Rauchen unter 18

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  • teh_jack
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  • Rauchen unter 18

    Habe mal eine Frage zum neuen Gesetz, welches das Rauchen unter 18
    in der Öffentlichkeit verbietet:
    Ich war vor der Gesetzes Änderung schon 16 und konnte somit 2 Monate
    legal rauchen, nun da das neue Gesetzt da ist, aber nicht mehr.
    Habe nun Gestern gehört, dass man, wenn man vor der Gesetzes Änderung
    schon 16 war trozdem unter 18 in der Öffentlich rauchn darf.
    Weiß jemand ob das stimmt oder wo ich sowas nachlesen kann?

    danke für eure Antworten,

    mfg
    teh_jack


  • Es ist jedoch bereits seit dem 1. September 2007 untersagt, Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit zu gestatten

    Rauchende Kinder oder Jugendliche handeln nicht rechtswidrig, wenn sie „trotz fehlender Gestattung“ in der Öffentlichkeit rauchen.


    Eigentlich darf man nicht, man wird aber net bestraft, wenn mans tut, bis einem jemand sagt, man darf hier net rauchen. (total bescheuert aber naja) Außnahmen für Leute, die schon 16 waren, als es eingeführt wurde gibts natürlich nicht!
    Dieser Beitrag wurde zusammengeschwäbelt und könnte verwirrend auf Menschen wirken!


    User helfen Usern:
  • Und muss ich dann auch die Kippe ausmachn wenn mich nur ein normaler
    Passant anspricht, dass ich hier nicht rauchn darf oder dürfen das nur Polizisten?

    und wenn sie mich drauf ansprechen, muss ich die zigarette dann ausmachn?
    freunde von mir wurden nämlich schon insofern bestraft, dass sie ihre gesamten
    kippen vor einem polizisten wegwerfen mussten (falls das als strafe gilt)...
  • Also normalerweise ist es so gedacht das ein Nichtraucher (wie ich) dir den ganzen Tag verderben kann, da es ihm auch gestattet ist dich darauf anzusprechen.
    Welche Methoden die Polizisten im einzelnen für richtig halten kann ich dir leider nicht sagen, aber man die ein Schachtel kannst ja wohl verkraften!
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  • jeder kann den anzeigen ... (und das wird auch als Ordnungswidrigkeit mit Geldbusse verfolgt) der dir das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet ...

    z.B.

    Gastwirt, bei dem du in der Kneipe rauchst ... Geldbusse für den Wirt > du wirst im eigenen Interesse des Wirtes rausfliegen oder nicht rauchen

    Schulhof, ebenfalls Geldbusse für den aufsichtsführenden Lehrer ... wenn während des Unterrichtes und keine Aufsicht eingeteilt dann Schulleiter > Verweis evtl. kannst du von der Schule fliegen

    genauso geht es Eltern usw.

    Und mal nebenbei ... du darfst Zigaretten überhaupt nicht kaufen bzw. besitzen, wenn du keine 18 Jahre alt bist ... daraus erübrigt sich deine Frage ob du die wegwerfen oder abgeben musst ...

    Das mit dem Gewohnheitsrecht kannst du ebenfalls knicken ... dann würde ja das Fahren mit einem Auto, das ich vor Einführung der Umweltplakette schon besessen habe auch automatisch befreit werden ... Mumpitz
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • BlaBla05 schrieb:

    du darfst Zigaretten überhaupt nicht kaufen bzw. besitzen, wenn du keine 18 Jahre alt bist


    Warum gibts es dann eine Ausnahmeregel für die Abgabe von Zigaretten in Automaten bis 2009? Also mit keine Zigis besitzen kannste nicht sagen, darfst die doch sogar legal kaufen! Allgemein ist das Gesetzt im Moment aufgrund der Übergangsregelung noch sehr verwirrend, wird aber wahrscheinlich ähnlich wie mit Spirituosen gehandelt (dabeihaben JA konsumieren in der Öffentlichkeit NEIN!).

    MfG DragonFly44
    Dieser Beitrag wurde zusammengeschwäbelt und könnte verwirrend auf Menschen wirken!


    User helfen Usern:
  • Können Jugendliche "bestraft" werden, wenn Sie beim Rauchen angetroffen
    werden?

    Nein! Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes können nur
    Veranstalter bzw. Gewerbetreibende zur Rechenschaft gezogen werden, z.B. durch die
    Erteilung einer Geldbuße (gem. § 28 JuSchG). Dies würde zutreffen, wenn Jugendliche
    entgegen des Abgabeverbotes nach § 10 JuSchG im Tabakladen, am Kiosk oder sonstwo
    Zigaretten erhielten. Hier würde der Inhaber ordnungswidrig handeln. Aber auch jeder
    andere Erwachsene handelt ordnungswidrig, wenn er Kindern und Jugendlichen in der
    Öffentlichkeit Zigaretten gibt (§ 28 Abs. 4 JuSchG).
    Wenn aber ein Jugendlicher beim Rauchen in der Öffentlichkeit angetroffen wird, kann
    er dafür nicht mit einem Bußgeld "bestraft" werden.

    Dürfen Erwachsene den rauchenden Jugendlichen die Zigaretten abnehmen?
    Nur die Polizei- und Ordnungsbehörden haben im Rahmen der Gefahrenabwehr das
    Recht, rauchenden Minderjährigen in der Öffentlichkeit Zigaretten abzunehmen. Alle
    Erwachsenen sind aber selbstverständlich berechtigt und auch angehalten, rauchende
    Jugendliche auf die geänderte Gesetzeslage hinzuweisen und sie zum Ausmachen ihrer
    Zigarette zu bewegen.


    Aber der letzte Satz ist mit Vorsicht zu behandeln, siehe München.
    [size=1]
    Wer sich gut im Verborgenen gehalten hat, hat gut gelebt
    [SIZE="1"]Meine BlackList[/SIZE]

    -----------------------------------------------------[/size]
  • Ist es nicht so, dass man mit elterlichen Erlaubnis (sofern man schon vor dem Gesetz Raucher war) rauchen darf?
    Hat zumindest mal eine erzählt.

    Scheint mir zwar sinnlos (was bringt dann das Verbot schon?) aber soll wohl so sein.
  • @ Sieben Siegel
    Nein, Eltern sind grundsätzlich nicht berechtigt, gesetzliche Vorschriften für ihre Kinder ausser Kraft zu setzen. Wäre ja noch schöner, wenn das auch ginge ...


    DragonFly44 schrieb:

    Warum gibts es dann eine Ausnahmeregel für die Abgabe von Zigaretten in Automaten bis 2009? Also mit keine Zigis besitzen kannste nicht sagen, darfst die doch sogar legal kaufen! Allgemein ist das Gesetzt im Moment aufgrund der Übergangsregelung noch sehr verwirrend, wird aber wahrscheinlich ähnlich wie mit Spirituosen gehandelt (dabeihaben JA konsumieren in der Öffentlichkeit NEIN!).

    MfG DragonFly44


    Wo soll diese Ausnahmeregelung denn stehen ... Fakt ist, das sämtliche Automaten so umgebaut worden sind, dass du nur mit von der Bank freigeschalteten EC-Karten Zigaretten ziehen kannst (war eine Beschränkung der Automatenaufsteller und hat eine Mörderkohle gekostet).

    Die Bank schaltet nur frei, wenn der Karteninhaber volljährig ist. Deine sogenannte Übergangsregelung betrifft nur die Automatenaufsteller, wer keine freigeschaltete Geldkarte hat und nicht volljährig ist, der bekommt auch keine bis er 18 ist.
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