EbayStandard-Käuferschutz beantragen - verliere ich dann meinen Anspruch gegen den Verkäufer?


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  • EbayStandard-Käuferschutz beantragen - verliere ich dann meinen Anspruch gegen den Verkäufer?

    (Ersteigertes Notebook wird leider nicht geliefert und Kaufpreis ist natürlich höher als eBay Standard-Käuferschutz - 175€.) - wie immer!

    Ich weiß nicht ob dies hier schon mal erörtert wurde:

    Wenn ich den eBay Standard-Käuferschutz beantrage, verliere ich dann meinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Vertragserfüllung?

    Was mache ich, wenn der Verkäufer nicht liefert? In Verzug habe ich ihn heute per Mahnung gesetzt. Ich glaube nach bürgerlichem Recht ist es egal, ob er das Einschreiben mit Rückschein annimmt.

    Wenn meine gesetzte Frist abgelaufen ist, gehe ich dann zum Anwalt (was ja immer mit Kosten verbunden ist) oder stelle ich direkt Strafanzeige bei der Polizei?


    Vielen Dank!!!
  • Hallo

    :guck:
    eBay Standard-Käuferschutz

    Gut ist schon mal, dass Du ihn per Einschreiben aufgefordert hast , dann hast Du schon mal einen schriftlichen Nachweis.

    Nach Ablauf der Frist, würde ich den Anwalt einschalten und parallel ne Anzeige bei der Polizei stellen. Letzteres wird eher weniger bringen (wenn der Verkäufer das nicht ständig abzieht und nicht schon zig Anzeigen am Hals hat, wird das mangels öffentlichem Interesse eh eingestellt!)

    Da Dir Ebay im Käuferschutz ja nur einen Anteil von dem erstattet, was Du gezahlt hast, musst Du halt den Rest der Knete übern Anwalt einfordern. Kosten muss der Verkäufer tragen, da er sich in Verzug befindet!
  • Du bist dir da ganz sicher, dass der Anspruch dann nicht erlischt?

    Warum gibt es diese dumme Option bei Ebay?
    Und die Differenz von 175€ zu 200€?
    Holt sich Ebay das Geld dann vom Schuldner?
    Außerdem zahlt Ebay ja ewig nicht!


    Danke!!
  • Dein Anspruch erlischt teilweise - es ist so, dass, wenn der Verkäufer dann doch liefert Du Ebay das Geld zurückerstatten musst, was sie ggf. schon erstattet haben. Wenn sie allerdings gezahlt haben, was ja dauert (wie Du richtig geschrieben hast) geht der Anspruch in der gezahlten Höhe auf Ebay über.

    Aber warum interessiert Dich der Anspruch?

    In so Fällen würde ich vom Verkäufer nichts mehr haben wollen, sondern bin doch froh, wenn ich mein Geld wiederbekomme - außerdem ist das rechtlich immer ne ziemlich heikle Angelegenheit, die ich dem Anwalt überlassen würde
  • Schlecht formuliert. Ich meinte natürlich das gezahlte Geld zurück bekommen.

    Hierbei handelt es sich um 380€.
    Die Differenz von 25€ bin ich in jedem Fall los, wenn ich den Schutz beantrage.

    Also werde ich den Fall so drehen, als ob ich das NB für meine Mutter gekauft habe - da sie eine Rechtsschutzversicherung besitzt.
  • bekommst trotzdem blos 175€ egal wie viel du bezahlrt hast....bis 200€ is versichert - 25€ gebühr...so wie ich dasn och weiß....und

    GAAAANZZZ WICHTIG!!!! NIEMALS den Streitfall beenden....wenn du ihn beendest dann stellt sich ebay dumm wenn du dann doch dein geld haben willst.


    war bei mirso....der dreckige pole hat mich um finger gewickelt...ich hab streitfall beendet und ja....das war die dreckss## die 9000€ schaden gemacht hat vor nem jahr.....und ich hab meine 200€ bisheute noch nich wieder gesehen....ist einfach wieder in sein land und ich hab pech....(hier stimmt was nich in dem staat)....und jetzt wolln se noch die grenzen aufmachen....kann ich gleich mit ner shotgun rumlaufen...ok gehört nicht hierher also...

    Niemals!!! den streitfall beenden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  • ist auch das einzig vernünftige.

    den anwalt selber zu bezahlen übersteigt den wert des notebooks.
    ich würde mich da auf keine forumstipps verlassen sondern wenn schon ne reschuversicherung da ist, gleich zum anwalt rennen und den fragen.
    der muss das am besten wissen, und seine aussagen sollten auch der wahrheitentsprechen ;)

    mfg
  • @hate2k

    Es hat hier niemand geschrieben, dass er den Anwalt selbst bezahlen soll! Es ging hier lediglich um die Ausführung, ob der Anspruch übergeht oder nicht - das ist ne Sache für den Anwalt! Davon abgesehen weiß ich genau, was ich hier schreibe, da ich selbst im Rechtsbereich arbeite - denn wenn ich keine Ahnung hätte, würde ich einfach die Klappe halten....

    Fakt ist, dass in so Sachen der Gegner zahlen muss, da er in Verzug ist, ist halt die Frage, ob der Gegner Geld hat. Wenn nicht, muss er in Vorlage treten. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit die REchtsschutzversicherung - sofern eine vorhanden ist - in Anspruch zu nehmen. Je nachdem wie alt er ist, ggf. kann er sogar die der Eltern in Anspruch nehmen. Ob das möglich ist, kannst Du in den Vertragsunterlagen Deiner Mutter ersehen !

    Ansonsten gibts auch die Möglichkeit, falls kein großes Einkommen vorhanden ist, zur Rechtsantragsstelle des AG zu gehen und sich einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Dann ist der Anwalt für Dich kostenlos, sofern ein Verfahren anhängig wird, kannst Du PKH beantragen...
  • Yimmi es war keinesfalls gegen dich oder an dich gerichtet.
    ich hab auch nix dergleichen gesagt, es geht nur lediglich darum das viele leute (nicht nur in diesem forum) irgend ein höhrensagen schreiben.

    es war in keiner weise gegen dich, und ich möchte auch keinen deiner beiträge kritisieren.

    wenn das so rüberkam, sorry
  • Bin fremd gegangen und habe mich auch woanders schlau gemacht.

    Wenn ich das Geld wiederhaben möchte muss ich freilich zum Rechtsverdreher - geht ja hier um zivilrechtliche Ansprüche. (Oder kann man auch ein Mahnverfahren einfach beim Amtsgericht beantragen?)

    Das schöne ist in meinem Fall ist, dass Kontodaten und Account von zwei Brüder stammen - dass heißt, ich kann zur Not gegen beide gesamtschuldnerisch vollstrecken lassen???

    Bei ebay kann man ja über die Suche die Adressen der Ebayer herausfinden (hätte ich das nur vorher gewußt - bei den unaussprechlichen polnischen Namen) und danach habe ich im Telefonbuch gesucht und, die beiden gibt es wirklich.

    Einschreiben mit Rückschein hatte ich ja abgeschickt.
    Jemand sagte, dass der Verkäufer den brief nicht annehmen muss, und er lieber ein Einwufschreiben mit Rückschein aufgesetzt hätte.
    Bin zwar nicht der Meinung, weil nur der Versuch zählt vor Gericht und außerdem der Briefkasten kann ja nachträglich abgebrannt sein. Augenzwinkern

    Beweislastumkehr spielen mir auch in die Hände, weil der Verkäufer auf meine Mails von mir und die von ebay zur Unstimmigkeitsklärung nicht reagiert.


    Was mich interessieren würde, die Kosten des Anwalts müsste doch theoretisch der Schuldner übernehmen!? (Wenn er was hat.) Wenn nicht, ist meine RV oder ich dran.

    Naja, wenigstens hat meine Mutter eine Rechtsschutzversicherung und ich habe im Mahnschreiben geschrieben, dass ich für sie das Schlepptop gekauft habe.

    Bis dahin

    Link: Die Seite kann nicht aufgerufen werden

    Link zur Suche der Kontaktinformationen bei Ebay: Die Seite kann nicht aufgerufen werden


    @ AllyG:

    Schon einmal mit MoskauInkasso versucht??? :flag: :eek: :löl: :depp:



    @ Yimmi:

    finanztip.de/recht/sonstiges/...essrecht_19.htm

    Wie teuer ist Inkasso/Mahnbescheid online?

    Where is the different???
  • Der Treuhandservice ist von Iloxx oder wie die heißen....das leuft soab das du das geld zu der firma schickst...die dem verkäufer sagen er soll die ware abschicken und wenn die dann bei dir is gibst du bescheid und die bekommen das geld.....so kann keiner verarscht werden.

    das mit der adresssuche ist neu oder? wenn ich das nur damals gehabt hätte:(

    die anwaltskosten tragen die typen nur wenn sie vor gericht als schuldig befunden werden und wenn du jetzt zum anwalt rennst dann musst du auch was zahlen...die Versicherungene wollten das bei mir nich zahlen.
  • Also ich würde solche Sachen nur mit dem, von AllyG beschriebenen, treuhandservice machen, wenn sich ein Verkäufer bei solchen Beträgen nicht dadrauf einlässt dann kann man ja erahnen was er eigentlich vorhatte