Hier hab ich wieder mal eine Frage zum Mietrecht.
Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass es in der Wohnung nicht zu kalt wird, d.h. die Temperatur nicht unter ca. 20 Grad sinkt. Ansonsten hat der Mieter Recht auf Mietminderung, was aber in diesem Fall keine Rolle spielt, sondern nur die Temperatur. In der betroffenen Wohnung gibt es 4 Zimmer und nur eine einzige Heizung (Gas glaub ich). Keine Ahnung wie alt die Wohnung ist, saniert wurde da schon lange nicht mehr.
Allerdings habe ich hier gelesen, dass es nicht so eindeutig ist, wenn der Mieter bei der Besichtigung sieht, dass die Heizleistung nicht ausreichend ist und trotzdem den Mietvertrag unterschreibt. Ich meine, damit hat sich der Miter rechtlich quasi abgefunden und das ist in diesem Fall schon mindestens 2 Jahre her.
Ich kenne den Mietvertrag der betroffenen Wohnung nicht, nehme aber an, dass andere Regelungen als die gesetzlichen unzulässig sind.
Hat man Möglichkeiten vom Vermieter Abhilfe zu fordern?
Und welche Möglichkeiten hat man ein Zimmer kostensparend zu heizen? Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass diese kleinen elektrischen Heizlüfter ziemlich viel Strom verbrauchen, hatte das mal ein Jahr und die Stromrechnung war gewaltig!
Was meint ihr dazu?
Schöne Grüße
FeliX_22