Hoffnung bei der Pendlerpauschale

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  • Hoffnung bei der Pendlerpauschale

    Das die Umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale, die das Absetzen der Entfernungskilometer zwischen Whg und Arbeitsstätte, erst ab dem 21. möglich macht, kam heute gewaltig ins wanken.
    Heute hat der Münchener Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.

    Das stellt zwar noch keine entgültige Entscheidung dar, ist aber ein starker Lichtschimmer in der Dunkelheit, da dieses Urteil das abschließende des Bundesverfassungsgerichts, welches im laufe des Jahres zu erwarten ist, mit beeinflusst.

    Da ich selbst im Bereich Steuern tätig bin, kann ich jedem den diese Kürzung betrifft dazu raten, bei seiner Einkommensteuererklärung 2007 die vollen Entfernungskilometer (Einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) anzusetzen (ab dem 1. Kilometer).
    Die Finanzverwaltung wird daraufhin den Bescheid in dieser Position als vorläufig erlassen.

    Das hat zur Folge das, sobald eine entgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Pendler vorliegt, werdet ihr einen neuen ESt-Bescheid erhalten in dem die Werbungskosten in voller Höhe berücksichtigt werden.
    Mit einfachen Worten: Mehr Geld! ;)

    Fragen zu diesem Thema beantworte ich gerne hier im Thread!
    Liebe Grüße
    Flo
  • -F1o- schrieb:


    Fragen zu diesem Thema beantworte ich gerne hier im Thread!
    Liebe Grüße
    Flo


    Davon sollten alle Gebrauch machen, die sich in diesen Fragen nicht besonders gut auskennen.

    Ansonsten ein super Angebot - ich hoffe nur, daß jeder das Angebot als Unverbindlich erkennt.


    Im übrigen finde ich es für diesen demokratischen Staat immer weider bemerkenswert, daß Entscheidungen erst über eine gerichtliche Entscheidung als falsch herausstellen.
    Stärkt ungemein das Vertrauen zu diesem Rechtsstaat.

    Sollte man die Rechtrmäßigkeit der Parteien mit ihrer Politik auch anzweifeln - oder warum wird das Parteivermögen sogern ins Ausland deponiert.

    Wie sagte Clemens: „Deshalb wäge und wähle genau, wer Verantwortung für das Land zu vergeben hat, wem er sie anvertrauen kann – und wem nicht.“


    Charlo
  • @ Bully11

    Genau das heißt es.
    Da diese Entscheidung mehr als fragwürdig ist hat die Finanzverwaltung beschlossen das alle Bescheide die die Pendlerpauschale betreffen als vorläufig ergehen.
    Damit soll eben diese Flut an Einsprüchen, die sonst ohne Zweifel anstehen würde, verhindert werden.
    Stell dir vor, jeder der von der Kürzung betroffen ist würde Einspruch einlegen.
    Das würde wahrscheinlich alles Lahmlegen.

    Du musst aber auch darauf achten, dass du die Kilometer wirklich bei deinen Werbunkskosten aus Nichtselbständiger Arbeit ansetzt.

    Also einfache Entfernung per Routenplaner oder Tageskilometerzähler im Auto ermitteln. Angefangene Km zählen nicht.

    x 0,30 €

    x 230 Arbeistage (wird anerkannt ohne geprüft zu werden)

    = Werbungskosten

    Trotzdem rate ich dazu auf jedem Fall im Bescheid zu kontrollieren ob es wirklich auf vorläufig gesetzt worden ist!!!
    Das steht im Bescheid unter "Erläuterung zur Festsetzung".

    Wenns nicht drinnen steht, nimm das Bescheiddatum + 1 Monat + 3 Tage, solange hast du Zeit um den Einspruch einzulegen

    Es wird davon ausgegangen das jeder 2-3 Steuerbescheid fehler aufweist.
    Da ich in einer Steuerkanzlei arbeite, kann ich das nur bestätigen. ;)

    Liebe Grüße
    Flo
  • Also ich habe meine Einkommenssteuerklärung schon fertig, aber ich warte noch ab ob eventuell in Kürze doch eine Entscheidung fällt.
    Ich kann dir auch sagen warum, wenn ich jetzt die ganzen gefahren Kilometer angebe, wird diese mein Finanzamt eventuell aktzeptieren, falls die Entscheidung des BVerfassungsgerichtes negativ für uns ausfällt, muß ich sogar noch Zinsen ans FA bezahlen, da wäre ich wohl bescheuert.

    Jens
    Eine Kuh macht Muhhh, viele Kühe machen Mühe ...............
  • @ Jens-Hoppel

    Das ist falsch!!
    Dein Finanzamt wird dir auf keinen Fall die vollen Kilometer im Bescheid anerkennen solange die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht offen steht.
    Es steht dir lediglich offen die vollen Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, was aber etwas völlig anderes ist.
    Solltest du das tun kann es sein das du die zuviel erstatteten Steuern zurückzahlen musst.

    Verzinst werden Einkommensteuer Schulden/Forderungen erst 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraumes.
    Das heist für 2007 erst ab 01.04.2009 mit 0,5% pro Monat. (§§ 233a, 234 AO)

    Liebe Grüße
    Flo
  • Sorry wenn ich das mal einfach so einwerfe......aber ich habe noch nie erlebt, in meinen gesamten 45 Jahren die ich nun auf Erden verweile, das der Staat von dem was er hat, wieder etwas abgibt.......

    Selbst wenn die Pendlerpauschale in ihrer jetzigen bestehenden Form nicht rechtens ist und Entfernungskilometer ab dem ersten gefahrenen berechnet werden....ja selbst dann werden unsere Politiker sich etwas einfallen lassen. Dann gibt es weniger Cent per km, aber auszahlen werden die sicher nichts !!!
  • @ lolman63

    Wenn niemand seine seine Kosten ab dem 1. Kilometer geltend macht, hat man auch keine Chance etwas zurück zu bekommen.
    Sollte die Entscheidung zugunsten der Steuerzahler ausfallen gibts die zuviel gezahlten Steuern auf jeden Fall zurück.

    Ob unsere Politiker dann immer noch Änderungen an der Entferungspauschale vornehmen (kürzung oder sonst was) ist durchaus möglich. Es kann aber keiner sagen was und ob da überhaupt etwas auf uns zukommt.
  • Verzinst werden Einkommensteuer Schulden/Forderungen erst 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraumes.
    Das heist für 2007 erst ab 01.04.2009 mit 0,5% pro Monat.
    Sehr interessant, weil das Urteil ja dieses Jahr kommen soll. :)
    Was wiederum heißt, das man wenn des Bundesverfassungsgericht die Entscheidung gegen die Bürger trifft und das Gesetz weiter so bleibt wie beschlossen, dass dann wirklich nur die zu viel ausbezahlte Summe zurück gezahlt werden muss.

    Wir werden das so machen, da man ja gehört hat, dass es ausreicht Widerspruch gegen den 1. Bescheid einzulegen und das rechtlichen Geld von dem darauf folgenden vorläufigen Bescheid holen. Denn so wie es aussieht wird es ja ein "verbraucherfreundliches" Urteil geben. *ganz doll hoff* :D
  • lukas2004 schrieb:

    Wir werden das so machen, da man ja gehört hat, dass es ausreicht Widerspruch gegen den 1. Bescheid einzulegen und das rechtlichen Geld von dem darauf folgenden vorläufigen Bescheid holen. Denn so wie es aussieht wird es ja ein "verbraucherfreundliches" Urteil geben. *ganz doll hoff* :D


    Nur das hier nichts durcheinander geworfen wird:
    Wenn du deine KM ab dem ersten ansetzt, sollte der Bescheid automatisch in diesem Punkt vorläufig sein.
    Wenn in der Begründung nichts dazu drinnen steht, dann solltest du Einspruch einlegen.
    Sollte die Entscheidung positiv ausfallen ergeht dann automatisch ein berichtigter Bescheid.

    Mal ganz kurz off topic eine Frage:
    Denkt ihr es besteht interesse an nem Thread hier, wo ich auf steuerliche Einzelfälle eingehen kann um dem ein oder anderem Hilfestellung zu leisten?
  • -F1o- schrieb:

    @ Jens-Hoppel


    Verzinst werden Einkommensteuer Schulden/Forderungen erst 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraumes.
    Das heist für 2007 erst ab 01.04.2009 mit 0,5% pro Monat. (§§ 233a, 234 AO)

    Liebe Grüße
    Flo


    Stimmt, was Zinsen nach § 233a AO angeht, AdV Zinsen fallen allerdings von Anfang an und zwar 0,5 pro Monat. Darum sollte man wirklich nur einen AdV-Antrag stellen, wenn man das Geld unbedingt braucht!

    Frage: Schaffste aufm Finanzamt?
  • Die Pendlerpauschale ist ein Witz. Ich fahre jeden Tag 120 km zur Arbeit und habe mal ausgerechnet wie hoch die monatlichen Fahrkosten ausfallen.

    Tanken: 220 EUR
    Versicherung: 51 EUR
    Rücklage (wird noch genauer erlätert): 250 EUR
    Sommer/Winterreifen inklusive Montage (1200/12): 100 EUR
    3x Kundendienst (angesetzt mit 200 EUR=600 :( 50 EUR
    KFZ-Steuer (326/12): 27,16
    Sonstiges (TüV, Asu, Öl, Reperaturkosten, Frostmittel...):100 EUR


    Ergibt eine monatliche Belastung von: 798,16 EUR
    könnte man noch abrunden auf: 750 EUR falls Reifen oder so ähnlich günstiger ausfallen.
    Jahresbelastung: 750*12= 9000 EUR
    Der höchstbetrag beim Fahrgeld in der Pendlerpauschale beträgt: 4500 EUR

    somit muß ich jährlich 4500 EUR aus der eigenen Tasche bezahlen.

    zu den Rücklagen:
    jährliche Fahrleistung: 35 - 40 tsd km, ergibt in 4 Jahren 150 tsd km. Da ich immer Jahreswagen kaufe, mit ca. 50 tsd km hat das Auto einen Tachostand bis dahin 200 tsd km. Dann benötige ich ein neues Fahrzeug. Wenn ich monatlich 250 EUR zurücklege habe ich in 4 Jahren ca. 12500 EUR auf der hohen Kante.

    Gruß
    kanone
  • kanone64 schrieb:

    somit muß ich jährlich 4500 EUR aus der eigenen Tasche bezahlen.


    Ohne die Pendlerpauschale müsstest 9000 € zahlen :D
    Immerhin wird dir die Hälfte gezahlt ;)

    Wieviel Prozent der Fahrtzeit fährst du denn für die Arbeit?
    Welche Strecken fährst du privat (Abnützung der Reifen)?

    So oder so müsste meiner bescheidenen Meinung nach die Firmen für die Anbindung an den Arbeitsplatz sorgen. Es ist Teil der Arbeit, gleich we Arbeitsbekleidung und der Arbeitsplatz.

    Lg
    RamsesV
  • Hallo!

    Aus der Sicht des einzelnen ist Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale sicher wünschenswert, verständlich und bestimmt auch notwendig. Ich habe aber letztens einen Bericht zu diesem Thema gesehen und möchte mal kurz den Inhalt wiedergeben (sinngemäß)

    Warum eine Pendlerpauschale falsch ist:

    - fördert die Zersiedelung des Umlandes, viele ziehen aus der Stadt weg und bauen sich ein Eigenheim und nehmen daher bewußt eine höhere Fahrtstrecke zur Arbeit in Kauf

    ----> das bedeutet stattlich geförderter erhöhter CO2 ausstoß und somit schädigung der Umwelt, obwohl ja es ein ausgesprochenes Ziel der Bundesregierung ist, den CO2 ausstoß zu senken

    -----> die Menschen die "reich" sind und sich ein Eigenheim überhaupt leisten können, werde auch noch zusätzlich finanziell unterstützt durch die Pendlerpauschale
    ----> dagegen jemand der "arm" ist und in der Stadt wohnt und es nah zum Arbeitsplatz hat (mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt) bekommt KEINE Vergünstigungen

    -----> jemand der ein hohes jahreseinkommen hat bekommt mehr durch die Pendlerpauschale zurück, als jemand mit niedrigem Jahreseinkommen --> bei gleicher Kilometerzahl im Jahr

    -----> überall auf der Welt beginnt die Arbeit am Eingang vom Werkstor, wie man da hin kommt ist jedem seine Sache. wenn es zu weit ist muß man halt umziehen (siehe USA), nur in Deutschland wird der Arbeitsweg vergütet

    __________________________

    Naja, gab noch einpaar Punkte die mir aber nicht mehr einfallen. Ich persönlich verstehe die Argumente beider Seiten.


    CU Asso
  • Asso schrieb:


    - fördert die Zersiedelung des Umlandes, viele ziehen aus der Stadt weg und bauen sich ein Eigenheim ....

    Das haben halt viele getan, weil die Grundstückspreise auf dem Land niedriger sind als in der Stadt.
    Es gibt aber auch Leute die hatten vorher einen Job in der Nähe Ihres Eigenheimes und sind nun gezwungen zu Pendeln (und diesen Zustand gibt es immer häufiger !!)

    Asso schrieb:


    die Menschen die "reich" sind und sich ein Eigenheim überhaupt leisten können, werde auch noch zusätzlich finanziell unterstützt durch die Pendlerpauschale

    Ich bin nicht reich, habe aber ein Haus auf dem Lande. Und bin aber nun durch das Haus und die Familie hier gebunden und schon wirds schwierig auch.
    Und ein Haus muß auch erst einmal zu angemessenen Konditionen verkauft werden, was in der heutigen Zeit nicht so einfach ist.

    Übrigens hat man früher von seiten der Regierung für ein Leben auf dem Lande geworben, sonst würde es hier wohl so aussehen wie in einigen Teilen Ostdeutschlands.
    Ach ja, auch öffentliche Verkehrsmittel werden angerechnet.


    Gruß, lauki
  • @ Poweramd

    ich bin nicht bei der dunklen seite der macht!
    beim fa wird auch nicht geschafft, sonder getrödelt.
    ich bin steuerfachangestellter und demnächst steuerfachwirt.

    @ kanone64

    du solltest deine privatfahrten in deine berechnung mit einkalkulieren! gerade was die abnutzung angeht.
    du zahlst du sogar noch viel mehr als 4.500 aus eigener tasche.
    die pendlerpauschale kürzt nicht deine zahllast, sondern die bemessungsgrundlage von der die steuer berechnet wird.
    ein fimenwagen bei dem alle kosten vom ag getragen werden, in verbindung mit einem gehaltsverzicht, wäre in deinem fall wohl die beste lösung.

    @ Asso

    es geht nicht darum ob die umwelt belastet wird oder das umland zersiedelt wird.
    es ist einfach ungerecht.
    wenn du z.b. einkünfte aus vermietung und verpachtung hast und deine wohnung begutachtest, wird dir für die fahrt dahin die volle pauschale angerechnet. (und sogar noch mehr, weil reisekosten)
    bei anderen einkünften verhält es sich ähnlich.
    wenn du dir anschaust aus welchen steuerarten der staat am meisten geld bekommt, wirst du schnell feststellen, dass die lohnsteuer ganz vorne steht.
    hier kann von der großen masse schnell viel geld abgezogen werden.
    und nur darum gehts.
    der weg zur arbeit gehört definitiv zu den aufwendungen die nötig sind um arbeiten zu können.
    fahrten mit öffentlichen verkehrsmitteln können auch angesetzt werden.
    allerdings auch erst ab km 21.

    @ Blake

    die finanzkriese hat mal überhaupt nix damit zu tun!
    das wäre ja so als wenn du wegen drogenhandel nicht verurteilt wirst, weil in korea ein sack reis umfällt. ;)