Heute hat der Münchener Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.
Das stellt zwar noch keine entgültige Entscheidung dar, ist aber ein starker Lichtschimmer in der Dunkelheit, da dieses Urteil das abschließende des Bundesverfassungsgerichts, welches im laufe des Jahres zu erwarten ist, mit beeinflusst.
Da ich selbst im Bereich Steuern tätig bin, kann ich jedem den diese Kürzung betrifft dazu raten, bei seiner Einkommensteuererklärung 2007 die vollen Entfernungskilometer (Einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) anzusetzen (ab dem 1. Kilometer).
Die Finanzverwaltung wird daraufhin den Bescheid in dieser Position als vorläufig erlassen.
Das hat zur Folge das, sobald eine entgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Pendler vorliegt, werdet ihr einen neuen ESt-Bescheid erhalten in dem die Werbungskosten in voller Höhe berücksichtigt werden.
Mit einfachen Worten: Mehr Geld!
Fragen zu diesem Thema beantworte ich gerne hier im Thread!
Liebe Grüße
Flo