euere Meinung: Verkaufen bei E-bay ist gleich Steuerhinterziehung?

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  • sandil
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  • euere Meinung: Verkaufen bei E-bay ist gleich Steuerhinterziehung?

    Hallo,
    "wer bei E-bay verkauft soll sich einen Gewerbe-Schein holen" ?
    "Wer eine gewisse Anzahl an Artikel verkauft, muss er dies melden" !
    "Verkaufen bei E-bay ist wie auf dem Flohmarkt....bedarf keine Steuern-abgaben !!!"
    hier sind einige Aussagen zu diesem Thema, aber die Meinungen gehen dies bezüglich sowas von auseinander....deswegen weiss man nicht was nun richtig ist und was falsch ist !!!.....man hört sogar von Gericht-Urteilen !!!??
    was ist euere Meinung dazu?!!!
    Wer mehr darüber weiß, soll uns bitte ruhig aufklären !!
    Vielen Dank
    euer sandil
  • Man sollte schon etwas differenzieren bei der Sache.

    Verkaufen ist nicht gleich verkaufen. Wenn wir jetzt einmal von dem Otto Normalverbaucher, also dem privaten Verkäufer ausgehen.

    Es kommt, wenn man das Ganze steuerrechtlich betrachtet, wohl mehr auf den erwirtschafteten Umsatz an, als auf die Anzahl. Beispiel, wenn einer einen neueren/neuen kpl.-PC verkauft erwirschaftet er dabei mehr als jemand der für 2 oder 3 EUR ältere PC-Spiele anbietet/verkauft. Und das evtl. auch mehrfach.

    Man sollte es auch von dieser Seite betrachten, dass man normalerweise von PC-Spielen als privater Verkäufer mehr davon haben dürfte, als meinetwegen Handy´s. Die dann ständig angeboten werden bei Ebay.

    Dann spielt er auch eine gewisse Rolle ob Neuware oder Gebrauchtware angeboten wird. Bei verstärkt angebotenen Neuware kann man denke ich schon von gewerbsmäßigen Anbieten sprechen. Bei Gebrauchware kommt es wohl dann eher darauf an, ob ein oder ähnliche Artikel ständig und das über längeren Zeitraum in größerem Stil verkauft werden.
    Ein wichtiger Aspekt ist vielleicht noch, ob bei den Verkäufen generell davon ausgegangen werden kann, dass es sich um Veräußerungsgeschäfte handelt, bei denen eine offensichtliche Gewinnerzielung zu erkennen ist. Und das wie gesagt in größerem Rahmen. Bei Neuteilen eben (irgendwelche PC-Mäuse oder ähnliches, Neuware aus China/Hongkong meinetwegen).

    Fazit: Wenn jemand mehrere private Dinge über Ebay verkauft, dies in einem Rahmen von nicht gleich einer mittleren vierstelligen Summe über´s Jahr, dann dürfte da kein Hahn danach krähen. Die wenigsten geben ja auch steuerlich an, wenn sie ihr Kfz verkaufen. Und das sind genau betrachtet ja auch Einnahmen in einem höheren Bereich..:cool:

    Übrigens, welche Gerichtsurteile meinst der TE? Mir persönlich fallen momentan nur die ganzen Abmahnverfahren ein, wegen Verstoss gegen Markenrechte bzw. den nicht lizenzierten Verkauf von Markenartikeln (Ed Hardy beispielsweise).
  • Alles totaler Schwachsinn. Auf gebrauchte Waren wurden schonmal Steuern entrichtet, von daher wäre alles andere doppelt-gemoppeltes "Auspressen" der Bürger.

    Und die größeren Händler bei Ebay zahlen Gewerbesteuer. Klar, dass Vater Staat da wieder Geld rausholen möchte und die Gerichte das unterstützen. Aber im großen und Ganzen völliger Schwachfug. Verkauf deine Gegenstände und schreib immer schön, dass sie gebraucht sind und dich wird schon keiner angreifen, wenn du nicht gerade tausende Artikel im Monat verkaufst ;)
  • Steuerhinterziehung hat nichts mit einem Gewerbeschein zu tun. Steuerpflichtig ist jeder, unabhängig davon ob er einen Gewerbeschein hat oder nicht - die wenigsten Drogendealer dürften einen Gewerbeschein haben

    Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen Lieferungen (also Waren) und sonstige Leistungen (also Dienstleistungen) der Umsatzsteuer soweit diese im Inland von einem UNTERNEHMER getätigt werden.
    Gem. § 2 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede NACHHALTIGE Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (egal ob mit Gewinn oder mit Verlust verkauft wird).
    Es stellt sich demnach die Frage, wann ist eine Tätigkeit nachhaltig. Mal unabhängig davon ob eine Steuerbefreiung greift (e.g. Briefmarken o.ä.)
    Gem. R 18 UStR ist eine Tätigkeit nachhaltig und demnach USt-pflichtig, wenn
    - mehrjährige Tätigkeit
    - planmäßiges Handel
    - auf Wiederholung angelegte Tätigkeit
    - Ausführung mehr als nur eines Umsatzes
    - Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses
    - Intensität des Tätigwerdens
    - Beteiligung am Markt
    - Auftreten wie ein Händler
    - Unterhalten eines Geschäftslokals
    - Auftreten nah außen, z.B. gegenüber Behörden (e.g. Gewerbeschein)

    Dies sind nur allgemeine Anhaltspunkte gem. BFH-Urteil v. 18.7.91 und müssen gegeneinander abgewogen werden. - d. h. das Gesamtbild ist ausschlaggebend nicht die Erfüllung einzelner oder mehrerer Kriterien. Meiner Ansícht nach ist alles unter 10 Verkäufen pro Jahr steuerunschädlich - darüber hinaus stellt sich dann die Frage nach dem Wert der Verkäufe (nicht nach dem erzielten Gewinn - ist im UStG unterheblich).

    Zusammenfassend kann man die Umsatzsteuerpflicht nicht pauschal beantworten - dies hängt wie so häufig vom Einzelfall ab.

    Gruß

    Stobbi
  • Stobbart schrieb:

    d. h. das Gesamtbild ist ausschlaggebend nicht die Erfüllung einzelner oder mehrerer Kriterien. Meiner Ansícht nach ist alles unter 10 Verkäufen pro Jahr steuerunschädlich - darüber hinaus stellt sich dann die Frage nach dem Wert der Verkäufe (nicht nach dem erzielten Gewinn - ist im UStG unterheblich).



    Aber das ist doch das Problem was der Threadersteller im Auge hat. Und nach gesundem Menschenverstand (meinem ;) ) sieht das so aus, dass ich schon meine Steuern geleistet habe, wenn ich mir einen Fernseher kaufe. Will ich den nach einem Jahr aber wieder abtreten, ist doch (nach gesundem Menschenverstand) keine neue Steuer fällig. Denn es wurde ja schon gezahlt für die Gebrauchtware.
    Alles andere wäre absoluter Wahnwitz....
  • Jeladeen schrieb:

    Alles totaler Schwachsinn. Auf gebrauchte Waren wurden schonmal Steuern entrichtet, von daher wäre alles andere doppelt-gemoppeltes "Auspressen" der Bürger.
    ...



    Wenn man keine Ahnung von Recht & Gesetz hat, sollte man weniger mit Schimpfworten um sich werfen - sie könnten einen selber treffen! ;)

    Oder meinst du, ein Gebrauchtwagenhändler wäre nicht steuerpflichtig? Anderes Beispiel: du verdienst als Angestellter so gut, dass du von deinem Gehalt noch Aktien oder ähnliche Dinge erwirbst und auf Gewinne & Erträge davon wiederum Steuern bezahlen musst. Oder gar beim Erben: Auf die Erbmasse der Eltern oder Großeltern wurden natürlich schon Steuern und Abgaben aller Art entrichtet und doch gibt es die Erbschaftssteuer.

    Selbst Studenten, die den Nachlass der Oma verhökerten in Ebay, wurden schon per Gericht rechtskräftig als gewerbliche Verkäufer eingestuft.

    Wer dagegen gelegentlich unterschiedliche Gebrauchtwaren anbietet, braucht i.d.R. keine Angst vor dem Finanzamt haben - und das völlig legal.

    Was mich wundert, wie viele Anbieter in Ebay sich als private Verkäufer einstufen, jegliche Gewährleistung und Garantie nach EU-Recht ablehnen und doch Neuwaren verkaufen, insbesondere bei Bekleidung.
  • Jeladeen schrieb:

    Aber das ist doch das Problem was der Threadersteller im Auge hat. Und nach gesundem Menschenverstand (meinem ;) ) sieht das so aus, dass ich schon meine Steuern geleistet habe, wenn ich mir einen Fernseher kaufe. Will ich den nach einem Jahr aber wieder abtreten, ist doch (nach gesundem Menschenverstand) keine neue Steuer fällig. Denn es wurde ja schon gezahlt für die Gebrauchtware.
    Alles andere wäre absoluter Wahnwitz....


    Hi Jeladeen,

    ich stimme Dir zu und gebe trotzdem gleich den Wahnwitz weiter.
    Beim Benzin zahlst Du Steuer auf die Steuer und das ganz im vollen Bewußtsein.
    Dem Staat (wer immer das ist und dann das Sagen haben will) ist das schnurz piep egal ob das Wahnwitz ist. Hauptsache die Kohle kommt rüber.

    Du brauchst keine Steuern zahlen, aber Gebrauchtwarenhändler müssen div. Steuern wie Umsatzsteuer auch auf mehrfach ausrangierte Gebrauchtwaren zahlen und sofort auch die Märchensteuer, die er allerdings vorher auf den Warenwert draufschlagen kann.

    Die Scheiß-Parteien meckern in der Oppositionsstellung lautstark und populistisch über Steuererhöhungen. Beim Machtwechsel wurde noch nie eine so beschimpfte Aktion der vorherigen Regierung zurück genommen. Das Bescheißen geht weiter. Der Volksmund sagt: "Die Tröge bleiben immer die gleichen, nur die Säue (Schweine) wechseln." Und wenn sie Glück haben, werden sie noch zum Friedensnobelpreis nominiert.

    Ich glaub`ich werd`Revolutionär, man findet aber kaum Jemanden, dem man trauen kann.
    LG theater221
  • MusterMann schrieb:


    Oder meinst du, ein Gebrauchtwagenhändler wäre nicht steuerpflichtig?

    Das ist wieder was anderes, wenn man das als einziges Einkommen hat. Dann ist das nämlich ein Gewerbe = Gewerbesteuer. Als Privatmann halte ich es aber weiterhin für Wahnwitz. Selbst wenn der Staat da Geld abpresst, es ist nicht gerecht, weil doppelt. (Ja, ist mir klar, dass es dem Staat egal ist. Aber wieso sagt dagegen keiner was ?!)

    Selbst Studenten, die den Nachlass der Oma verhökerten in Ebay, wurden schon per Gericht rechtskräftig als gewerbliche Verkäufer eingestuft.

    Traurig, traurig. Armes Deutschland :( Dasselbe arme Spiel bei der Erbschaftssteuer. Auch alles doppelte Steuern.

    Wer dagegen gelegentlich unterschiedliche Gebrauchtwaren anbietet, braucht i.d.R. keine Angst vor dem Finanzamt haben - und das völlig legal.

    Und so sollte das bei Privatleuten generell sein :(


    @ theater: Ja... Die Situation mit den Parteien ist aber bekannt. Kaum sind sie gewählt, machen sie genau das Gegenteil, was sie versprochen haben. Ein Grund mehr warum man Protestwählen sollte (was ich generell tue). Nur sein wir mal ehrlich... Es bringt nichts. Bei uns in Deutschland gibt es eine Oligarchie. SPD und CDU / CSU. Im Grunde dasselbe (geworden) nur andere Namen....
  • Jeladeen schrieb:

    Aber das ist doch das Problem was der Threadersteller im Auge hat. Und nach gesundem Menschenverstand (meinem ;) ) sieht das so aus, dass ich schon meine Steuern geleistet habe, wenn ich mir einen Fernseher kaufe. Will ich den nach einem Jahr aber wieder abtreten, ist doch (nach gesundem Menschenverstand) keine neue Steuer fällig. Denn es wurde ja schon gezahlt für die Gebrauchtware.
    Alles andere wäre absoluter Wahnwitz....


    ....richtig, bleibt es bei einem Fernseher, so fällt keine USt an. Verhökerst aber mehrere (weil Händler), dann darfst USt bezahlen.

    Verkauft ein Händler an einen Händler Waren und Dienstleistungen, so stellt sich die USt grds. als durchlaufender Posten dar. Der Verkäufer führt USt ab und der Käufer meldet Vorsteuer an - deshalb keine mehrfach Besteuerung. Die USt ist letztendlich nur von Endverbraucher zu entrichten. In den siebziger Jahren gab es mal die Allphasen-USt mit geringeren Mwst-Sätzen (mit so 2 %, soweit ich mich noch erinnern kann - Vorlesung ist lange her), d.h. es war JEDER Verkauf USt pflichtig.

    Sinn und Zweck der USt (neben der Erzielung von Einkünften des Staates) ist den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen zu besteuern, also steuernd in das Wirtschaftsleben einzuwirken. Hat demnach einen gewissen ökologischen Charakter - je teuerer eine Ware, desto weniger wird konsumiert. Und wer mehr konsumiert zahlt mehr Steuern.
  • Jeladeen schrieb:

    Das ist wieder was anderes, wenn man das als einziges Einkommen hat. Dann ist das nämlich ein Gewerbe = Gewerbesteuer. ..



    Nein! Gewerbesteuer ist das, was Kommunen (Gemeinde, Städte) auf den Gewinn des Unternehmers erheben. Jeder Gewerbetreibende, vom Selbstständigen bis hin zum Großunternehmen ist am Ort des Gewerbesitzes gewerbesteuerpflichtig. Den Hebesatz (prozentuale Steuer auf den Gewinn des Unternehmens) legt jede Gemeinde selbst fest, zumindest in Baden-Württemberg. Es gibt allerdings eine Freigrenze, die irgendwo bei ~ 20.000 Euro Gewinn pro Jahr liegt, unterhalb derer man keine Gewerbesteuer entrichtet.

    Ansonsten fällt bei jedem Unternehmer eben die Einkommensteuer an. Egal, wie groß das Unternehmen ist, abhängig alleine vom Gewinn. Während es für den Selbstständigen noch Freigrenzen gibt, wie bei Angestellten, sind Körperschaften (z.B. GmbH oder AG) ab dem ersten Euro an Gewinn steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerpflicht (landläufig Mehrwertsteuer genannt) erstreckt sich nicht auf alle Berufsgruppen, unter Umständen kann ein Gebrauchthändler von der USt-Pflicht befreit sein, darf seinen Kunden aber natürlich auch keine in Rechnung stellen.

    Wenn jemand als Händler, z.B. auf EBAY, regelmäßig Artikel verkauft, dies über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt in den selben Bereichen und mit entsprechendem Umsatz, kann ein Finanzamt eine Steuerpflicht festlegen. Ist man betroffen, kann man, am besten mit Hilfe eines Anwalts, dagegen vorgehen. Gerichte neigen aber leider dazu, oft genug im Sinne der Steuerbehörde zu entscheiden.

    Ich hab die Tage einen privaten Verkäufer auf Ebay gesehen, der eine riesige Hifi-Gerätesammlung verhökert, angeblich für einen Freund. So jemand kann sehr leicht steuerpflichtig werden, da die ganzen Umsätze über dessen Konto laufen! Also lieber ein paar Accounts auf die Frau und die Eltern machen ... :D