unversichert bestellt und nie bekommen,was jetzt?

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  • pate
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  • unversichert bestellt und nie bekommen,was jetzt?

    HALLO FSB´LER,

    ich habe ein handy bei egay dummer weise unversichert gekauft udn das handy ist laut verkäufer schon lange verschickt.
    ich habe es nie bekommen und denke es wird ich nichtmehr ankommen, derverkäufer meinte bei er habe keinen versand nachweiss, da es unversichert gesendet wurde! stimmt das?

    was kann ich machen? oder hab ich pesch gehabt und muss es so hinnehmen?


    gruss pate
    Das Schicksal fragt nicht
  • beim unversicherten versand liegt das risiko beim käufer ,
    es gibt da kein versandnachweis ,
    in diesem fall hast du leider pech gehabt !!!
    sei demnächst schlauer und bestehe wenn du bei ebay oder online was ersteigerst ( egal wie hoch der ersteigerungspreis ist ) auf versicherten versand ,
    innerhalb deutschlands ausser inseln sollte der versand nicht mehr als 6,90 € kosten ,
    abweichungen wie verpackungsmaterial und fahrkosten zur post setzen einige verkäufer natürlich noch auf die versandkosten drauf ,
    dann musst du selbst entscheiden ob dir die ersteigerte ware es wert ist .

    die einzige möglichkeit besteht für dich eventuell noch darin das der sogenannte kaufvertrag nicht zu stande gekommen ist wenn es sich um minderjährige handelt ,
    ( kommt natürlich drauf an wie alt und welcher kaufpreis )
  • @pate
    ist der Verkäufer gewerblich oder privater Verkäufer?

    Einen Versandnachweis kann er Dir beim unversicherten Versand höchstens als Quittung (Beleg über Zahlung von Postwertzeichen) bringen - was Dir aber letztendlich nix bringt, da ja nicht drauf steht, an wen er das Päckchen geschickt hat -

    Der Verkäufer soll und muss auf jeden Fall einen Nachforschungsantrag stellen. Außerdem würde ich Ebay ne nichterhaltene Ware melden
  • Kommt drauf an, ob du gut formulieren kannst und evtl. bereit bist einen Anwalt einzuschalten.
    Es gibt inzwischen genug Gerichtsurteile, die zu gunsten des Käufers gesprochen wurden, da der Verkäufer nicht glaubhaft nachweisen konnte, das er die Ware auch wirklich verschickt hat.

    Wenn dich ein solches Urteil interessiert: Quelle
  • @ juna:
    sehr interessantes Urteil, auch wenn es schon ein paar Jahre alt ist. Demzufolge ist bei unversichertem Versand als Päckchen oder Brief der Verkäufer mangels Einlieferungsbeleg nie in der Lage nachzuweisen, dass er/sie den Artikel tatsächlich versendet hat.

    @ pate:
    Lies dir das Urteil aus dem Link von juna mal durch, demzufolge muss der Verkäufer nachweisen können, die Ware versandt zu haben. Kann er das nicht, muss er dafür haften und nicht du! Es spielt dabei keine Rolle, ob der Versand versichert oder unversichert ablief. Wichtig ist nur, dass der Verkäufer nachweisen kann, die Ware an den Versender (Paketdienst) ordnungsgemäß übergeben zu haben. Ohne Einlieferungsbeleg, den es nur beim Paket oder beim Einschreiben gibt, kann der Verkäufer dies aber regelmäßig nicht nachweisen.

    Deine Chancen stehen also gar nicht mal schlecht. Würde dem Verkäufer an deiner Stelle mit diesem Urteil und einem Anwalt drohen, sofern es nicht nur um 10 oder 20 Euro geht.
  • poste doch mal den link zur aktion dann kann man erstmal weiter sehen .
    hier werden lauter vermutungen angestellt die dir nicht weiter helfen .

    1.
    der verkäufer bietet den versicherten und unversicherten versand an .
    2.
    der verkäufer hat extra drauf hingewiesen unversicherter versand = risiko beim käufer .
    3.
    privat person wie soll man den verkäufer nachweisen das er das nicht geschickt hat ??? er muss nur sagen ich hab einen zeugen schon hast du das nachsehen ganz zu schweigen von den kosten wie rechtsstreit , anwalt usw.
    4.
    einem rechtsstreit hängt natürlich von den kosten ab , wenn das handy 100€ gekostet hat du aber schon 240 € an den rechtsanwalt zahlen sollst , ob sich das lohnt muss ja jeder selbst entscheiden .
    5.
    bei ebay den käuferschutz beantragen wird meines erachtens nichts bringen da unversicherter versand und risiko deshalb beim käufer .
    6.
    bei ebay gibt es selbsthilfe gruppen oder foren liess dir das mal durch da sind 1000ende beiträge zu ähnlichen problemen .
  • Kalito99 schrieb:


    hier werden lauter vermutungen angestellt die dir nicht weiter helfen
    ...
    3.
    privat person wie soll man den verkäufer nachweisen das er das nicht geschickt hat ??? er muss nur sagen ich hab einen zeugen schon hast du das nachsehen ganz zu schweigen von den kosten wie rechtsstreit , anwalt usw.
    ...


    Die Vermutungen stellst wohl eher du an und kannst hier nicht weiter helfen!

    Sorry, aber so einfach geht das nicht. Denn es fehlt weiterhin ein BELEG der Übergabe an den Paketdienst, mit Absender- und Empfängername! Außerdem nimmt ein Rechtsanwalt keine 240 Euro an Gebühren bei einem Streitwert von 100 Euro beispielsweise.

    Wenn man KEINE AHNUNG von den Rechtsverhältnissen, Gesetzen und Anwaltsgebühren hat, sollte man sich mit vermeintlichen 'Tipps' lieber zurückhalten. Ich weiß nicht, weshalb so oft Leute ihre Meinung zu solchen Themen kund tun, wenn sie sich weder auskennen noch Ahnung haben!
  • Wenn der Verkäufer Privatperson geht das Risiko grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB) -

    Wie ich oben bereits geschrieben habe, kann der Verkäufer ja höchstens mit einer Quittung nachweisen, dass er "etwas" weggeschickt hat. Wenn er nicht gerade einen Zeugen aus dem Hut zaubert, der angeblich bei der Übergabe des Päckchens dabei gewesen ist.

    Solche Urteile wie Juna gepostet hat, gibts öfters, also auch neueren Datums - von daher hättest Du tatsächlich gute Chancen, etwas zu bewirken.
    Ist halt die Frage, ob sich der Aufwand lohnt...

    Wie teuer war denn das Handy?
    Hast Du ne Rechtsschutzversicherung?


    :// Leute nicht streiten, das hilft ihm nicht weiter
    Die Anwaltsgebühren werden nach dem Streitwert berechnet (außer der Anwalt vereinbart mit dem Mandanten ein Honorar aus) Kommt natürlich auch immer darauf an ob außergerichtliches Verfahren oder zivilgerichtliches Verfahren und wer gewonnen und verloren hat oder ob ein Vergleich geschlossen worden ist. ;)
  • Diese Dinge passieren immer häufiger, daher liebe ebay-Aktivisten: nur mit Einlieferungsnachweis versenden, auch wenn's ne Mark teurer ist, NUR Brief/Einschreiben, Hermes, DHL-Paket oder sonstige Paketdienste - KEIN Päckchen, keine Warensendung, keine Büchersendung! Versicherung ist üblicherweise bis 500,- Euro inklusive.

    Ich kenne genügend Fälle, in denen mit betrügerischer Absicht entweder nicht versendet wurde oder behauptet wurde es sei nicht angekommen. Außerdem gehen bei der gelben Pest tatsächlich immer wieder Sendungen verloren. In einem Fall habe ich mich mit dem (seriösen) Verkäufer auf 50/50 einigen können, d.h. er hat mir die Hälfte des Kaufpreises zurückerstattet und wir haben beide geweint.

    Wenn sowas passiert, im Zweifelsfalle beim anderen sehr energisch auftreten, ebay benachrichtigen (bringt üblicherweise gar nix), mit Konsequenzen drohen (z.B. mit Hinweis an Finanzamt wenn man den Verdacht hat es sei ein als Privater getarnter Gewerblicher, ihr glaubt gar nicht wie schnell die in Wallung kommen .......), Lösungsvorschlag machen. Anwalt bringt bei den üblichen Kleinbeträgen nix außer Kosten, kannste vergessen.

    mfg, gxgallery
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    "Die Benutzung des Gehirns ist nicht illegal...
    ... sondern ausdrücklich erwünscht, kostenlos und nie umsonst."
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