Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung


  • recon
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  • Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung

    Internet-Provider warten, Musikindustrie drängt

    Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gilt seit 1. Januar. Danach müssen Telefon- und Internetfirmen Verbindungsdaten sechs Monate speichern. Wie dies funktionieren soll, ist aber noch immer unklar. Die Musikbranche macht hingegen Druck. Sie hat Interesse an den Daten, die eigentlich nur im Kampf gegen den Terror genutzt werden sollten.


    Bei der Telekom herrscht noch Ungewissheit, wie die Vorratsdatenspeicherung konkret umgesetzt werden soll. Vollkommen unklar sei noch, wie die riesigen Datenmengen überhaupt sinnvoll verwaltet werden könnten, sagte ein Sprecher gegenüber tagesschau.de. Dazu würden zurzeit Arbeitsgruppen gebildet. Im Mobilfunkbereich müsse T-Mobile jetzt zusätzlich zu den Verbindungsdaten den Standort der Kunden speichern, auch hierfür gebe es noch keine praktische Umsetzung. Die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung belaufen sich für die Telekom den Angaben zufolge allein in diesem Jahr auf zwölf Millionen Euro. Dazu kommen nach bisherigen Schätzungen jährliche Kosten in Höhe von etwa zwei Millionen Euro.

    Auch beim Telekom-Konkurrenten 1&1 wird die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben noch dauern: Ein Firmensprecher sagte auf Anfrage, man werde die eingeräumte Übergangsfrist bis Ende 2008 nutzen. "Da ungeachtet der anhängigen Verfassungsbeschwerde noch keinerlei Rahmenbedingungen - beispielsweise eine technische Richtlinie - feststehen, speichern wir aktuell die Daten unserer Kunden weiterhin ausschließlich zu Zwecken der Rechnungsstellung", so der Sprecher. Auch bei 1&1 geht man von Kosten in Millionenhöhe aus. Der Sprecher kritisierte, bei dem Gesetz sei die Umsetzung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Für die Verwaltung dieser Datenmengen müssten die Unternehmen vollkommen neue Suchsysteme entwickeln. Eine Kooperation zwischen mehreren Konzernen scheidet in diesem sensiblen Bereich aus. Auch der Telekom-Sprecher unterstrich: "Unsere Kundendaten sind uns heilig."

    Finanzielle Entschädigung reicht nicht

    Auch das Telekommunikationsunternehmen Hansenet gab gegenüber tagesschau.de an, das neue Gesetz erst Mitte bis Ende des Jahres umzusetzen. Es gebe noch überhaupt keine Vorschriften, wie die Daten künftig an die Ermittler übermittelt werden sollten, sagte ein Sprecher. Unklar sei auch, wie hoch die Entschädigung für die Auskünfte genau sein werden. Bislang sei "wenig geregelt", hieß es, das Unternehmen fühle sich "recht allein gelassen".

    Auch die Telekom rechnet damit, die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung fast komplett selbst übernehmen zu müssen. Zwar gebe es eine geringe Entschädigung, wenn staatliche Stellen Daten über Kunden abfragten. Doch diese reichten bei weitem nicht aus, um die Kosten zu decken, so der Sprecher.

    Musikindustrie macht Druck

    Während die Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorbekämpfung technisch also noch längst nicht umgesetzt werden können, wollen Anwälte der Musikindustrie die Daten möglichst bald für zivilrechtliche Zwecke nutzen. Unterstützung erhielt die Branche bislang von einzelnen unionsregierten Bundesländern. Sie forderten, dass Privatunternehmen bei Internet-Providern erfragen dürften, wer sich hinter einer bestimmten IP-Adresse verberge. Musikverlage und Filmkonzerne sollten damit die Möglichkeit bekommen, gezielt gegen Verletzungen ihres Urheberrechts vorzugehen. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist dies aber nicht vorgesehen.

    Damit wollen sich einige Anwälte, die Musikkonzerne vertreten, allerdings nicht abfinden. So hat sich eine bekannte Anwaltskanzlei aus Süddeutschland an mindestens eine große Telekommunikationsfirma gewandt, um eine Kooperation in Sachen Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. In dem Brief, der tagesschau.de vorliegt, schreiben die Anwälte, "selbstverständlich" sei man "an einer möglichst baldigen Umsetzung der Gesetzesänderungen interessiert".

    Anwälte wollen direkten Zugriff

    Die Juristen beklagen, dass bislang kein direkter Zugriff auf die Daten für zivilrechtliche Zwecke vorgesehen ist: "Leider wird zur Abfrage der Adressen der jeweiligen Rechteverletzer nach wie vor ein Umweg über die Strafverfolgungsbehörden erforderlich sein." Schon jetzt verschaffen sich Anwälte also durch Strafanzeigen Einsicht auf Verbindungsdaten. Künftig könnten die Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung, ursprünglich zur Terrorbekämpfung gespeichert, auf diesen Weg ebenfalls zur Musikindustrie wandern.

    Die Anwälte verweisen auf das geplante Gesetz zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistiges Eigentums", welches noch 2008 kommen könnte. Mit diesem würde "eine Zwischenschaltung der Staatsanwaltschaften zur Abfrage von Nutzeradressen entbehrlich" werden, schreiben die Juristen. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll unter anderem die Position der Urheber gestärkt werden. Das betrifft auch die Auskunftspflicht bei Verletzung des Urheberrechts - etwa in Musiktauschbörsen.

    Keine Entscheidung über Eilantrag

    Unterdessen verschob das Bundesverfassungsgericht erneut seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, sei gerichtsintern noch nicht entschieden, welcher der beiden Senate über den Eilantrag entscheidet. Erster und Zweiter Senat sind offenbar beide der Ansicht, dass sie für die Bearbeitung des Eilantrags zuständig sind. Dutzende Gegner der umstrittenen Regelung hatten zu Silvester den Eilantrag in Karlsruhe eingereicht, um das Gesetz vorläufig zu stoppen. Auch mehrere Bundestagsabgeordnete hatten sich der Klage angeschlossen.


    Quelle: tagesschau.de
  • Ganz einfach - dann würden Sie eben gerichtlich dazu gezwungen werden. Solange es Anwälte gibt, die im Sinne ihrer Auftraggeber agieren (und das ist ja ihr Job), lassen sich solche Bestimmungen problemlos durchsetzen. Außer der Betroffene (und das sind wir alle) wehrt sich (s Verfassungsbeschwerde).
    Und dass die Kosten die Telekom (selber) trägt - daran glaubst Du wohl selbst nicht? Da es ja alle Provider betrifft, werden diese die Kosten schön brav an uns Konsumenten (Verbraucher) überwälzen. Eine ganz offizielle Begründung hätten sie dazu ja.
    Grüße
    Muvimaker
  • ja dann kann man richtig wütend werden wenn man das liest.
    als ob die anwaltsfitzen irgend ein recht haben auf persönliche daten von irgendwem zugriff zu haben. es hat schon nen guten grund warum es gerichte, die polizei und die staatsanwaltschaft gibt.

    dummerweise habe ich keine zweifel daran, dass diese "verbesserung" durchkommt. die meisten unserer tollen politiker sind doch eh korrupt und da die firmen dann komplett freie bahn hätten und mit den daten machen können was sie wollen (auch leute abmahnen die garnichts getan haben), sind die bestechungsgelder ja eh nur ein witz.
    aber wirklich gut dass die VDS wirklich nur zu terrorismus bekämpfung eingesetzt wird.

    den teil dass keiner weiß wie er was machen soll oder dass sich nich von der regierung bis jetzt anscheinend auch noch keiner gedranken drum gemacht hat wie dieser schwachsinn umzusetzen sei, find ich auch sehr geil.
    hauptsache "was tun" damit man wiedergewählt wird. wie es getan werden soll, was es kostet und vorallem wer es bezahlt (die bürger, wer sonst) ist ja vollkommen egal.
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  • Nutzerdaten dank Übergangsregelung noch sicher

    Der Staat sammelt fleißig Daten. Wer hat mit wem telefoniert oder wer hat wem und wann eine E-Mail verschickt oder eine Internetseite besucht. All das gehört aufgrund des geänderten Telekommunikationsgesetzes seit Jahresbeginn zur Wirklichkeit.

    Übergangsregelung ausnutzen

    Das "neue" Gesetz verlangt von Telekommunikationsanbietern, umfassende Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Der neue Paragraph 113a regelt im Detail, welche Daten dies sind. Unter die Neuregelung fallen unter anderem auch sämtliche E-Mail-Verbindungsdaten. So sind Provider nicht nur verpflichtet zu speichern, wer wem wann eine E-Mail geschickt hat, sondern sogar noch, wann und mit welcher IP-Adresse der Empfänger sein Postfach abgerufen und die E-Mail erhalten hat. Das Gesetz betrifft aber nicht nur gewerbliche Anbieter von Telekommunikationsleistungen, sondern auch Privatpersonen, wenn sie beispielsweise einen kostenlosen und öffentlichen drahtlosen Internetzugang anbieten. Doch anders als die Telefonie-Provider müssen Anbieter von Hosting- und E-Mail-Diensten die Speicherpflicht erst ab dem 1. Januar 2009 nachkommen.

    Umsetzungsrichtlinien fehlen

    Ein Grund – neben der beim Bundesgerichtshof anhängigen Klage –, warum die meisten Webhosting-Anbieter mit der Datensammlung noch abwarten, sind die fehlenden Richtlinien der Bundesnetzagentur zur Umsetzung der Speicherung. Ähnliche Vorgaben gibt es bereits bei der Telekommunikationsüberwachung und sind in der "Technischen Richtlinie zur Beschreibung der Anforderungen an die Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" (kurz: TR TKÜ) genau beschrieben.

    Beispiel 1&1

    "Das ist für uns ein Grund, die Übergangsfrist zu nutzen und mit der Datenspeicherung noch zu warten", sagt 1&1-Sprecher Andreas Maurer. Im Moment könne kein Provider eine entsprechende Infrastruktur aufbauen, von der er nicht weiß, ob sie in einem halben Jahr die entsprechenden Anforderungen der Bundesnetzagentur erfüllen werde. So gebe es bis dato weder Details zur Schnittstelle zu den Behörden, noch Angaben, wo und unter welchen Bedingungen die Daten gespeichert werden müssen. Deshalb warte man noch ab, denn mit der Speicherung sei auch ein erheblicher finanzieller Aufwand verbunden. "Alleine durch unsere Systeme von 1&1, WEB.DE und GMX gehen im Monat mittlerweile weit über fünf Milliarden E-Mails, die künftig teils mehrfach (bei Versand, Abruf und bei IMAP bei jedem Abruf) protokolliert werden müssen", so Andreas Maurer. Hinzu kommen noch die Einwahlen von über 2,5 Millionen DSL-Kunden.


    Quelle: onlinekosten.de
  • Anwälte wollen direkten Zugriff


    omG? Ich geb dir mal direkten Zugriff in deine Fresse ihr blöden .....
    klar, direkten Zugriff zu sehr sensiblen Daten die Natürlich NIEMALS missbraucht werden. Hoch lebe Deutschland unser Vaterland!
    [FONT="Georgia"][COLOR="Silver"][/color][/FONT]
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    Freesoft-Board IRC •• Freesoft-Board Teamspeak[/SIZE][/FONT]
  • Hallo zusammen,

    wer weiß denn schon, welche Daten heute bereits über uns alle gesammelt werden?

    Datenschutz hört sich zunächst einfach toll an. Doch ich bin überzeugt davon, dass wir davon schon lange immer weiter abrücken. Oder wisst ihr etwas, was diese ganzen Mautbrücken alles aufzeichnen?

    Es werden immer mehr Kameras, zunächst meist in großen Städten installiert. Bekomme ich demnächst in meinem Bad auch eine Kamera installiert?

    Was ist denn heute schon mit Internet und Mobilfunk? Beides lässt sich ganz leicht abhören, bzw. aufzeichnen! Mobilfunk kann jeder mit einem billigen Scanner abhören.

    Ich denke, hier alles aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Wieviele "Gangster" haben wir eigentlich? Und wieviele ehrliche Menschen? Ich glaube, hier kann niemand Zahlen nennen. Fakt ist aber -den offiziellen Angaben zufolge- dass man den wohl in der Mionderheit agierenden unehrlichen Menschen "das Handwerk legen" will.

    Aus meiner Sicht geht es jedoch um ganz andere Dinge. Nämlich die simple Kontrolle. Und diese wird immer mehr perfektioniert. Solange wir uns nicht endlich einmal zur Wehr setzen -die Macht dem Volke!- wird sich dies auch höchstens noch steigern und wir werden irgendwann dem absoluten Kontrollwahn mancher Politiker als Opfer dienen.
    [COLOR="RoyalBlue"][FONT="Book Antiqua"]Behandel andere Menschen stets so, wie Du selber behandelt werden möchtest![/FONT][/color]
  • Europäischer Gerichtshof schützt Filesharer

    Spanische Telekomfirmen müssen der Musikindustrie nicht zwangsläufig Internet-Verbindungsdaten geben, damit Tauschbörsen-Nutzer identifiziert und wegen illegaler Musikuploads verfolgt werden können. In Deutschland sind solche Verfahren längst gängig.

    Datenschutz gilt auch für Musikpiraten im Internet. Das Urheberrecht von Musikproduzenten dürfe diesen Datenschutz nicht aushebeln, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Hintergrund des Urteils war die Forderung des spanischen Rechteverwerters Promusicae an die dortige Telefongesellschaft Telefónica, die Adressen von Internet-Nutzern herauszugeben, die Musikstücke austauschten.

    Nach spanischem Recht ist die Weitergabe solcher Daten nur im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen erlaubt, nicht aber zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen. Gegen diese Regelung klagte die spanische Plattenlabel-Vereinigung. Der EuGH hat diese Klagen nun abgewiesen, das entsprechende spanische Gesetz sei europarechtskonform. Nach den einschlägigen EU-Richtlinien seien die Mitgliedstaaten nicht gezwungen, Telekommunikationsunternehmen zur Weitergabe personenbezogener Daten für zivilrechtliche Verfahren zu verpflichten, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg.

    Allerdings könnten die Mitgliedstaaten durchaus eine solche Verpflichtung vorschreiben, solange ein Gleichgewicht zwischen Urheberrechtsschutz auf der einen und Datenschutz auf der anderen Seite gewährleistet sei. Im Ergebnis hängt es also von der nationalen Gesetzgebung ab, ob Telekommunikationsfirmen bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen personenbezogene Daten ihrer Kunden preisgeben müssen.

    Das Bundesjustizministerium bereitet nach Angaben eines Sprechers gegenwärtig einen Gesetzentwurf vor, der dies ausdrücklich ausschließt. Zu Strafverfolgungszwecken ist der Zugriff auf die Verbindungsdaten von Telekommunikationsfirmen dagegen erlaubt, dies schreibt das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor.

    Deutsche Musikindustrie bekommt Klarnamen mühelos


    Allerdings kann in Deutschland die Musikindustrie über einen Umweg IP-Adressen bestimmten Nutzern zuordnen lassen. Das funktioniert so: Eine private Ermittlungsfirma wie zum Beispiel die Hamburger Promedia protokolliert im Auftrag der Rechteinhaber, unter welchen IP-Adressen in Tauschbörsen urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird. Dann wird bei der Staatsanwaltschaft Anzeige im Auftrag der Rechteinhaber erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt die Inhaber der IP-Adressen. Und dann verrät sie dem Antragssteller, wer sich hinter den in Tauschbörsen protokollierten Adressen verbirgt.

    Anwalt Kay Spreckelsen, in einer Hamburger Kanzlei für Plattenfirmen tätigt, gerichtete SPIEGEL ONLINE aus dieser Arbeit für die Musikindustrie: "Es ist ein ganz normales Verfahren, dass die Staatsanwaltschaft dem Strafantragssteller nach Abschluss der Ermittlungen Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt oder Auskünfte über den Akteninhalt erteilt."

    Auf solche Auskünfte besteht in Deutschland sogar ein gesetzlicher Anspruch – schließlich sollen Geschädigte ja die Möglichkeit haben, zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz zu erheben. Ob ein Betroffener sofort klagt oder erst abmahnt - das bleibt ihm überlassen.


    Quelle: Spiegel
  • Justizministerin Zypries droht Knast

    Der Kampf um die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist noch längst nicht beendet. Anwalt Patrick Breyer, in juristischem Clinch mit dem Bundesjustizministerium und im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv, hat einen Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 10. Januar 2008 (Az. 5 C 314/06) veröffentlicht. Bei Verstoß gegen das Urteil droht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Haft von bis zu sechs Monaten.

    Speicherung von IP-Adressen

    Das Berliner Amtsgericht untersagt dem Bundesjustizministerium, für das eigene Portal bmj.bund.de die Speicherung von IP-Adressen wieder aufzunehmen. Bereits am 27. März 2007 hatte das Amtsgericht geurteilt, dass das Ministerium IP-Adressen der Website-Besucher über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus nicht speichern dürfe. Das Ministerium speichert derzeit nach eigenen Angaben keine IP-Adressen mehr, sondern erstellt nur anonyme Statistiken über die Besucher der Website.

    Bisher keine Unterlassungserklärung

    Eine Unterlassungserklärung über den künftigen Verzicht auf die IP-Speicherung hat das Bundesjustizministerium bisher jedoch noch nicht abgegeben. Das Berliner Gericht schloss sich daher dem Kläger Breyer an, der eine Wiederholungsgefahr befürchtete.

    Laut Breyer setzen staatliche und nichtstaatliche Website-Betreiber weiter die Praxis fort, personenbezogene Daten der Seitenbesucher zu sammeln, obwohl es gerichtliche Verbote gebe. Breyer schlägt daher vor, Softwareunternehmen wie Webserver-Spezialist Apache zu verpflichten, entsprechend gesetzeskonforme Software auszuliefern, die etwa IP-Adressen nicht mehr ausliest.


    onlinekosten.de

    :fuck:
  • Sorry, kann mir einer erklären was der letzte Post jetzt Bedeuten soll? Kann mir keinen Reim draus machen^^
    Aber die Andeutung des Smylies von Recon zudeuten muss es gut für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sein oda? ^^
    [FONT="Georgia"][COLOR="Silver"][/color][/FONT]
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  • @ Raider

    Ich verstehe den letzten Artikel so:

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat dafür zu haften, wenn das Bundesjustizministerium weiterhin die Daten für das eigene Portal bmj.bund.de fröhlich speichert über das Maß des Erlaubten hinaus.

    Finde ich klasse ^^ :D ...einen auf den Deckel.... *hrhr*

    Desweitern finde ich diesen Gesetzesplan sehr abenteuerlich. Wie in dem Video bereits zusammengefasst steht mittlerweile nahezu die gesamte Welt auf der einen - die Musikindustrie auf der anderen Seite. Wenn man als Beispiel den zu erwartenden Aufwand nimmt - kann sich jeder denken wie unwahrscheinlich eine zufriedenstellende Ausführung (für die Musikindustrie) sein kann.

    Menschen, die auch heute noch so leichtsinnig sind, in Tauschbörsen aktiv zu sein und dafür hinhalten mussten tun mir zwar leid, sie nehmen meines erachtens aber eher den Part des Vorzeigeopfers ein. Ähnlich dem Vergiften einer Ratte - die dann den Rest der Sippe aufschreckt - sollen so die restlichen User abgeschreckt werden.

    Schaut man aber tiefer hinter die Kulissen erscheint es aber wirklich unwahrscheinlich, "erwischt" zu werden, wenn man sich anderer Möglichkeiten bedient

    So long

    Queen
  • Vorratsdatenspeicherung kostet Wirtschaft Millionen

    Während tausende Augen weiter gebannt nach Karlsruhe schauen, wo der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsklage gegen die in Kraft getretene TK-Überwachung anstrengt, wird das neue Gesetz nun auch in Berlin in die Zange genommen: Für heute war eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages anberaumt, um die zuvor der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) gebeten hatte. Die Vertreter der Telekommunikationsbranche trugen ihre Bedenken gegen das Projekt Vorratsdatenspeicherung vor. Ausschlaggebend waren hier allerdings weniger ethische als ökonomische Kriterien.

    332 Millionen Euro für Technik

    "Wer bestellt, bezahlt!", forderte ein aufgebrachter Oliver Süme, der für die Themen Recht und Regulierung im Verbandsvorstand tätig ist. "Seit Jahren werden in stetig steigendem Maße die Kosten für die originär staatliche Aufgabe der Strafverfolgung auf Unternehmen abgewälzt. Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bekommt diese Belastung jetzt eine neue, den Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort gefährdende Qualität. Denn die Unternehmen der Internetwirtschaft sind gezwungen, für 332 Millionen Euro Technik anzuschaffen, die sie einzig und allein für den Staat vorhalten müssen." Die Summe gehe auf eine interne Berechnung des Verbandes zurück.

    Unzureichendes Entgegenkommen der Bundesregierung

    Um die Situation zu entschärfen, hatte die Bundesregierung guten Willen gezeigt und einen Entwurf für eine pauschale Entschädigungsregelung vorgelegt. Darin ist ein Ausgleich für datensammelnde Unternehmen vorgesehen – jedoch nur dann, wenn es tatsächlich zu einer Abfrage durch eine Behörde kommt, was nach eigener Aussage nur sehr selten erfolgen soll. Ein unzureichendes Entgegenkommen, wie der Verband findet. Weder decke die Höhe der vorgesehenen Anfragepauschalen die tatsächlichen Kosten, noch sei das Problem berücksichtigt, dass viele Unternehmen teure Technik anschaffen müssen, obwohl sie nur eine sehr geringe Zahl oder gar keine Anfragen erhalten. Laut einer Studie des Verbandes sind im Bereich Internet-Access etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig. "Sie kämen damit kaum in den Genuss der neuen Entschädigungsregelung, obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", Süme.



    Der Verband hat daraufhin in Berlin klare Forderungen hinterlassen: Zusätzlich zum "administrativen Aufwand" für die Bearbeitung von Anfragen von Strafverfolgungsbehörden sollen auch die Anschaffungs- und Betriebskosten der Überwachungstechnik entschädigt werden. Für kleine Unternehmen wird zudem eine Härtefallregelung beansprucht.


    Quelle: onlinekosten.de
  • Das wird ja immer häftiger nur für E-Mail schon so viel Geld, die machen was sie wollen ohne uns zu fragen was für eine Frechheit


    @recon von wo bekommst die ganzen Info also vielen dank für die Infos sind Sehr hilf reich.
    Rechtschreibfehler sagen genug über mich aus. Ich schreibe die Texte auf diesem Forum so menschlich wie ich es selbst bin.
  • Karlsruhe korrigiert Vorratsdatenspeicherung

    Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Dies geht aus einem vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervor. Die Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.

    Eingriff in die Bürgerfreiheit

    Die Datenspeicherung an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen Anordnung. Das Gesetz war Anfang des Jahres in Kraft getreten.

    Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen.

    In seiner vorläufigen Entscheidung grenzte das Gericht den Spielraum für den Datenabruf allerdings erheblich ein. Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.


    Quelle: onlinekosten.de