Geld von Konto trotz Pfändung ?


  • KingstonTown
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  • Geld von Konto trotz Pfändung ?

    Hallöchen,habe da mal ne Frage

    unzwar liegt auf dem Konto von einem Kollegen eine Pfändung,er hat nur einen Freibetrag in Höhe von glaube ich 1000€ und auch nur wenn GEHALT ist,nun hat er aber Provisionen auf dieses Konto bekommen für die vermittlung von Produkten,dass ist nicht viel nur ca. 400€,aber an DIESES Geld kommt er nicht ran,gibt es da irgendwelche Möglichkeiten,da er das Geld UNBEDINGT braucht um seine Miete zahlen zu können.
  • Kommt auf die vertragliche Vereinbarung darauf an, soweit da eine vorhanden ist, ansonsten vermutlich nach den Pfändungsgesetzen.

    Tippe aber mal eher drauf, das es nicht möglich ist.

    Musst mal schauen was es da an Unterlagen gibt, irgendwo muss es geregelt sein.

    mfg
    neo
  • hallöchen
    rufe mal bei dem Gläubiger an und erkläre ihm die Situation,
    biete ihm an das die Bank etwas Geld überweist ( als Beleg an Fax hin sendet)
    und vereinbare eine Rate die dann zu 100% auch pünktlich überwiesen wird
  • Wenn Dein Kollege "allein" ist (also keine Unterhaltspflicht oder verheiratet), liegt der Pfändungsfreibetrag bei derzeit EUR 985,15. Dies muss ihm ausgezahlt werden, sofern er beim Gericht einen Antrag auf Pfändungsschutz gestellt hat (gilt allerdings nur bei Arbeitseinkommen und Sozialleistungen). Die Bank muss ihm dieses Geld auf jeden Fall auszahlen. Provision gehört auch zum Arbeitseinkommen. Es gibt eine Regel nach der Banken vorgehen, die besagt (wenn Antrag auf Pfändungsschuzt gestellt wurde) dass alles, was nicht innerhalb von 8 Tagen ab Geldeingang abgehoben wird, wird an den Gläubiger ausgezahlt. Also zur Bank gehen und die Auszahlung verlangen - mit Karte oder Abhebung am Automaten ist ja nichts mehr drin, solange das Konto eingefroren ist..

    Mit Bank verhandeln oder so ist nicht. Die müssen sich strikt an die gesetztlichen Vorschriften halten, da sie Drittschuldner ist. Ich würde Deinem Freund empfehlen ein Konto auf Guthaben Basis bei einer anderen Bank zu eröffnen - da ist ihm erst mal sein komplettes Gehalt sich und dann natürlich gucken, dass er die Forderung so schnell wie möglich begleicht....
  • So läuft das nicht mein Junge

    Ist ja nett gemeint, aber die Frage war wie und ob er an die 400,- eur rankommt die zusätzlichn zu seinem Gehalt überwiesen wurden rankommt !!!

    Er hat die Freigrenze von 1000,- eur eingetragen und die Knete reicht ihm nicht. Leider ist es aber so, das pro Monat bei Geldeingang nur diese Freigrenze ausbezahlt wird, egal ob 1000,- oder 5000,- eur eingehen.

    Also wird er nicht mehr als 1000,- eur ausbezahlt bekommen. So ist das halt, wer die Hand gehoben hat, weil er überschuldet ist (oder gar im Insolvenzverfahren ist) hat sich verpflichtet alles was er finanziell leisten kann an die Gläubiger abzuliefern (und das ist eben alles oberhalb des Freibetrages)

    Er hätte sich das Geld in Bar oder als Barscheck auszahlen lassen müssen, wobei er dabei aber eine Unterschlagung begangen hätte weil ... siehe oben

    Irgendwie haben einige Leute schon eine seltsame Vorstellung von dem was geht und was nicht geht ... erst Kohle verbraten ohne Ende und dann nicht gerade stehen wollen dafür.

    Sollte ich er die Pfändung wegen Unterhaltszahlungen für geschiedene Kinder etc. laufen haben ... noch schlimmer, die Knete gehört seinen Kindern und nicht ihm ... :rot:
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  • BlaBla05 schrieb:

    Ist ja nett gemeint, aber die Frage war wie und ob er an die 400,- eur rankommt die zusätzlichn zu seinem Gehalt überwiesen wurden rankommt !!!


    Ist auch nett von Dir gemeint, aber Du solltest auch richtig lesen und verstehen, was jemand schreibt...

    BlaBla05 schrieb:

    Er hat die Freigrenze von 1000,- eur eingetragen und die Knete reicht ihm nicht. Leider ist es aber so, das pro Monat bei Geldeingang nur diese Freigrenze ausbezahlt wird, egal ob 1000,- oder 5000,- eur eingehen.


    Definitiv falsch. Das ist bei Pfändung von Arbeitseinkommen so, da überweist der Arbeitgeber alles, was über die 1000 EUR hinausgehen - aber nicht bei Pfändung von Girokonten. Wenn er einen Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850 k ZPO gestellt hat, kann ihm der Selbstbehalt nicht weggenommen werden. Wie bereits geschrieben händeln viele Banken das so, dass alles, was nicht binnen 7 Tagen abgehoben wird an den Gläubiger ausgezahlt wird. Stellt er keinen Antrag nach § 850 k wird das ganze Geld, was auf dem Konto eingeht nach der 14-tägigen Schutzfrist ausgezahlt

    BlaBla05 schrieb:

    So ist das halt, wer die Hand gehoben hat, weil er überschuldet ist (oder gar im Insolvenzverfahren ist) hat sich verpflichtet alles was er finanziell leisten kann an die Gläubiger abzuliefern

    Was bitte hat ne Pfändung mit der Offenbarungseidversicherung zu tun???? Woher willst du denn wissen, dass er die abgeben hat - nur weil ne Kontopfändung vorliegt, hat er die Offenbarungseidversicherung nicht zwangsläufig abgegeben. Pfiffige Gläubiger kommen auch ohne den Umweg OE an die Bankverbindung des Schuldners. Ich finde Du übertreibst, wer eine Pfändung hat, ist nicht zwangsläufig überschuldet oder es läuft ein Inso!

    BlaBla05 schrieb:

    Er hätte sich das Geld in Bar oder als Barscheck auszahlen lassen müssen, wobei er dabei aber eine Unterschlagung begangen hätte weil...

    Ja, das wäre für ihn einfacher gewesen, ist aber auch ein Hinweis darauf, dass er nicht viele Pfändungen oder Schulden hat, denn sonst hätte er vorgesorgt.....freche Schuldner, die wissen, was für ein Geld sie erwarten und die handeln entsprechend. Da wird das Geld nicht dahin gehen, wo ne Pfändung vorliegt, sondern auf ein anderes Konto - nein, Betrug ist es nicht, fällt eher unter Geldwäsche!

    BlaBla05 schrieb:

    Sollte ich er die Pfändung wegen Unterhaltszahlungen für geschiedene Kinder etc. laufen haben ... noch schlimmer, die Knete gehört seinen Kindern und nicht ihm ... :rot:

    Nein, er hat keine Kinder, sonst wäre der Selbstbehalt höher!

    @KingstonTown

    Wie ich oben bereits geschrieben habe, sicherheitshalber Pfändungsschutz beantragen, falls er es noch nicht gemacht hat und ansonsten neues Konto bei einer anderen Bank beantragen, wo das zukünftige Einkommen hinfliesst, somit umgeht er zukünftig all diese Probleme!