Reperatur - Rechnung bezahlen?

  • Frage

  • Uzze
  • 1609 Aufrufe 7 Antworten

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  • Reperatur - Rechnung bezahlen?

    Hallo an alle!

    War mit meinem Auto in der Werkstatt (im Autohaus wo ich meinen Gebrauchten gekauft habe) . Eines von den Macken war, das mein Auto schlecht angesprungen ist (eigentlich nur wenn das Auto abgestellt und kurz darauf wieder angelassen wurde). Nun wurde dies durch die Werkstatt repariert. Dies ist nun eine Woche her. Jetzt tritt das gleiche Problem aber erneut auf. Die Rechnung habe ich noch nicht bezahlt.
    Ich gehe nächste Woche auf jeden Fall wieder in die Werkstatt und beanstande die "Reperatur".
    Jetz weiß ich nicht, soll ich die Rechnung bezahlen oder soll ich solange warten bis hoffentlich mein Auto erneut (dann einwandfrei) repariert wurde und darf mir die Werkstatt eine neue Rechnung hierfür ausstellen oder geht das auf Kulanz oder so? Weil eigentlich haben die Mechaniker offensichtlich nicht den Fehler behoben und dürfen dafür doch kein Geld verlangen oder?

    Gruß Uzze
  • normalerweise machen die ne probefahrt und wenn du das problem ausreichend beschrieben hast werden die das auch gestestet haben... das problem ist wenn die neue teile eingebaut haben musst du zahlen schon alleine weil du die werkstadt nicht auf das geld sitzen lassen kannst aber ich empfehle zur marken werkstadt

    aber wie gesagt es gibt immer werstädten die einen be********n wollen geh zur ner anderen werksadt und lass ihn inspecktzieren am besten frag freunde die gute erfahrungen gemacht haben... sone inspektion kosten 20 - 30 eur

    schau einfach was da raus kommt

    lg

    gelernter kfz-mechatroniker
  • Auf keinen Fall bezahlen! Die Zauberworte heißen Mängelrüge und Nachbesserung. Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich die Sachlage ganz kurz und knackig schriftlich zusammenfassen, mit Terminen Daten, Preisen etc. Es gilt der gute alte Grundsatz: no cure, no pay

    mfg, gxgallery
  • es kommt darauf an, was genau für Arbeiten durchgeführt wurden. Auch eine Fehlersuche ohne Ergebnis ist normalerweise kostenpflichtig. Auch ein Teiletausch auf Verdacht ist eigentlich kostenpflichtig. Dieser sollte aber vorher mit dem Kunden abgesprochen werden.
    Ich würde vorher auf alle Fälle nochmal mit der Werkstatt sprechen, die Rechnung einfach nicht zu bezahlen kann kostspielige Folgen haben.


    MfG Stefan
  • roccoturbo schrieb:

    ... Auch eine Fehlersuche ohne Ergebnis ist normalerweise kostenpflichtig. Auch ein Teiletausch auf Verdacht ist eigentlich kostenpflichtig. ...


    Stimmt nicht! Wenn man einen Auftrag erteilt, ein bestimmtes Problem zu lösen - hier: das Anlassen des Motors - und die Werkstatt löst das Problem nicht, dann hat sie keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten. Wurden aus Unkenntnis der Werkstatt die falschen Ersatzteile in das Fahrzeug eingebaut, kann die Werkstatt diese zwar wieder gegen die bisherigen Teile zurücktauschen (sofern noch verfügbar), aber die Arbeitsleistung ist in solchen Fällen regelmäßig als mangelhaft zu beurteilen. Keiner würde daran denken, einen Monteur für die Waschmaschine zu bezahlen, wenn sie hinterher doch nicht wäscht! ;)

    Schließlich gilt das Gewährleistungsrecht auch auf Reparaturen und/oder Ersatzteile.

    Daher kann man SCHRIFTLICH ein Mängelrüge an die Werkstatt erteilen, am besten per Einschreiben. Man kann Nachbesserung verlangen und darf einen entsprechenden Anteil der Rechnung zurückbehalten. Wenn die Rechnung nur aus dem nicht gelösten Problem bestand, natürlich den gesamten Betrag.

    Man kann sich natürlich auch zunächst direkt mit dem Meister oder Chef verständigen und auf Nachbesserung pochen. Jedoch ist es ratsam, sich alle Gespräche, ob direkt oder per Telefon, samt dem jeweiligen Ansprechpartner der Werkstatt, zu notieren. Datum und Uhrzeit nicht vergessen. Wichtig, falls es trotz allem zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte!

    Man muss maximal zwei Nachbesserungsversuche akzeptieren und kann dann im negativen Falle das endgültige Scheitern des Auftrags aussprechen sowie die betreffende Zahlung verweigern oder, falls schon gezahlt, sein Geld zurück fordern.

    Aber es muss ja nicht im worst case enden und miteinander zu reden ist sicher die zunächst bessere Lösung!