Zahlt der Vermieter bei Schimmel-Befall?


  • Iceman97
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  • Zahlt der Vermieter bei Schimmel-Befall?

    Hi!

    Hab mal paar Fragen.

    Wohne erst seit kurzem in meiner neuen Wohnung (ca. 2 Monate) und nun habe ich ein paar Mängel bemerkt, die ich vorher nicht gesehen habe, oder die vorher nicht zu sehen waren - weiß nicht genau.

    1. Fenster scheint undicht zu sein - beschlägt und es sammelt sich wasser unter der scheibe

    2. schimmel spuren am fenster der besenkammer und im bad

    Meine Fragen:

    1. zahlt das der Vermieter oder muss ich dafür aufkommen?
    2. was kann ich dagegen tun?
    3. ich bin mir sicher, dass das nicht erst durch mich entstanden sein kann, da ich regelmäßig lüfte und heize - kann ich mich irgendwie absichern oder zahlt das eine versicherung?

    Brauche DRINGEND Rat!

    Danke
  • Hi Iceman97

    ich arbeite im Baustoffachhandel und habe mich mit einem Energierberater zusammengeschlossen um Kunden mit energetischen Problemen kompetent weiterhelfen zu können.
    Es gibt viele mögliche Ursachen für die genannten Probleme, eins ist jedoch sicher, wenn deine Fenster "tropfen" ist hier ein Problem da. Hier ist es wichtig herauszufinden ob es an dem Lüftungsverhalten lieg oder ob es an den undichten Fenstern liegt. Einfachste Probe ist mal ein Feuerzeug an zumachen und mit diesem vor der Fensterdichtung langzufahren und zu schauen ob die Flamme flackert. Wenn dies nicht der Fall sein sollte ist die nächstmögliche Warscheinlihkeit das du leider nicht richtig lüftest. Es ist gerade in der kalten Jahreszeit sehr wichtig die Warme feuchte Luft so schnell wie möglich durch gezieltes Lüften zu beseitigen. Dies geschieht durch das sog. Stoßlüften... "Beobachte mal bitte die Aussenseite der Scheiben wenn du das Fenster öffnest" diese werden beschlagen und erst wenn sie wieder klar sind ist die Luftfeuchte ausgeglichen und du kannst das Fenster schließen.
    Es ist jedoch auch möglich einen Baubiologen oder zertif. Energieberater mit der Ursachenforsch zu beauftagen. Hierzu Rate ich dir jedoch zur Zustimmung deines Vermiters da du sonst möglicherweise auf den entstandenen Kosten sitzen bleibst.

    Sollten sich diesbezüglich noch Fragen ergeben kannst dich ja noch mal melden. Wenn ich dir helfen kann, gern.
  • So schnell entsteht kein Schimmel, wenn man regelmäßig lüftet und richtig heizt - also muss da schon vorher was gewesen sein.

    Wie schon gesagt wurde, wende Dich an Deinen Vermieter (am besten schriftlich), es muss ja auch geklärt werden, wo genau die Feuchtigkeit herkommt. Normalerweise kommt der Vermieter für solche Mängel auf (es sei denn Du handelst grob fahrlässig und lässt bei Regen und kalten Temperaturen die Fenster Tag- und Nacht offen stehen ;) ), was ja niemand macht. Fenster beschlagen auch gerne, wenn es in der Wohnung zu kalt ist. Der Schimmel im Bad kann vom Kondenswasser, dass beim Duschen und Baden entsteht, kommen. Stoßlüften und entsprechend heizen sollte helfen...

    Gruß yimmi

    Ps. Falls Du die Möglichkeit hast noch mit dem Vormieter zu sprechen, würde ich den mal fragen. Es gibt nämlich oft Vermieter, die wissen, dass die Wohnung entsprechende Mängel hat und streichen einfach ein bißchen Farbe drüber und denken gut ist....Falls der Vermieter keine Abhilfe schafft, kannst Du sogar nach entsprechender Vorwarnung die Miete mindern
  • Hatschiiy schrieb:


    Aber ich würde auch mal in den Mietvertrag schauen, vielleicht steht da noch was drin. ;)

    "bei schimmelbefall in der wohnung ist dieser sorgfältig mit einer spachtel zu entfernen und den üblichen mittags- oder abendmahlzeiten zuzufügen" - meinst du sowas in dieser art?? ;)

    NEIN - es gibt für schimmel eigentlich nur zwei möglichkeiten!
    - entweder man hat tatsächlich ein falsches heiz- und lüft-verhalten was die luftfeuchtigkeit unangemessen ansteigen lässt und für schimmelbildung sorgen kann
    - oder es liegt an der bausubstanz - sprich: fehlende, defekte oder falsche aussenisolierung (meist bei flachdächern in der obersten wohnung - oder risse in der drainage/fehlende, verstopfte drainage in der parterre- oder tiefparterre-wohnung), risse und löcher in den wänden, undichte fenster oder andere kältebrücken

    - bei ersterem hilft nur korrektes heizen und lüften (was du laut deinen angaben ja tust)
    - bei letzterem SOFORT meldung an den vermieter mit dem ersuchen um beseitigung!
    schimmelpilze bzw deren sporen sind definitiv gesundheitsschädigend und können - falls der vermieter keine abhilfe schafft - ein grund für eine fristlose kündigung sein!

    meistens (so meine bittere erfahrung) wird der vermieter ein eigenes verschulden abstreiten und dir mit dem falschen heiz- und lüft-verhalten kommen - dann wirds etwas härter...
    auf der sicheren seite bist du, wenn du einem mieterverein angehörst (kostet ca 40euro im jahr) - die haben anwälte die dich beraten und für dich eintreten - dies allerdings erst NACHDEM du dort mitglied bist

    mein tipp (was seinerzeit auch der tipp des mietervereins an mich war) hol dir ein hygrometer (gerät zur messung der luftfeuchtigkeit - meist in kombination mit einem thermometer - kostet so um die 5-8euro) und trage 2-3mal täglich vor und nach dem stoßlüften die werte in eine tabelle ein

    mit dieser tabelle gehst du erst zum mietverein und lässt dich beraten und dann - falls so geraten - zum vermieter

    ICH hatte das problem in meiner letzten wohnung und hab zu lang gewartet (habs hinter den möbeln die an der wand standen erst nach monaten bemerkt) :(
    - der anwalt riet mir wegen dieser langen zeit der "inaktivität" dazu, so schnell wie möglich auszuziehen und mich nicht lang mit dem vermieter rumzustreiten (and so i did) ;)
    mit deinen zwei monaten biste noch gut dran - aber nun heisst es HANDELN!

    greetz

    janus
    --=== wanna receive a smile? - give a smile! ===--
    oooo
    wanna see my BL?
  • Ganz klare Sache - Bezahlt der Vermieter!
    Das bedeutet auch, der Vermieter gibt den Auftrag zur Behebung des Schadens.
    Du meldest den Schaden dem Vermieter und er muss sich um die Beseitigung des Schadens kümmern.
    Lg Hurrga
  • Hallo!

    Das wichtigste ist ja schon eindeutig gesagt. Liegt die Ursache an der Bausubstanz ist der Vermieter (Hausverwaltung) verantwortlich den Schaden in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Da dies eine Beeinträchtigung ist, hast du auch das Recht in dieser Zeit deine Miete zu kürzen.

    Nun zur wichtigen Frage, in welcher Höhe die Miete gekürzt werden darf. Natürlich hängt die Höhe in erster Linie von der Schwere des Mangels ab. Wie sooft bei den Juristen kommt es da ganz auf den Einzelfall an. Wie viel Prozent jeweils von der Kaltmiete abzuziehen sind, haben Gerichte in Hunderten von Urteilen entschieden. Diese sind in einer Mietminderungstabelle zusammengestellt und geben Euch grobe Richtwerte, wie viel Prozent der Miete Ihr bei den häufigsten Mietmängeln einbehalten dürft.

    Bei Schimmelbefall sind es zwischen 10% - 80 %.

    Cu Asso
  • Nur so als kleiner Tip, du soltest möglichst nicht erwähnen, dass dir der Zustand schon länger bekannt ist.
    Du solltest das erst vor wenigen Tagen bemerkt haben.
    Der Vermieter könnte dich sonst haftbar machen, wenn durch deine verspätete Meldung Folgeschäden entstanden sind.
    Jeder Mieter hat eine Meldepflicht für Schäden an der Wohnung.

    ... und, je nachem was für ein Typ dein Vermieter ist, wird der erstmal einen Gutachter bestellen, der dann feststellt, dass der Schimmelbefall auf falsches Lüften zurückzuführen ist ;)