Unfallwagen gekauft - im Vertrag nix erwähnt

  • Auto & Recht

  • N1GHT-R1D3R
  • 4537 Aufrufe 37 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Unfallwagen gekauft - im Vertrag nix erwähnt

    Hallo zusammen,

    habe letztens ein Auto gekauft und mir ist später erst aufgefallen (aber erst als es ein Bekannter sagte), dass es n Unfallwagen ist. SChaut so aus: Kotflügel vorne links und rechts haben ne andere Farbe, der Übergang von Kotflügel zur Fahrertür ist NICHT eben - klare Sache.
    Habe bereits dem Verkäufer angerufen und der meint er wisse nichts über einen Unfallschaden und er habe das Fahrzeug schon 2 Jahre lang ohne etwas davon bemerkt zu haben.
    Was ich mir erhoffe: wenigstens etwas Geld zurückzubekommen oder sogar den Wagen umtauschen, wenn nötig.

    Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Bin mal so mit ihm verblieben, dass ich mich noch mal melden werde zwecks eines Treffens, da wird dann verhandelt.

    Rechtsschutzversicherung läuft auf meinen Vater, nur wohnt der nimmer hier... also mit Anwalt wirds heikel :/
    Zur Polizei rennen will ich nicht wegen Betrug usw

    gruß
    n8
    [size=1][font="Fixedsys"][/size]
  • was wird denn da heikel?

    Wenn der Wagen laut vertrag unfallfrei an dich verkauft wurde,und du ganz klar beweisen kannst das der Wagen nicht unfallfrei ist, nimmst du dir nen Anwalt und gut iss.
    Fahr mal vorher zum ADAC oder so,und lass nen Gebrauchtwagencheck machen.
    Wenn er dich schon so übers Ohr gehauen hat,kann da auch noch mehr sein.

    Und nach dem Ergebnis vom Check/wenn du weisst was dran iss alles,und was der Wagen so wert ist)
    gehst du zum Händler und konfrontierst ihn mit den Tatsachen.
    Wenn es Kleinigkeiten waren die dich nicht stören,soll er dir nen gewissen Betrag erstatten.Oder du nimmst dir nen Anwalt.

    Oder aber die sachen sind so schwerwiegend,das du gleich zum Anwalt gehst!
  • naja Ende September :/

    am Kilometerstand hat sich nicht viel geändert, da sind 2000 km drauf gekommen

    Die Schäden sind mir beim Kauf nicht aufgefallen, hab wohl nach den Spaltmaßen ausschau gehalten und da hat alles gepasst. Lackschäden hab ich auch entdeckt und deshalb hab ich ihn relativ günstig gekriegt. Aber das mit der Unfallgeschichte is ja keine Parkschramme, da muss es heftiger geknallt haben... weiß garnicht, wie ich das wieder hinkriegen soll :(
    ich werd mich mal erkundigen wie's beim ADAC mit nem AutoCheck aussieht, oder schreibt mir bitte was sowas kostet - danke ;)

    danke auch euch 2 ^^

    gruß
    n8
    [size=1][font="Fixedsys"][/size]
  • Ist der Wagen erste Hand? oder hatte der schon mehrere vorbesitzer? Weil wenn der von dem du ihn gekauft hast ihn vorher bei jemand anderem gekauft hat und ihm nichts von dem schaden gesagt wurde hast du schlechte karten denn du müsstest beweisen das er dir vorsätzlich einen unfallwagen verkauft hat und das kannst du nicht wenn er dir sagt das ihm z.b. der vorbesitzer nichts von einem unfall gesagt hat.
    Wenn da viel gerichtet wurde dann schau mal im motorraum genau nach ob irgendwelche Träger und streben wieder "gerade" gebogen wurden, sowas sieht man im normalfall. wenn da nur mal ne schramme im kotflügel war und der neu lackiert wurde ist das halb so wild, wenn da mehr gewesen wäre dann müssten nämlich auch irgendwelche spaltmaße nicht mehr stimmen.

    n3o
    [SIZE="4"]
    Got [COLOR="DeepSkyBlue"]/[/color][COLOR="Blue"]/[/color]/M Power?
    [/SIZE]
  • Hast du die Karre vom Händler oder von privat n8?

    Prinzipiell ist ein ausgetauschter Kotflügel aber nicht zwangsläufig n Unfallschaden ... vllt hat er ja auch nur nen Rempler gehabt und dies wäre aufgrund des marginalen Reparaturwerts ne Bagatelle ...

    Wie n3o schon sagte, schau mal, ob du was im Motorraum erkennen kannst ...

    So long :D

    <-<-< Finger weg von meiner Paranoia >->->
  • sschau halt nochmal alle spaltmaße, nach nem richtigen ditscher von meinetwegen der seite is da bestimmt was verzogen und nich nur der kotflügel. die meisten autos haben unter der motorhaube lackierte schrauben zur befestigung der kotflügel... sofern die auf beiden seiten deutliche lackkratzer haben weisste bescheid.. das das nich nur ein kotflügel war.. und man tauscht ja nich eben mal beide seiten..

    ansonstn adac wie gesagt :)
  • Privat hast du keine Chance!
    Denn Laut Gesetz sind Privat Personen keine Fachleute und somit musst du erstmal eine Beweislastumkehr bringen, das er das vorher schon gewusst hat.

    Aber das ist ja so gut wie unmöglich.
    Denn er wird sicher das Abstreiten.
    Bei Privat gilt, gekauft wie gesehn.

    Autohändler, müssen dir eine Grantie darauf geben und neu Tüv. Das ist Gesetzlich. Zudem sind Arglistig Verschwiegene Mängel dort Anfechtbar.

    Grüße

    Crow
    [COLOR="Blue"]
    [SIZE="2"]Biete meine Dienste zur IPV an![/SIZE][/color]
    [COLOR="SeaGreen"]Bei Interresse PN an mich![/color]
  • Privat hast du keine Chance!
    Denn Laut Gesetz sind Privat Personen keine Fachleute und somit musst du erstmal eine Beweislastumkehr bringen, das er das vorher schon gewusst hat.



    Kann mir das nicht wirklich vorstellen, man weiß doch ob man einen Unfallwagen verkauft oder nicht
    Zumindest wenn der aus 1. Hand stammt!
    Da kannste mir nicht sagen das man dafür ein Fachmann sein muss, hat man nen Unfall mit dem Auto ist es ein Unfallwagen -.-


    Wenn im "Kaufvertrag" (vertrag -> vertraglich zugesicherter Zustand) nix davon erwähnt wird müsstest du eig relativ gute chancen haben, nur nachzuweisen das du das selbst nicht verursacht hast ist schwer.
  • Don Johnson schrieb:


    Kann mir das nicht wirklich vorstellen, man weiß doch ob man einen Unfallwagen verkauft oder nicht
    Zumindest wenn der aus 1. Hand stammt!
    Da kannste mir nicht sagen das man dafür ein Fachmann sein muss, hat man nen Unfall mit dem Auto ist es ein Unfallwagen -.-



    Doch ist wirklich so, ich habe 2 Jahre Lang Kaufrecht extra behandelt, und bin auch Anlaufstelle für unsere Azubis zum Thema Kaufrecht / Kaufvertrag, Vertragsabschluss, Schmängel und Rechtsmängel.

    Privat Personen sind nicht verpflichtet, Versteckte Mängel zu erkennen. § 434 Absatz 1 Satz 1 BGB.
    Da musst du erstmal Beweißen, das der Verkäufer ( Wir reden nur von Privat Personen ) das wusste. Aber der wird denk ich kaum so doof sein und es zugeben das ers wusste.

    Ist es ein Autohaus, oder Händler, also Gewerblich, siehts nochmal anderst aus. Dann ist er Verpflichtet das Anzugeben.

    Ist es ein Äußerer Schaden, Sprich überall Kratzer obwohl dies nicht erwähnt wurde / im Kaufvertrag steht kommst damit vor Gericht Ohne Probs durch.

    Wobei mir gerade Einfällt. Wenn es ein Unfallwagen war, kann man dies nachweißen. Brauchst nur ein Staatliches Gutachten. Also Sprich du könntest zum Tüv oder zur Dekra und ein Neutrales Gutachten Erstellen lassen ( Kostet zwar bissel was ) aber dann hast du auch was vor Gericht in der Hand. Dann kannst du vor Gericht entweder um kaufpreis erstattung klagen oder um Preissenkung wenn du den Schaden Selber beheben willst.

    Außerdem kannst du ja mal die Fahrgestellnummer Checken, wenn es ein Unfall war wo die Polizei das aufgenommen hat, ist das in den Akten verzeichnet mit der Fahrgestellnummer.
    [COLOR="Blue"]
    [SIZE="2"]Biete meine Dienste zur IPV an![/SIZE][/color]
    [COLOR="SeaGreen"]Bei Interresse PN an mich![/color]
  • Mr. Crow schrieb:

    ...
    Ist es ein Äußerer Schaden, Sprich überall Kratzer obwohl dies nicht erwähnt wurde / im Kaufvertrag steht kommst damit vor Gericht Ohne Probs durch.
    ...
    Brauchst nur ein Staatliches Gutachten. Also Sprich du könntest zum Tüv oder zur Dekra und ein Neutrales Gutachten Erstellen lassen
    ...


    Das ist so nicht richtig! Offensichtliche Schäden, wie Kratzer, sind normalerweise kein Grund für eine Mängelrüge, auch wenn das nicht im Kaufvertrag steht. Nur wenn die Schäden nicht bei einer normalen Besichtigung zu entdecken gewesen wären, käme man damit eventuell durch!

    Staatliche Gutachten gibt es so gar nicht! Höchstens (staatlich/rechtlich) anerkannte Gutachter, wie TÜV und DEKRA, aber auch Unabhängige. Selbige erstellen auf Antrag ein Wert- oder Zustandsgutachten. Bei Letzterem sollten Unfall-Vorschäden eigentlich erkannt werden.

    Ein privater Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Unfall-Vorschaden im Kaufvertrag anzugeben. Allerdings, wenn der private Verkäufer schriftlich im Kaufvertrag oder in einem Verkaufsangebot die Unfallfreiheit zusichert, dann muss es der Wahrheit entsprechen.

    Ein gewerblicher Verkäufer ist dagegen immer rechtlich verpflichtet, einen Unfall-Vorschaden einem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages zu offenbaren. Tut er das nicht, handelt er rechtswidrig, was einen Käufer i.d.R. dazu berechtigt, vom Kaufvetrrag zurück zu treten oder Nachlass zu fordern (Gewährleistungshaftung)
  • im Kaufvertrag ist kein Wort von irgendeinem Schaden, und wenn man auf der Fahrerseite von Kotflügel nach Fahrertüre mit der Hand drüber fährt, merkt man dass es da nicht eben rüber geht, oben sinds ca. 3 mm wo die Fahrertüre absteht und unten 3 mm wo der Kotflügel absteht.
    Ein Parkrempler ist das sicher nicht.
    Beide Kotflügel haben eine andere Farbe als der Rest des Autos.
    danke für alle Antworten

    gruß
    n8
    [size=1][font="Fixedsys"][/size]
  • Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
    Nach der Rechtsprechung ist der Verkäufer berechtigt, die Haftung für Mängel des gebrauchten Fahrzeugs vollständig auszuschließen. Die Klausel bezieht sich auf alle Mängel, egal ob offensichtlich oder versteckt (z.B. nach einem Unfall).

    Es gibt aber einige Ausnahmen, in denen ein vertraglicher Haftungsausschluss des Verkäufers ausscheidet:

    Der Verkäufer muss für Eigenschaften einstehen, die er dem Käufer bei Vertragsschluss zugesichert hat. Er kann diese nicht nachträglich durch einen Haftungsausschluss zurücknehmen.
    Sollte der Verkäufer ihm bekannte Mängel oder andere wichtige Umstände, z.B. die Tatsache, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, verschweigen, liegt eine arglistige Täuschung vor. Der Verkäufer kann sich in einem solchen Fall nicht auf einen Haftungsausschluss berufen.
    Der Haftungsausschluss bei sogenannten Besichtklauseln (etwa "gekauft wie besichtigt" oder "wie besichtigt und probegefahren" bezieht sich nur auf Mängel, die der Käufer bei der Besichtigung/Probefahrt auch wirklich erkennen konnte. Für versteckte Mängel haftet der Verkäufer weiterhin.
    Sollte ein Händler die genaue Untersuchung eines Gebrauchtwagens unterlassen, obwohl ein Mangel nahe liegt oder sich der Verdacht aufdrängt, so ist ihm eine Berufung auf den Gewährleistungsausschluss später versagt.

    Wichtig: Auf erhebliche Schäden, hervorgerufen durch einen Unfall oder ähnliches muss der Verkäufer von sich aus hinweisen, auch wenn er danach nicht gefragt wird.


    Das Problem dabei wird werden, du musst dem Verkäufer nachweisen, daß er von dem (vielleichtigem) Unfall gewusst hat.
    Dies ist nicht immer einfach, bzw. kann ein teurer Spaß werden ... also sollte man bei einem älteren Auto darüber nachdenken, ob es sich lohnt so einen Wirbel zu machen.

    Eine Möglichkeit wäre z.B. den Vorbesitzer anzurufen und nachzufragen, ob es in seiner Besitzperiode ein Schaden schon vorhanden war und dieser beim Verkauf des Fahrzeuges dem neuen Besitzer mitgeteilt wurde.

    Gruß Andreas
  • der Haken is folgender: im Brief steht "Brief verloren... Ersatzdokument" - da steht nur die Adresse von meinem Verkäufer drin, davor hatten es 3 andere Leute. Der Verkauf lief über einen Händler, aber der Verkäufer war damals privat.
    Wird also nicht so einfach.

    gruß
    n8

    //edit: der Verkäufer hat erwähnt, dass es KEIN Unfallwagen ist. Das kann mein Kumpel auch bestätigen
    [size=1][font="Fixedsys"][/size]
  • Im Ernstfall sollte es aber kein Prob sein, die Vorbesitzer über das Strassenverkehrsamt ausfindig zu machen.

    der Verkäufer hat erwähnt, dass es KEIN Unfallwagen ist. Das kann mein Kumpel auch bestätigen


    Solange er von einem Unfall nicht in Kenntniss ist, wäre die Aussage aus seiner Sicht auch nicht gelogen.

    Gruß
    Andreas
  • Um alles mal abzukürzen:

    Erstmal handelt es sich um Betrug dies ist wiederrum eine Straftat.
    Ausserdem handelt es sich um einen versteckten Mängel, an manchen Spezies hier die dies noch nicht mals studiert haben.

    Also - glaub mir oder mach wie es die anderen sagen.

    Rechtsanwalt ( Rechtsschutzversicherung haftet in dem Fall )
    Versteckter Mängel 2 Jahre Rückrecht inkl. 2 Handelspartner bzw Kaufspartner = Du und Autohändler
    Betrug da der Verkäufer verpflichtet ist, auf einen Unfallwagen hinzuweisen.
    Lauftest des Wagens machen wenn ggf. der Wagen bzw das Tacho manipulliert ist kann man damit zusätzlich belegen.

    Und wer sagt das ist nicht so, der soll Wirtschaft studieren und Rechtswesen.
    Danke
  • Also ich kauf mir jetz ein auto über ebay, das als unfallfrei angegeben wird (von einer Privatperson) und das auto hatte meinetwegen schon 2 oder 3 vorbesitzer. Nach 2 oder 3 monaten gefällt mir das auto nicht mehr und ich verkauf es als Unfallfrei weiter.
    Jetz musst mir du oder dein Anwalt oder irgend ein lustiger Gutachter mal NACHWEISEN!, dass ich was von dem Schaden gewusst hatte und mit Vorsatz keine Auskunft darüber erteilt habe beim Verkauf.
    Das ist schlicht und ergreifend unmöglich!
    Bei einer Werkstatt/einem Händler ist das was anderes. Der kennt sich mit der Materie aus und muss sehen wenn die Kotflügel ne andere Farbe haben bzw. an dem Auto etwas repariert wurde!
    In so einem Fall könntest du den Kaufvertrag per Gericht anfechten und auf Mängelbeseitigung oder Rücknahme des Autos hoffen und hättest bei wirklich offensichtlichen Mängeln, die einem Fachmann auffallen müssen auch eine gute Chance!
    Bei Privatverkäufen gilt jedoch: GEKAUFT WIE GESEHEN! , steht auch in manchen Verträgen drin.
    Wer also einen Mangel nicht entdeckt und nicht beweisen kann das dieser beim Verkauf schon da war und der Verkäufer davon wusste (was ja N8 in seinem Fall nicht kann) der hat keine Chance.
    Alles was er machen kann ist mit dem Schaden leben oder das Auto als Unfallfrei weiterverkaufen.

    n3o
    [SIZE="4"]
    Got [COLOR="DeepSkyBlue"]/[/color][COLOR="Blue"]/[/color]/M Power?
    [/SIZE]
  • n3o schrieb:


    Jetz musst mir du oder dein Anwalt oder irgend ein lustiger Gutachter mal NACHWEISEN!, dass ich was von dem Schaden gewusst hatte und mit Vorsatz keine Auskunft darüber erteilt habe beim Verkauf.
    Das ist schlicht und ergreifend unmöglich!
    Bei einer Werkstatt/einem Händler ist das was anderes.
    Bei Privatverkäufen gilt jedoch: GEKAUFT WIE GESEHEN! , steht auch in manchen Verträgen drin.



    Danke n3o, das versuchte ich zu erklären.
    Aber manch andere Spezies sind ja Prof. Dr. Dr. :D
    [COLOR="Blue"]
    [SIZE="2"]Biete meine Dienste zur IPV an![/SIZE][/color]
    [COLOR="SeaGreen"]Bei Interresse PN an mich![/color]
  • Habe gerade den gleichen Fall. Auto von privat gekauft wie gesehen. Lt. der Werkstatt Historie hatte der Wagen einen erheblichen Seitenschaden.

    Der Verkäufer teilte mit, dass er den Wagen unfallfrei vom Erstbesitzer
    gekauft hätte. Angeblich soll es da einen Vertrag geben, den habe ich aber noch nicht zu Gesicht bekommen.
    Nachdem ich den Wagen rückabwickeln wollte, verhielt sich mein Verkäufer ziemlich unverschämt und beleidigend mir gegenüber.
    Folge: Habe ich den ganzen Krempel beim Anwalt abgegeben....

    Die Rechtschutz übernimmt bislang alle Kosten nach Sichtung des Kaufvertrags, in dem der Passus "gekauft wie gesehen" steht.
    Erschwerte Bedingung ist, dass die Ehefrau des Verkäufers Anwältin ist.

    Mal sehen wie es weiter geht...

    Gruß
    Fricket
  • fricket schrieb:

    Habe gerade den gleichen Fall. Auto von privat gekauft wie gesehen. Lt. der Werkstatt Historie hatte der Wagen einen erheblichen Seitenschaden.



    Wenn es eine Werkstatt gibt, die belegen kann (also z.b. durch eine Rechnung o.ä.) das an dem Auto ein größerer Schaden geflickt wurde ist es in Normalfall keine Sache den ganzen Kaufvertrag rückgängig zu machen, in DIESEM hier geschilderten Fall ist so etwas aber nicht vorhanden.
    Vor Gericht zählen Beweise und wenn du dem Verkäufer nicht nachweisen kannst das er dir mutwillig ein geflicktes Auto als Unfallfrei verkauft hat dann hast du leider Pech gehabt.

    n3o
    [SIZE="4"]
    Got [COLOR="DeepSkyBlue"]/[/color][COLOR="Blue"]/[/color]/M Power?
    [/SIZE]
  • jungs, gute Nachricht, hab heute n Wisch mit der Adresse vom Vorbesitzer gefunden. Dort rufe ich doch morgen gleich mal an und hake da nach...
    //edit: hab die Adresse des 2. Besitzers, ich bin der 4.
    vom 1. hab ich weder Name noch sonst was, wird vllt. auch ne Tageszulassung gewesen sein

    In Punkto Laufleistung habe ich auch einen Verdacht, Kupplungspedal ist die Schutzkappe verschlissen, aber bei der schwergängigen Kupplung theoretisch noch im Rahmen
    Unter dem Handbremshebel ist an der Mittelkonsole das Plastik derart verkratzt, dass es mehr als 143 tkm sein müssten
    im Motorraum liegt überall so komisches Zeug drauf, auf den lackierten Oberflächen gehts am besten weg, ist aber sauklebrig.
    Ölwanne und die Gegend unten ölig << das darf mit 143 tkm einfach nich sein. Hoffe es ist nur n Dichtring und nix ernstes, das kann ich auch selber tauschen.
    Hab heute n Ölwechsel gemacht und was mir da entgegen kam is mehr als haarsträubend (ausser es war Leichtlauföl): Öl mit der Viskosität von Wasser !
    Entweder war der Ölwechselzettel nur so reingehängt worden und es hat tatsächlich kein Ölwechsel stattgefunden oder es ist n Leichtlauföl gewesen, war jedenfalls heiß auf meiner Hand, aber hab mich nich verbrannt. -> ~55° C vllt. auch 60°
    Hat da jemand Erfahrung?
    Hab jetzt 10 W 40 reingekippt, fand sich später auch im Handbuch wieder ;P

    gruß
    n8

    //edit2: Über den komischen Bremskraftverstärker wollt ich eigentlich kein Wort mehr verlieren, hab mich damit abgefunden, dennoch ne kurze Fehlerbeschreibung:
    einmal drücken - bremst
    bei häufigerem Betätigen verschiebt sich der Druckpunkt nach unten, lässt sich aber durch Pumpen wieder normal machen.
    Letztens fiel das Pedal bis auf den Boden durch bei +200 km/h, es war nur zu gut, dass ich meistens ausreichend Abstand zum Vordermann habe. (2 von den letzten 4 Autos hatten ähnlich zuverlässige Bremsen, bin den Nervenkitzel also gewohnt)
    [size=1][font="Fixedsys"][/size]

  • //edit2: Über den komischen Bremskraftverstärker wollt ich eigentlich kein Wort mehr verlieren, hab mich damit abgefunden, dennoch ne kurze Fehlerbeschreibung:
    einmal drücken - bremst
    bei häufigerem Betätigen verschiebt sich der Druckpunkt nach unten, lässt sich aber durch Pumpen wieder normal machen.
    Letztens fiel das Pedal bis auf den Boden durch bei +200 km/h, es war nur zu gut, dass ich meistens ausreichend Abstand zum Vordermann habe. (2 von den letzten 4 Autos hatten ähnlich zuverlässige Bremsen, bin den Nervenkitzel also gewohnt)



    Ja würd ich echt Überprüfen lassen, das kann verdammt ins Auge gehn!
    Nachher muss das Board n neuen Mod suchen ... O.o
    [COLOR="Blue"]
    [SIZE="2"]Biete meine Dienste zur IPV an![/SIZE][/color]
    [COLOR="SeaGreen"]Bei Interresse PN an mich![/color]
  • N1GHT-R1D3R schrieb:


    ...
    //edit2: Über den komischen Bremskraftverstärker wollt ich eigentlich kein Wort mehr verlieren, hab mich damit abgefunden, dennoch ne kurze Fehlerbeschreibung:
    einmal drücken - bremst
    bei häufigerem Betätigen verschiebt sich der Druckpunkt nach unten, lässt sich aber durch Pumpen wieder normal machen.
    Letztens fiel das Pedal bis auf den Boden durch bei +200 km/h, es war nur zu gut, dass ich meistens ausreichend Abstand zum Vordermann habe. (2 von den letzten 4 Autos hatten ähnlich zuverlässige Bremsen, bin den Nervenkitzel also gewohnt)


    ... aber sonst geht es dir schon noch gut ??? Die Kiste ist in dem Zustand absolut verkehrsunsicher und du anscheinend geistig noch nicht in der Lage ein Kfz zu führen ... das ist nicht mehr grob fahrlässig sondern vorsätzlich was du da treibst ... ich hoffe, dass sich jemand erbarmt und dich mitsamt deiner Kiste aus dem Verkehr zieht ... :mad: :depp: :rot:

    was machst du, wenn die Bremse (von der du ja weisst, dass sie ausfällt) nicht funktioniert und du einen Passanten oder noch besser ein Kind auf dem Zebrastreifen überfährst ... T´schuldigung aber der blöde Bremskraftverstärker ist schuld ... oder was ???

    Oh Herr lass es Hirn vom Himmel regnen ...
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • n3o schrieb:

    ...
    Bei Privatverkäufen gilt jedoch: GEKAUFT WIE GESEHEN! , steht auch in manchen Verträgen drin.
    ...


    Man kann zwar als Privatverkäufer die Gewährleistung komplett ausschließen, aber alles ist nun auch nicht erlaubt. Deshalb sollte man als Käufer auf einem Kaufvertrag (wie z.B. vom ADAC erhältlich) bestehen, in den man dann reinschreibt, dass das Fahrzeug unfallfrei ist.

    Denn selbst bei Gewährleistungsausschluß seitens des Privatverkäufers müssen zugesicherte Eigenschaften vorhanden sein. Gut, ein kleiner Parkrempler und eine neulackierte Stoßstange sind sicher kein Grund für eine Wandlung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages, aber schwere Unfallschäden, bei denen z.B. geschweisst oder der Rahmen gerichtet wurde, schon!

    @ N1GHT-R1D3R:
    Wenn ich es richtig verstehe, hast du von Privat gekauft? Habt ihr einen Kaufvertrag gemacht? Wenn ja, was steht da drin?


    Bezüglich der Bremsen:
    das ist Sache eines Services, da es sich um Verschleißteile handelt. Wenn du es selbst nicht machen kannst, fahr zu einem Auto-Service, wie ATU oder einer freien Werkstatt und lass die Bremsanlage checken. Denn mit einem Auto weiter sorglos rumzufahren, dem bei über 200 km/h 'das Bremspedal durchfällt', ist wohl mehr als gefährlich. Versteh dich da echt nicht! Vor allem, dass du wohl generell so sorglos handelst. Wenn mal was passiert und dein Auto danach untersucht werden würde, könntest du schnell ein Strafverfahren an den Hals bekommen!