Urlaubsanspruch für ca. 3 Wochen?


  • Snip3r
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  • Urlaubsanspruch für ca. 3 Wochen?

    Guten Abend,

    ich werde meine Ausbildung am 18.01.08 mit der mündlichen Prüfung beenden (nicht Übernahme).

    In meinem Ausbildungsvertrag steht Ende Februar und Anspruch auf 9 Tage Urlaub.

    Da dies jetzt aber schon in 3 Wochen der Fall ist, hab ich mal nachgefragt wie viel Urlaub ich denn bekommen würde für die 18 Tage.
    Darauf hin kam die Antwort 0, keine.

    Ist sowas rechtmäßig und was kann ich dagegen machen, ich hab auch noch vorstellungsgespräche und bräuchte dafür Urlaub. Was kann ich machen, was ein mein Zeugnis nicht gefährdet? :(

    Wäre über Antworten sehr erfreut.

    Gruß

    Snip3r
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    Patrioten reden nur davon, dass sie für ihr Land sterben, niemals davon, dass sie für ihr Land töten. (Bertrand Russell)
  • Also wenn dein Arbeitsverhältnis zum 18.1. endet gibt es prinzipiell nur die Möglichkeiten:
    1. Urlaub bekommst du noch - ist aber unwarscheinlich weil dein Vertrag ja zu Ende ist.
    2. Urlaub kann ab einer bestimmten Grenze ausgezahlt werden - bei mir würde alles an Resturlaub vergütet werden
    3. Pech gehabt

    Guck am besten mal in deinen Ausbildungsvertrag

    Prinzipiell müsstest du dir aber, frag doch einfach mal nett, die Zeit als Urlaub nehmen dürfen - oder du bist komischerweise Krank ;)
    Eigentlich find ich das ja nicht gut...


    Zur Zeit bin ich nicht da! Ich werde also auch nicht Antworten!
  • IMHO beziehen sich die 9 Tage vom ~31.08.2007 - 18.01.2008. Wenn das richtig ist und du diese 9 Tage bereits aufgebraucht hast, steht dir kein Urlaub mehr zu. Alternativ könntest du deinen Arbeitgeber fragen, ob du durch Mehrarbeit (Überstunden, Wochenendarbeit) an den betreffenden Tagen früher gehen kannst oder komplett frei bekommst...

    HTH
    "Ich habe ein einfaches Rezept, um fit zu bleiben - Ich laufe jeden Tag Amok."
    [SIZE="1"]Hildegard Knef (1925-2002), dt. Schauspielerin, Chansonsängerin und Autorin [/SIZE]
  • hi...ist es nicht so, dass der Urlaub sich auf ein Jahr rechnet und somit auf 2monate...damit sind 9Tage eh schon sehr viel...bei "normalen" Mitarbeitern ist es glaube ich so das man den Urlaub auszahlen kann...aber wenn mich nicht alles täuscht, müssen sie dich freistellen für Bewerbungsgespräche, da sie dir gekündigt haben...ich würde mal aufs Arbeitsgericht gehen..das kostet dich nichts und sie können dir sicher helfen...ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen
  • Guten Abend,

    Snip3r schrieb:


    In meinem Ausbildungsvertrag steht Ende Februar und Anspruch auf 9 Tage Urlaub.



    zunächst einmal würde ich klären, wie lange Dich Dein Arbeitnehmer beschäftigt und damit auch bezahlt. Ist dies jetzt der 18.01.2008 oder der 29.02.2008? Denn wenn er Dich bis Ende Februar bezahlt, dann würde ich sagen 9 Tage Urlaub bis zum 18.01.2008 zu nehmen ... :confused: ich weiß nicht.

    Ansonsten kann ich nur noch mal das unterstreichen, was schon gesagt wurde. Sprich mit Deinem Arbeitgeber und versuche eine Regelung zu finden, daß Du sagen wir mal 4x die Woche 1h mehr arbeitest und dafür an einem Tag 4h eher gehen darfst. Er wird ja auch die Probleme kennen und bei einem Vorstellungstermin kann er eigentlich mal ein Auge zudrücken, zumal er Dich sowieso nicht übernimmt. ... Meine Meinung.


    Linda
  • Hallo,

    vielen Dank für eure Antworten.
    @linda: Im Vertrag steht 28.02., aber als mir die Nichtübernahme mitgeteilt wurde hieß es bis zum bestehen der mündlichen Prüfung (= letzter Arbeitstag = 18.01.)

    Das mit den Überstunden ist auch nicht so das Prob. (ca. 16 aktuell).

    Vielen Dank nochmal.

    Gruß
    Snip3r
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  • Wirst du nach Tarif bezahlt? Wenn ja dann gilt das Tarifrecht und da ist es die Regel, dass dir 2 Tage Urlaub pro Monat in der niedrigsten Lohngruppe zustehen.

    Ansonsten würde ich sagen: PGH

    cya chicken :lego:
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  • Moooment! Was wurde denn jetzt vertraglich genau geregelt? Steht da bis zum Bestehen der mündlichen Prüfung, spätestens aber bis zum 28.02.2008, oder ist da nur und ausschließlich vom 28.02.2008 die Rede? Ansonsten hieße das ja, daß Dein Arbeitgeber eigenmächtig den Vertrag ändert. Oder greifen da irgendwelche allgemeinen gesetzlichen Regelungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages sind? Soweit kenne ich mich jetzt leider nicht aus.

    Aber das würde ich zuerste einmal klären, auch in Hinblick auf Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung und wie das alles heißt. Denn ohne Beschäftigungsverhältnis bist Du zunächst einmal nur als freiwilliges Mitglied krankenversichert, soweit ich informiert bin.

    Also ich würde sehr stark vermuten, daß Du mindestens bis zum 31.01.2008 Angestelter Deiner alten Firma bleibst, unter Abdeckung aller gesetzlichen Pflichtversicherungen.


    Linda
  • @linda:
    Nein, das hat alles seine Richtigkeit. Ausbildungsverhältnisse enden mit Bestehen der mündlichen Prüfungen unabhängig von den in den Verträgen festgesetzten Daten. Während der Vertragsabschlüsse stehen die Termine der Prüfung noch nicht fest. Wahrscheinlich wird das deswegen so umständlich gemacht ;)

    @Snip3r:
    Was steht den in deinem Vertrag bezüglich deines letzten Ausbildungsjahres? IMHO ist der Urlaub in einer Spalte eingetragen. Sprich das letzte Ausbildungsjahr geht "Von", "Bis" und darunter müssten die dir zustehenden Urlaubstage stehen. Wieviele Tage sind das und wieviele hast du bereits genommen?
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  • @ Snip3r:

    Es ist ein Unterschied, ob dir die 9 Urlaubstage für dein letztes Ausbildungshalbjahr zustehen oder nur für das Jahr 2008. Das meinte Karl Nickel wohl auch.

    Im ersten Fall, z.B. vom 1. September 2007 (1. Oktober) bis nominell 28. Februar 2008 wären es demnach 9 Tage gewesen laut deinem Vertrag. Hast du seit Beginn deines letzten Ausbildungsjahres seit Herbst 2007 denn schon Urlaub gehabt? Wann begann bei euch das Ausbildungsjahr?

    Nur für die Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 2008 wären es maximal 4 Tage, die dir gesetzlich zugestanden hätten und ganz sicher keine 9 Tage!

    Habt ihr einen Betriebsrat in der Firma? Falls ja, wende dich umgehend mal dahin. Solltest du noch Urlaubsanspruch haben, eventuell gekürzt wegen deines Ausscheidens am 18. Januar, dann steht er dir auch rechtmäßig zu als Azubi.
  • servus!

    wenn wir es über den gesetzlichen mindesturlaub angehen, stehen dir nichts zu, da der monat januar nicht voll ist. das bundesurlaubsgesetz regelt aber nur den gesetzlichen mindesturlaub.

    wenn da, stark abweichend vom gesetzlichen MINDESTrahmen, wirklich (großzügige) 9 tage für 2008 stehen, wäre es IMHO nicht sachgerecht, die "volle-monate-regel" des BUrlG anzuwenden. dann dürften die wenigstens anteilig zu gewähren sein. 9 /60 * 18 = ~ 2,7 => 3 tage.
    doch achtung: wenn da wirklich von 9 tagen die rede ist, dürften das wohl werktage sein(!?), sodass darin enthalten auch ein vielleicht sowieso arbeitsfreier samstag sein kann.

    frage bei der für die registrierung deines ausbildungsvertrages zuständigen stelle (meist industrie- und handelskammer oder handwerkskammer) und sprich dann unter erklärung, du hättest dich mal dort informiert, "damit wir nichts falsch machen" ;) mit deinem arbeitgeber! ... das sollte helfen.
    lg dev
    :)
  • Hallo,

    Ich gebe auch mal meinen Senf dazu:

    1. Urlaub bekommst nur für volle Monate der Erwerbstätigkeit § 5 S. 1 BUrlG. Erstmalig nach 6 Monaten § 4 BUrlG (Wartezeit). Dauer pro Kalenderjahr mindesten 24 Tage soweit tariflich nichts anderes geregelt § 3 BUrlG.
    2. Urlaub kann nur dann abgegolten werden, wenn er wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann § 4 BUrlG.
    3. Berechnung des Urlaubsanspruches ist in § 5 BUrlG geregelt. Anzahl Urlaubstage (tariflich bzw. gesetzlich) x Anzahl volle Beschäftigungsmonate : 12 Monate = Urlaubsanspruch - ab Rest 0,5 ist aufzurunden.
    4. Beendigung der Ausbildung ist in § 14 BBiG geregelt. Wurde bereits alles Wesentliche genannt.
    5. Anspruch und Inhalt des Zeugnisses: § 8 BBiG.
    6. Hinsichtlich Freistellung zum Vorstellungsgespräch ist § 629 BGB geregelt. Nach Kündigung ...... hat Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisse zu gewähren = Vorstellungsgespräch
  • @ Stobbart:
    Hervorragend recherchiert, klasse! :)

    Wobei das Argument von Snip3r, dass er zu Vorstellungsgesprächen müsste, schon etwas dürftig ist, wenn er wegen des Prüfungstermins fast 6 Wochen früher sein Ausbildungsverhältnis beenden wird. Da hat man doch genügend Zeit, sich auf Stellen zu bewerben. Und sollte tatsächlich ein Vorstellungsgespräch früher liegen, muss der bisherige Arbeitgeber dies ermöglichen, siehe den Beitrag von Stobbart.


    @ Snip3r:
    Wenn du tatsächlich Hilfe brauchst, solltest du endlich mal konkret & ausführlich auf die gestellten Fragen antworten! Sonst raten wir nur rum.
  • thx @ Musterman

    stimmt nicht ganz ----> Wobei das Argument von Snip3r, dass er zu Vorstellungsgesprächen müsste, schon etwas dürftig ist, wenn er wegen des Prüfungstermins fast 6 Wochen früher sein Ausbildungsverhältnis beenden wird.


    Das Ausbildungsverhältnis endet grundsätzlich mit der Ausbildungszeit § 14 Abs. 1 BBiG, soweit er nicht vorher die Abschlussprüfung besteht § 14 Abs. 2 BBiG. Also mit bestandener Abschlussprüfung. Würde er am nächsten Tag in die Arbeit gehen und der Arbeitgeber schickt ihn nicht nach Hause so entsteht ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit § 17 BBiG.

    Gruß Stobbi
  • Stobbart schrieb:

    ...

    stimmt nicht ganz ....


    ..., soweit er nicht vorher die Abschlussprüfung besteht § 14 Abs. 2 BBiG. ...



    Da hatten wir uns eher missverstanden. ;)

    Ich meinte, da der Threadersteller schon weiß, dass der nach Bestehen der letzten Prüfung (18.1.08) ca. 6 Wochen vor dem geplanten Ende der Ausbildungszeit (Ende Feb. '08) fertig sein wird und zwischen Weihnachten und Anfang Januar kaum ein Betrieb Vorstellungsgespräche durchführen wird, hat er nach dem 18. Januar wohl genügend Zeit für solche Dinge.

    Abgesehen davon hat sich Snip3r seither hier nicht mehr gemeldet und auch keine Aufklärung betrieben, was ich ziemlich dürftig finde, wenn man um Rat nachsucht! :(
  • Hallo,

    sorry, dass ich solange nicht geantwortet hab. Diverse private Probleme, dazu kam noch, dass mein PC nicht funktionierte.
    Zum Thema: Stobbarts Antwort hat mir sehr geholfen. Steht mir leider kein Urlaub zu, da angefangener Monat.
    Es standen aber wirklich 9 Tage für 2008 drin.

    Thema kann geschlossen werden.

    gruß
    Snip3r

    PS: drückt mir die Daumen für nächste Woche (mdl. Prüf. und Vorstellungsgespräch)
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