Nichts lässt einen den Führerschein schneller und gründlicher verlieren als Alkohol und Drogen.
Während die Auswirkungen von Alkohol auf den Führerscheinbesitz halbwegs bekannt und bewusst sind, sind die Betroffenen oft der Meinung, dass der kleine Wochenend-Joint oder die Party-Pille den Führerschein nicht gefährden.
Und so führt der Genuss von Cannabis rund 5 Stunden vor der Verkehrskontrolle oder eine Party-Droge außerhalb des Straßenverkehrs oft zum überraschenden Entzug der Fahrerlaubnis.
Das Urteil:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 zum Thema Cannabis und Straßenverkehr, an dass sich viele irgendwie erinnern können, hat nichts legalisiert !
Es wurde nur festgestellt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, jemandem wegen verweigerter Beibringung eines behördlich angeforderten Drogenscreenings nach festgestelltem Besitz einer geringen Menge Haschisch die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Und dass gelegentlicher Cannabiskonsum kein Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis darstellt.
Regelmäßer oder gewohnheitsmäßer Konsum von Cannabis sowie das Fahren unter Cannabis-Einfluss rechtfertigt weiterhin ein Drogenscreening, eine MPU und/oder den Entzug der Fahrerlaubnis.
Zum Urteil
Weiche Drogen:
Zum Verlust der Fahrerlaubnis führt Fahren unter Cannabis-Einfluss oder regelmäßiger Konsum von Cannabis-Produkten.
Es wird darüber gestritten, wie lange nach dem Konsum der Wirkstoff THC bei einer Verkehrskontrolle nachgewiesen wird.
Das Mindestgebot liegt bei 6 Stunden, wahrscheinlich sind es deutlich mehr.
Genauso umstritten ist die Frage, ab wann der Konsum als regelmäßig gilt.
Die Grenze dürfte bei etwa 2x pro Monat liegen.
Harte Drogen:
Konsumenten von harten Drogen (Heroin, Ecstasy, Amphetamine...) sind laut Gesetz charakterlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet und verlieren im Normalfall ihre Fahrerlaubnis. Das gilt auch dann, wenn der Konsument beim Autofahren nicht unter Drogeneinfluss stand oder wenn er selbst kein Auto besitzt.
Konsumenten der Ersatzdroge Methadon gelten in der Regel nicht als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Fahrverbot oder Führerscheinverlust ?
Die Situation ist etwas seltsam.
Drogenkonsum im Straßenverkehr führt grundsätzlich erst einmal zu einem Fahrverbot von einem Monat (bei Ersttätern).
Allerdings wird daraus im Normalfall der komplette Entzug der Fahrerlaubnis.
Es kann also sein, dass zuerst das Fahrverbot bekannt gemacht wird und dann der Führerschein komplett eingezogen wird.
Wiedererlangen eines Führerscheins
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, bekommt man sie im Normalfall erst nach Bestehen einer MPU zurück.
Notwendig ist dafür u.a. der Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz, bei Cannabis sind es 6 bis 12 Monate.
greez
slate