Pero weg was nun?


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  • Pero weg was nun?

    MoIN!

    Habe da ein Prob und zwar war ein Kumpel von mir und Ich gestern Party machen und er hatte für mich die aufsicht übernommen und wir mussten beide den Perso vorne abgeben!! So als Ich los wollte bin Ich nach vorne gegangen und haben nachgefragt wegen dem Perso: "Ich möchte gerne mein Perso abhohlen!"..."Dein Name?"..."......"...."Nee hier ist keiner unter dem Namen mehr!"..."Mhm guck mal bitte unter ....!"...."Nee ist auch nicht!".

    So dann dahcte Ich das mein Kumpel den mitgenommen hat, weil er schon früher los ist! Huete morgen habe Ich Ihn gefragt, ob er unsere Persos mitgenommen hat und er meinte so:"Nee habe Ich nicht!".
    So jetzt ist sein Perso weg und meiner!!

    Was können wir gegen die Veranstallter machen?

    Wenn Ihr noch was wissen wollt, dann fragt einfach!


    [EDIT] Waren auch schon bei der Polizei und die meinten, dass wir uns mal bei den Veranstalter melden sollen und wen die keine mehr haben, das wir Anzeige erstatten sollen wegen kp wegen was noch ma! Und vonwegen das wir uns die kosten dann erstatten lassen sollen für den neuen Perso!

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  • mach ne anzeige, erstens damit keiner damit was anstellen kann. wer weiß wer den nun hat. zweitens ist der Veranstallter auch wohl darzu verpflichtet ihn so zu verwahren das dein perso nicht weg kommt. wenn du ihn schon abgeben mußt, was ich sowieso schon etwas seltsam finde.
  • Ja Ich habe auch keine Ahnung warum, vor ca. 2 Wochen waren wir in der Disco und da hat er auch aufsicht gemacht und wir mussten den Perso auch nicht abgeben!

    Die Polizei meinte auch, wenn die den nicht haben, das Ich noch mal hinkommen soll, damit wir in der EDV den Perso ungültig machen können!!

    Habe aber noch ein 2tes Problem und zwar habe Ich Dienstag Theorie Prüfung für den Führerschein und Ich muss ja eigentlich mein Perso vorzeigen kann Ich da auch nun einfach nur meine Geb Urkunde vorzeigen?

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  • Hallo

    lass Dir einen vorläufigen Ausweis ausstellen. Mußt Du bei der Stadtverwaltung Abteilung Meldewesen machen. Das geht eigentlich ganz schnell. Denn Du brauchst ja Papiere um Dich ausweisen zu können. Also mit der Anzeige von der Polizei morgen gl,eich zum EInwohnermeldeamt. Kann Dir aber nict sagen, wie tuer das wird. Du mußt den vorläufigen Ausweis und dann natürlich den richtigen Ausweis bezahlen.
    Würde mir das Gald von dem Discobetreiber zurückholen, denn Du kannst ja nichts dafür.

    Gruß Anke
  • Hassan nimmt sich das Recht raus über dem Gesetz zu stehen. Da zählt das Hausrecht wohl weniger. Ich würde den Besitzer einfach mal darauf hinweisen, dass er gegen geltendes Recht verstößt und ihm mitteilen wenn das weiter so abläuft, er mit Konsequenzen zu rechnen hat. Also soll er den Türstehern gefälligst Bescheid sagen.
  • lukas du hast ja recht... bloß wenn da ein 2x2 meter schrank steht wird ein 17 jähriger wohl kaum die klappe aufreißen...

    ot: zum thema Hausrecht, wenn jmd meint ihn meine wohnung einzubrechen, werde ich ihn wohlkaum darauf hinweißen : ay du, du verstößt gegen national geltenes gesetz, ich muss dich bitten meine wohnung zu verlassen. ich werd mir den nächsten kugelschreiber schnappen und ihm von hinten durchs herz ins rechte auge drücken^^ da mach ich dann von meinem hausrecht gebrauch um mein eigentum und meine familie zu schützen



    ahja noch was

    rein theoretisch musst du deinen perso nicht mal in einer personenkontrolle durch die polizei aus der hand geben, da dieser dein eigentum ist. würd ich aber nur machen wenn du nix zu verbergen hast :D
  • Junge , Junge ... die Unkenntnis der eigenen Rechte :P :D
    Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird dem Ausweisinhaber mit der Bestimmung übergeben,
    dass er ihn zuständigen (Amts-)Personen auf Verlangen vorzeigen kann.
    Richtig :)
    Meiner Meinung nach hat keine Privatperson das Recht, eine Hinterlegung des Ausweises zu verlangen.

    Nur bedingt richtig ;)

    Personalausweisgesetz §1 Abs. 7
    Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
    Erläuterung:
    Aus dem öffentlich-rechtlichen Zweck eines Reisepasses oder Personalausweises, seinem Inhaber zur Identifikation stets zur Verfügung zu stehen, folgt, dass der Inhaber von jedem, der den Ausweis in den Händen hält, jederzeit die sofortige Herausgabe verlangen kann, ohne dass dieser sich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann.

    Zusatz
    Auch wenn der Personalausweis bezahlt wurde: der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und kann/darf insofern nicht als Pfand hinterlegt werden.

    Für Dummies :D
    Was mir nicht gehört, darf/kann ich auch nicht verpfänden!

    Ein Verstoß hiergegen ist zwar strafrechtlich noch schwer verfolgbar ;)
    aber sämtliche Richtlinien der deutschen Datenschutzbeauftragten gehen in diese Richtung
    Denn die Hinterlegung des Ausweises muss dabei grundsätzlich freiwillig sein und darf den Besitzern nicht aufgezwungen werden
    Gastronomiebetriebe sollten den Personalausweis nicht als Zwangspfand benutzen. Die Besucher müssen die Möglichkeit zur Wahl zwischen mehreren Pfandgegenständen haben. Auf die Alternativen sind sie hinzuweisen.


    Ein Diskothekenbetreiber kann die Abgabe des Ausweises und das Vorschreiben, wann du nach gesetzlichen Bestimmungen zu gehen hast - bei Jugendlichen eh um 24 Uhr - also zum (freiwilligen!) Bestandteil eines Vertragsteils (des Eintritts also) machen.
    Allerdings ist er dann rechtlich verpflichtet, nach Beendigung dieses Vertrages den Ausweis auf Verlangen unverzüglich wieder auszuhändigen

    Ergo: Wenn er dies also unterlässt, unterschlägt er ;)
    Hier verstösst Dein Betreiber also ganz klar auch gegen Recht :D

    Na ja...auch die von Dir aufgesuchten Grünen sollten also diesbzgl. mal wieder ein paar Auffrischungskurse im Staatsrecht etc. besuchen^^

    u.a. Quelle
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    Mein Tipp:
    In ähnlichen Fällen, wie hier geschildert, sollten sich Betroffene sofort die nicht erfolgte Rückgabe quittieren lassen oder eben die Polizei rufen,
    da ansonsten ein Ersatz von entstehenden Kosten nur schwer nachweisbar ist ;)
    Ergo
    ist eine Sperrung und Neubeantragung (auch eines vorläufigen Ausweis) also auch zwingend erforderlich, da Andere mit dieser ID ja einiges anstellen können.
    (Ich schätze mal, mit derartigen "unauffindbaren" Ausweisen wird auch ein schwunghafter Handel getrieben)

    Ich würde allein deshalb allerdings auch NIE meinen Ausweis so aus der Hand geben ;)