ließ. Haftbar gemacht wurde der Anschlussinhaber.
  • abassin schrieb:

    Hi,
    Is atm ne schwierige Rechtslage, aber das laden selber is zur Zeit noch erlaubt!
    Greez,
    abassin


    Äh nein!
    Nur weil es derzeit kaum strafrechtlich verfolgt wird, ist es noch lange nicht legal!

    fritz_44 schrieb:

    also ich habs mir auch angeguckt und dort wurde gesagt , dass man eig nie bestraft werden kann , weil man keine beweise hat wer es gemacht hat , man weiß nur von welchem pc es gemacht wurde.

    ... ist ne schwierige angelegenheit.


    Das stimmt so auch nicht. Der Anschlussinhaber ist ja bekannt und steht erstmal im Verdacht. Er haftet z.T dafür was mit seinem Anschluss gemacht wird und kann dann teilweise auch dafür zur Rechenschaft gezogen werden.


    lovevoltage schrieb:

    Die löschen auf RS das Zeug, was ungeschützt und heiß begehrt ist. IP Logging und Bust Fantastereien braucht man nicht zu haben. Das ist sehr unlukrativ für die MI, da geht man lieber in p2p und rafft dort die unabsichtlichen uploader. Rechlich gesehen könnte man Leute für einen Download aber abmahnen, nur der Profit ist bei den Uploadern 100x höher, weil der Schaden und der daraus resultierende Streitwert höher angesiedelt werden kann. Download von Urheberrechtlich geschützten Material, ist so als wolltest du dir 100 kostenlose AOL CDs im Laden klauen. Es ist einfach nicht lukrativ sowas zu verfolgen...



    Genau so ist es !
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • tja selber schuld wer noch über p2p bzw torrent lädt ;)
    ich denke bei rs usw können die einem zzt garnix ..... oder hat irh schonmal gehört dass auch nur ein einziger verknackt worden ist weil er von rs gesaugt hat ?
  • Auch im gulli board wird das heiß diskutiert, ob der reine download nun strafbar sei oder nicht. Die Tendenz geht momentan zu nein, obwohl auch hier noch immer kein 100% und endgültiges wort gesprochen wurde. Uns kann das ja egal sein, solang man rs nicht loggt (was ungefähr so wahrscheinlich eintritt, als das herr rasch & co in den bau wandern, für das was sie da verzapfen). Außerdem ist 2oo8 ja eh die Messe gelesen. Man brauch sich jetzt darüber keinen kopf zu machen.